Drohende Folter

Appell an

PRÄSIDENT
HE President
Omar Hassan Ahmed Al Bashir
Office of the President
People’s Palace, PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 782 541

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 764 168

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaftsudan.homepage.t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Identität und den Verbleib der Inhaftierten bekannt zu geben und ihnen umgehend Zugang zu ihren Familien, Anwält_innen und jeglicher benötigter medizinischer Behandlung zu geben.

  • Lassen Sie die Inhaftierten frei, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.

  • Ich möchte Sie eindringlich auffordern, die Foltervorwürfe und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen umgehend unparteiisch und ergebnisorientiert zu untersuchen.

  • Stellen Sie bitte sofort die Schikane und Einschüchterungsversuche gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen ein und respektieren Sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

  • Ändern Sie das Gesetz über die Nationale Sicherheit, um die weitreichenden Befugnisse des NISS einzuschränken, insbesondere die Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen über viereinhalb Monate ohne richterliche Prüfung.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to reveal the identities and whereabouts of those detained and grant them immediate access to their families, lawyers and to any medical treatment they might require.

  • Calling on the authorities to release all those detained or charge them with recognizably criminal offences.

  • Calling on the authorities to promptly and effectively investigate all allegations of torture and other serious human rights violations.

  • Calling on the Sudanese government to immediately stop the harassment and intimidation of human rights activists and journalists in Sudan and to respect their right to freedom of expression and peaceful assembly.

  • Calling for the 2010 National Security Act to be reformed to remove the excessive powers of the NISS, including powers of arrest and detention for four and a half months without judicial oversight.

Sachlage

Am 30. Januar sprangen die Proteste im Norden Afrikas auf die sudanesische Hauptstadt Khartum über. Der Staatssicherheitsdienst und die Polizei schlugen die Proteste nieder und nahmen über 70 Menschen fest. Zwanzig befinden sich immer noch in Haft. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen.

Am 30. Januar versammelten sich etwa 2.000 Menschen in Khartum zu einer friedlichen Demonstration. Über 70 Personen wurden festgenommen, darunter eine große Zahl Passant_innen, die die Demonstration noch gar nicht erreicht hatten. Der Staatsicherheitsdienst (NISS) und die Bereitschaftspolizei suchten Berichten zufolge bereits seit der Nacht zuvor nach den Veranstalter_innen der Demonstration. Bewaffnete Bereitschaftspolizei und der NISS sollen Schlagstöcke und Tränengas eingesetzt haben, um die Demonstration aufzulösen. Viele der Festgenommenen wurden verletzt. Es wird berichtet, dass der Student Mohamed Abdelrahman am 31. Januar im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag, nachdem er bei der Auflösung der Demonstration verletzt worden war.

Den Protesten am Sonntag folgten Festnahmen am Montag, Dienstag und Mittwoch, als die Proteste auch außerhalb von Khartum begannen, und der NISS insbesondere Studierendenbewegungen und Universitäten ins Visier nahm.

Über 25 Inhaftierte befanden sich am Abend des 31. Januar wieder in Freiheit. Auch sieben Journalist_innen, die der NISS festgehalten hatte, weil sie über die Demonstrationen berichteten, wurden freigelassen. Viele der Inhaftierten sollen im Gewahrsam des NISS gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein. Eine nicht bekannte Anzahl von Personen wird nach wie vor vom NISS festgehalten. Louis Awil Weriak, Youssif Mubarak Sadiq Al Mahdi und sein Bruder Salah Mubarak Sadiq Al Mahdi, Mohammed Kamal Ibrahim Ahmed und Mahmoud Kamal Ibrahim Ahmed sollen zu den Personen gehören, die immer noch vom NISS in Haft gehalten werden. Zeug_innen berichten, dass Louis Awil Weriak aus dem Süden des Sudans gefoltert wurde und in sehr schlechter körperlicher Verfassung ist. Er befindet sich noch im Gewahrsam des NISS. Die Gefangenen haben bislang weder Zugang zu ihren Familien oder Anwält_innen gehabt noch sind sie unter Anklage gestellt worden.

Am 31. Januar verhinderte der NISS den Druck der oppositionellen Zeitung Ajrass Al Hurriya und die Auslieferung der unabhängigen Tageszeitung Al Sahafa. Am Dienstagmorgen stoppte der NISS auch die Auslieferung der Druckversion von Al Midan, einer Zeitung der kommunistischen Partei.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Proteste im Nahen Osten und Nordafrika begannen vor mehreren Wochen in Tunesien und dehnten sich auf eine Reihe weiterer Hauptstädte aus. Angeregt durch diese Proteste kam es auch im Sudan zu Demonstrationen mit Forderungen nach Demokratie und einer Verbesserung der sozio-ökonomischen Lebensbedingungen.

Die Polizei und der Staatsicherheitsdienst NISS im Sudan nehmen häufig friedliche Demonstrierende fest und misshandeln sie, insbesondere wenn sie die Einhaltung ihrer Rechte fordern. Studierendenbewegungen und ihre Organisationen werden regelmäßig zur Zielscheibe des NISS. Journalist_innen werden schikaniert und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auf verschiedene Weise eingeschränkt. Auch Zeitungen leiden unter wiederholter Verhängung von Zensur. Drei Journalist_innen, die Amnesty als gewaltlose politische Gefangene betrachtet, verbüßen derzeit aufgrund ihrer Arbeit Gefängnisstrafen.

Im Sudan wird häufig über Folter und andere Formen der Misshandlung von Studierenden, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen durch den NISS berichtet. Das im Dezember 2009 verabschiedete Nationale Sicherheitsgesetz 2010 (2010 NSA) überträgt dem NISS weitreichende Festnahme- und Inhaftierungsbefugnisse. Zudem gewährt es den Mitarbeiter_innen des Geheimdienstes Schutz vor Strafverfolgung für im Dienst begangene Taten. Die genannte Rechtsvorschrift ist an die Stelle des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte aus dem Jahr 1999 getreten. Beide Gesetze haben im Sudan ein Klima der Straflosigkeit entstehen lassen, in dem Mitarbeiter_innen des NISS ohne Furcht vor Strafverfolgung Menschenrechtsverletzungen begehen können.