Haftstrafe bestätigt

Bahrain

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Die einjährige Haftstrafe gegen Ahmad Mshaima’ wegen "Beleidigung des bahrainischen Königs" ist in der Berufungsverhandlung bestätigt worden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P. O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie das Urteil gegen Ahmad Mshaima’ auf und lassen Sie ihn umgehend und bedingungslos frei. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

  • Heben Sie alle noch ausstehenden Anklagen gegen Ahmad Mshaima’ auf, sollte er nur deshalb angeklagt sein, weil er von seinem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

  • Garantieren Sie bitte das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bahrain und schaffen Sie die Gesetze ab, mit denen die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unter Strafe gestellt wird, einschließlich Paragraf 214 des Strafgesetzbuches.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urge the authorities to quash the sentence imposed on Ahmad Mshaima’ and release him immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, jailed solely for exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to drop any pending charges against him, if he has been charged solely for exercising his right to freedom of assembly.

  • Urging them to uphold the right to freedom of expression and repeal laws that criminalize the peaceful exercise of the rights to freedom of expression, association and assembly including Article 214 of the Penal Code.

Sachlage

Ahmad Mshaima’ verbüßt derzeit eine einjährige Haftstrafe wegen "öffentlicher Beleidigung des bahrainischen Königs". Ein Berufungsgericht hat nun das Urteil gegen ihn bestätigt. Bei der Urteilsverkündung waren sein Rechtsbeistand und seine Familie anwesend, Ahmad Mshaima’ war jedoch nicht im Gerichtssaal zugegen. Er befindet sich im Jaw-Gefängnis im Südosten Bahrains.

Ahmad Mshaima’ wurde am 9. Dezember 2014 von einem Strafgericht wegen "öffentlicher Beleidigung des Königs" zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Verurteilung basiert auf Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuches, der die Beleidigung des Staatsoberhaupts unter Strafe stellt. Die Anklage wurde erhoben, nachdem Ahmad Mshaima’ am 1. November auf einer religiösen Veranstaltung im Rahmen des Aschura-Tages auf der Insel al-Muharraq ein Gedicht vorgetragen hatte. In diesem Gedicht wird auf die zunehmende Ungerechtigkeit im Land Bezug genommen und der König als ungerechtes Staatsoberhaupt beschrieben, der Versprechen bricht und Blut vergießt.

Die Rechtsbeistände von Ahmad Mshaima’ legten Beschwerde ein, weil sie dem Verhör ihres Mandanten nicht beiwohnen konnten. Ahmad Mshaima’ durfte bei seiner ersten Gerichtsverhandlung nicht anwesend zu sein.

Ahmad Mshaima’ steht noch in einem weiteren seit Dezember 2013 laufenden Verfahren vor Gericht. Die Anklage wegen "illegaler Versammlung mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen und die öffentliche Sicherheit zu gefährden" basiert auf seiner Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung am 14. Februar 2013. Die Verhandlung soll im März fortgesetzt werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmad Mshaima’ ist der Sohn von Hassan Mshaima', der derzeit ebenfalls im Jaw-Gefängnis einsitzt und eine lebenslange Gefängnisstrafe verbüßt. Er gehört zu einer Gruppe von 13 inhaftierten oppositionellen Aktivisten. 2013 wurden Hassan Mshaima' eine angemessene medizinische Versorgung sowie Familienbesuche verwehrt, weil er sich weigerte, die Gefängniskleidung zu tragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in UA-139/2011 (http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-139-2011/unfaires-verfahren-fuer-oppositionelle) und weiterführenden Urgent Actions zu dem Fall.

Ahmad Mshaima’ wurde am 28. Dezember 2013 festgenommen und wegen "illegaler Versammlung mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen und die öffentliche Sicherheit zu gefährden" angeklagt. Die Anklage steht im Zusammenhang mit Protesten anlässlich des zweiten Jahrestages des Aufstandes in Bahrain am 14. Februar 2013. Sein Gerichtsverfahren wurde am 13. März 2014 vor einem vorinstanzlichen Strafgericht in Manama aufgenommen. Ahmad Mshaima’ hat alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Am 25. Juni 2014 wurde er gegen Zahlung einer Kaution freigelassen, während sein Verfahren noch andauerte. Am 13. November wurde er aufgrund der neuen Vorwürfe wieder festgenommen.

Bei einem Besuch seiner Angehörigen gab er an, während einer Vernehmung in den ersten Stunden seiner Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Er wurde unter anderem geschlagen, gegen die Beine getreten und gezwungen, seinen Vater und seine Religion zu beleidigen und genötigt, Dokumente zu unterschreiben.