Foltergefahr
Dem Tschetschenen Ahmed Chataev droht die Auslieferung an Russland. Falls er abgeschoben wird, besteht die Gefahr, dass er ein unfaires Verfahren erhält und ihm würden Folter und andere Misshandlungen drohen, mit dem Ziel ein "Geständnis" von ihm zu erhalten. Ahmed Chataev wurde in Österreich der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Er reiste mit einem gültigen Visum in die Ukraine. Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter, die eine Rückführung von Personen in Staaten verbieten, in denen den Betroffenen Folter droht.
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER UKRAINE
I.E. Frau Nataliia Zarudna
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: ukremb@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
-
Appellieren Sie an die ukrainischen Behörden, Ahmed Chataev nicht an Russland auszuliefern, da er ein anerkannter Flüchtling ist und Anspruch auf internationalen Schutz hat.
- Erinnern Sie die Behörden daran, dass die Ukraine die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das UN-Übereinkommen gegen Folter unterzeichnet hat und daher Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen in kein Land abschieben darf, in dem ihnen Folter, die Todesstrafe oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the Ukrainian authorities not to extradite Ahmed Chataev to Russia as he is a recognized refugee entitled to international protection;
- Reminding the Ukrainian authorities that as a state party to the 1951 Refugee Convention and the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, they must not forcibly return refugees or asylum-seekers to any country where they would face a serious risk of the death penalty, torture or other grave human rights abuses
Sachlage
Ahmed Chataev, der körperlich behindert ist, wurde am 3. Januar von der Polizei in der ukrainischen Stadt Uzhhorod nahe der Grenze zur Slowakei auf der Grundlage eines internationalen russischen Haftbefehls festgenommen. Zurzeit befindet er sich in einem Untersuchungsgefängnis in Uzhhorod.
Die russischen Behörden fordern seine Auslieferung auf der Grundlage des Terrorismusverdachtes. Im Jahr 2000 wurde Ahmed Chataev während bewaffneter Konflikte zwischen Russischen Kräften und Tschetschenischen Separatisten in der Stadt Urus-Martan, in der russischen Republik Tschetschenien, an Arm und Bauch verletzt. Doch ehe er in ein Krankenhaus eingeliefert werden konnte, geriet er in die Hände der Russen. Ungeachtet seiner schweren Verletzungen soll er gefoltert worden sein, unter anderem mit Elektroschocks. Darauffolgend wurde sein Arm amputiert. Er floh daraufhin mit seiner Familie über Aserbaidschan nach Österreich. Am 24. November 2003 gewährte das Bundesasylamt in Österreich Ahmed Chataev den Flüchtlingsstatus. Er lebt dort mit seiner Frau und seinen drei Kindern.
Hintergrundinformation
Amnesty International und andere in der Region tätige Menschenrechtsorganisationen reagieren mit großer Besorgnis auf Berichte, denen zufolge zahlreiche Tschetschenen in der Russischen Föderation auf der Grundlage von unter Folter erzwungenen "Geständnissen" unter Anklage gestellt werden, illegalen Gruppierungen anzugehören und terroristische Straftaten begangen zu haben. Immer wieder werden auch Vorwürfe erhoben, dass Gerichtsverfahren gegen Tschetschenen nicht den Standards für faire Prozesse entsprechen und auf konstruierten Beweisen basieren.
Der tschetschenische Ombudsmann für Menschenrechte Nurdi Nukhazhiev hat Berichten zufolge im Februar 2006 erklärt, ein Großteil der verurteilten Tschetschenen in russischen Gefängnissen sei aufgrund falscher Anschuldigungen verurteilt worden, und die Mehrzahl der Fälle müsse überprüft werden. Bislang haben in nahezu keinem Fall Ermittlungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Sicherheitskräften wegen Folterungen stattgefunden, so dass in der Region ein Klima der Straflosigkeit herrscht.
Die Ukraine hat bereits wiederholt die Rechte von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen verletzt und damit gegen die Verpflichtungen verstoßen, die sie im Rahmen internationaler Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen eingegangen ist.
So haben die ukrainischen Behörden mehrfach versucht den Tschetschenen Lema Susarov nach Russland abzuschieben, obwohl das UNHCR seinen Flüchtlingsstatus anerkannt hatte und ihm im Falle der Abschiebung Folter drohte. Im Juli 2008 wurde er freigelassen und konnte nach Finnland ausreisen, wo ihm Asyl gewährt wurde (mehr dazu in UA-207/2007). Am 4. und 5. März 2008 verweigerte die Ukraine elf tamilischen AsylbewerberInnen Asyl und schob sie nach Sri Lanka ab, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, unter anderem Folter und Misshandlungen. Sechs von ihnen hatten in der Ukraine die Anerkennung als Flüchtlinge beantragt und wurden abgeschoben, ohne dagegen Rechtsmittel einlegen zu können. Am 2. September 2009 schickte die Ukraine sechs Staatsangehörige der Republik Kongo zurück, die am 31. August am Flughafen Boryspil in Kiew angekommen waren - trotz Berichten, denen zufolge einer deutlich den Wunsch geäußert hatte, in der Ukraine Asyl beantragen zu wollen. Die jüngste Abschiebung aus der Ukraine war am 28. November: Acht afghanische StaatsbürgerInnen, drei Frauen und fünf Kinder im Alter von drei bis 15 Jahren, wurden nach Dubai abgeschoben. Sie hatten versucht, einem Familienmitglied zu folgen, dem in Großbritannien der Flüchtlingsstatus gewährt wurde (mehr dazu in UA-318/2009).