Drohende Haft

Den Frauenrechtlerinnen Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli droht eine sechsmonatige Haftstrafe. Grund ist das Sammeln von Unterschriften für eine Petition, die das Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran fordert.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei

The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
E-Mail: über die Website
http://www.leader.ir/langs/de/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT DER PROVINZ QOM
Hamzeh Khalili, Office of the Head of the Judiciary
PO Box 184-37195, Azadegan Square, Shahid Abedi Boulevard,
Qom, IRAN
E-Mail: über die Website: http://www.dadgostariqom.ir/tabid/85/Default.aspx
(Englisch und Persisch)

Sende eine Kopie an

GOUVERNEUR DER PROVINZ QOM
Hossein Iranmanesh
E-Mail: über die Website:
http://www.ostan-qom.ir/ostandar-c
(Englisch und Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Februar 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli nicht zu inhaftieren, da sie allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit angeklagt und verurteilt wurden, und aufgrund ihres Einsatzes für Menschenrechte wie dem Sammeln von Unterschriften für eine Petition zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen im iranischen Recht.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass das friedliche Sammeln von Unterschriften für eine Petition zur Änderung von Gesetzen kein Verbrechen ist, sondern vielmehr unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt. Dieses wiederum wird in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert, dessen Vertragsstaat der Iran ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to not imprison Fatemeh Masjedi and Maryam Bidgoli as they have been charged and convicted solely for their peaceful exercise of their right to freedom of expression and association, including their human rights activities, such as gathering signatures for a petition to end discrimination against women in Iranian law;

  • Reminding the authorities that the peaceful gathering of signatures to petitions demanding changes in the law is not a crime and is covered by the right to freedom of expression, provided for by Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party.

Sachlage

Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli sind Mitglieder der Kampagne Eine Million Unterschriften (auch bekannt als Kampagne für Gleichberechtigung), eine basisdemokratische Initiative, die sich für ein Ende der Diskriminierung von Frauen im iranischen Recht einsetzt. Am 29. Dezember 2010 wurden beide Frauen aufgefordert, innerhalb von drei Tagen bei den Gefängnisbehörden in Qom vorstellig zu werden, um eine sechsmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Noch befinden sie sich allerdings in Freiheit, während weitere Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung und das Strafmaß anhängig sind. Amnesty International befürchtet jedoch, dass sie jederzeit inhaftiert werden könnten.

Beide Frauen waren bereits am 7. Mai 2009 festgenommen worden, weil sie Unterschriften für die Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran gesammelt hatten. Damals kamen sie nach zwei Wochen in Haft wieder frei. Am 29. August 2010 verurteilte sie die Abteilung 2 des Revolutionsgerichts in Qom zu einer einjährigen Gefängnisstrafe wegen "Verbreitung von Propaganda gegen die Regierung für eine feministische Gruppe (die Kampagne), und zwar durch Verteilen einer Petition und Sammeln von Unterschriften für diese Petition, in der eine Änderung von Gesetzen gefordert wird, die Frauen diskriminieren; und wegen Veröffentlichung von Materialien zur Unterstützung einer feministischen Gruppe, die sich gegen das System richtet". Diese Freiheitsstrafe wurde im Berufungsverfahren durch die Abteilung 3 des regionalen Berufungsgerichts auf sechs Monate reduziert. Sollten Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli inhaftiert werden, so würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

Ein Grund für die Bestätigung des Richterspruchs war laut Urteil des Berufungsgerichts die Tatsache, dass beide Frauen "einen Brief unterzeichnet hatten, in dem die Menschenrechtssituation im Iran angeprangert wurde und in dem stand, dass der Iran der Kandidatur für einen Sitz in der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau nicht würdig sei und dass die Präsenz des Irans in dieser Kommission eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit weltweit darstellen würde". Das Urteil verwies außerdem auf ein Interview, das Maryam Bidgoli der oppositionellen Nachrichtenseite Jaras gegeben hatte, und auf eine Stellungnahme, die am 12. Juni [dem Jahrestag einer Demonstration gegen die rechtliche Diskriminierung von Frauen] von 600 Mitgliedern der Frauenbewegung unterzeichnet worden war.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Kampagne Eine Million Unterschriften, auch als Kampagne für Gleichberechtigung bekannt, ist eine basisdemokratische Initiative, die aus einem Netzwerk engagierter Menschen besteht, die sich für ein Ende der Diskriminierung der Frau im iranischen Gesetz einsetzen. Die Kampagne gibt freiwilligen Helferinnen ein Training in Rechtsfragen. Diese reisen dann im Land herum und werben für die Kampagne. Sie sprechen mit Frauen bei ihnen zuhause und an öffentlichen Orten über ihre Rechte und die Notwendigkeit rechtlicher Reformen. Die Freiwilligen zielen auch darauf ab, eine Million Unterschriften von iranischen Staatsangehörigen zu sammeln, um mit dieser Petition das Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran zu fordern. Zahlreiche AktivistInnen wurden wegen ihrer Aktivitäten für die Kampagne für Gleichberechtigung festgenommen oder drangsaliert, manche während sie Unterschriften für die Petition sammelten.

Dies ist das erste Mal, dass ein iranisches Gericht entschieden hat, dass die Kampagne eine Gruppe sei, die "die nationale Sicherheit stört". In allen vorherigen Fällen waren Personen, die in Verbindung mit dem Sammeln von Unterschriften für die Kampagne wegen Sicherheitsverstößen unter Anklage standen, entweder in erster oder zweiter Instanz freigesprochen worden.

In Artikel 19 der iranischen Verfassung ist die Gleichstellung aller iranischen StaatsbürgerInnen festgeschrieben. Artikel 21 fordert die Wahrung der Rechte von Frauen und Artikel 26 gestattet das "Bilden von Parteien, Gesellschaften, politischen oder beruflichen Vereinigungen … vorausgesetzt, sie verstoßen nicht gegen die Prinzipien der Unabhängigkeit, Freiheit und nationalen Einheit, gegen die Kriterien des Islam oder die Grundlagen der Islamischen Republik." Mitglieder der Kampagne Eine Million Unterschriften haben stets darauf hingewiesen, dass ihre Aktivitäten voll und ganz im Einklang mit iranischem Recht stehen.