Urteil muss schützen

Am 14. Januar wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die ukrainischen Behörden an, den Tschetschenen Ahmed Chataev bis auf Weiteres nicht an Russland auszuliefern. Als Vertragsstaat der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist die Ukraine verpflichtet, sich an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Oleksandr Medvedko
Prosecutor General
vul. Riznitska 13/ 15
01601 Kyiv
UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General)
Fax: (00 380) 44 280 2851

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER UKRAINE
I.E. Frau Nataliia Zarudna
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: ukremb@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die ukrainischen Behörden auf, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. Januar 2010 Folge zu leisten und die Auslieferung von Ahmed Chataev an Russland bis auf Weiteres zu stoppen.

  • Erinnern Sie die Behörden daran, dass die Ukraine die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet hat und somit Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem ihnen Folter, die Todesstrafe oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Ukrainian authorities to comply with the ruling of the European Court of Human Rights of 14 January and not to extradite Ahmed Chataev to Russia until further notice;

  • Reminding the Ukrainian authorities that as a state party to the 1951 Refugee Convention and the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, they must not forcibly return refugees or asylum-seekers to any country where they would face a serious risk of the death penalty, torture or other grave human rights abuses.

Sachlage

Der körperlich behinderte Tschetschene Ahmed Chataev wurde am 3. Januar 2010 von der Polizei in der ukrainischen Stadt Uzhhorod nahe der Grenze zur Slowakei auf der Grundlage eines internationalen russischen Haftbefehls wegen Terrorismusverdachts festgenommen. Er befindet sich seither in einem Untersuchungsgefängnis in Uzhhorod.

Ahmed Chataev war am 24. November 2003 in Österreich der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden. Er reiste mit einem gültigen Visum in die Ukraine ein. Nach seiner Festnahme reichte sein Anwalt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und beantragte dort eine einstweilige Verfügung, um so seinen Mandanten vor unwiderruflichen Maßnahmen, die noch vor der Überprüfung des Falls durch den Gerichtshof gegen ihn ergriffen werden könnten, zu schützen.

Amnesty International befürchtet, dass Achmed Chataev bei seiner Auslieferung an Russland ein unfaires Gerichtsverfahren erhalten könnte und ihm möglicherweise Folter und andere Misshandlungen drohen, um so ein "Geständnis" von ihm zu erpressen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International sowie andere in der Region tätige Menschenrechtsorganisationen reagieren mit großer Besorgnis auf Berichte, denen zufolge zahlreiche Tschetschenen in der Russischen Föderation auf der Grundlage von unter Folter erzwungenen "Geständnissen" unter Anklage gestellt werden, weil man ihnen beispielsweise Zugehörigkeit zu illegalen bewaffneten Gruppierungen oder Beteiligung an terroristischen Straftaten vorwirft. Darüber hinaus werden immer wieder Vorwürfe erhoben, dass Gerichtsverfahren gegen Tschetschenen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und auf konstruierten Beweisen basieren. Der tschetschenische Ombudsmann für Menschenrechte, Nurdi Nukhazhiev, hat Berichten zufolge im Februar 2006 erklärt, ein Großteil der verurteilten Tschetschenen in russischen Gefängnissen sei aufgrund falscher Anschuldigungen verurteilt worden und die Mehrzahl der Fälle müsse erneut überprüft werden. Bislang haben in nahezu keinem Fall Ermittlungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Sicherheitskräften wegen Folterungen stattgefunden, so dass in der Region ein Klima der Straflosigkeit herrscht.

Die Ukraine hat bereits wiederholt die Rechte von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen verletzt und damit gegen die Verpflichtungen verstoßen, die sie im Rahmen internationaler Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen eingegangen ist.

Die Ukraine hatte mehrfach den Versuch unternommen, den Tschetschenen Lema Susarov nach Russland abzuschieben, obwohl der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen seinen Flüchtlingsstatus bereits anerkannt hatte und ihm im Falle der Abschiebung Folter drohte. Im Juli 2008 war er freigelassen worden und konnte anschließend nach Finnland ausreisen, wo man ihm Asyl gewährte (s. weitere Informationen zu UA-207/2007).

Am 4. bzw. 5. März 2008 schob die Ukraine elf tamilische Asylsuchende nach Sri Lanka ab, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, unter anderem Folter und Misshandlungen. Sechs von ihnen hatten in der Ukraine die Anerkennung als Flüchtlinge beantragt und wurden abgeschoben, ohne dagegen Rechtsmittel einlegen zu können.

Am 2. September 2009 schickte die Ukraine sechs Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo zurück, die am 31. August am Flughafen Boryspil in Kiew angekommen waren. Einer der Betroffenen soll deutlich den Wunsch geäußert haben, in der Ukraine Asyl beantragen zu wollen.

Zuletzt schob die Ukraine am 28. November 2009 acht afghanische StaatsbürgerInnen nach Dubai ab. Die Gruppe aus drei Frauen und fünf Kindern im Alter von drei bis 15 Jahren hatte versucht, einem Familienmitglied zu folgen, dem in Großbritannien der Flüchtlingsstatus gewährt worden war (s. UA-318/2009).