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Türkei: Menschenrechtlerin festgenommen
Die Menschenrechtsverteidigerin Nimet Tanrıkulu wird bei Protesten in Istanbul in der Türkei von Polizeikräften umringt (Archivaufnahme vom September 2018).
© VEDAT ARIK
Die Menschenrechtlerin Nimet Tanrıkulu ist am 26. November 2024 in ihrer Wohnung in Istanbul von der Polizei festgenommen worden. Sie wurde kurz auf einer Polizeistation festgehalten und dann der Antiterror-Abteilung der Polizeibehörde Ankara übergeben. Nach vier Tagen in Polizeigewahrsam wurde Nimet Tanrıkulu am 30. November unter dem Vorwurf der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" in Untersuchungshaft genommen. Sie befindet sich derzeit im Frauengefängnis Sincan in Ankara. Amnesty International ist der Ansicht, dass sie auf der Grundlage haltloser Vorwürfe festgehalten wird und daher unverzüglich freigelassen werden sollte.
Bitte setzt euch für Nimet Tanrıkulu ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Oberstaatsanwalt von Ankara
Mr Gökhan Karaköse
Ankara Chief Public Prosecutor
Hacı Bayram Veli Mahallesi
Atatürk Bulvarı No 40
Sıhhiye/Ankara
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkiye
S. E. Herrn Ahmet Başar Şen
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Ordnen Sie bitte die umgehende Freilassung von Nimet Tanrıkulu an, sofern die Staatsanwaltschaft nicht umgehend eine Anklageschrift vorlegt, die auf der Grundlage öffentlicher (nicht geheimer) Belege nachweist, dass ihr eine international anerkannte Straftat vorgeworfen wird.
Sachlage
Nimet Tanrıkulu ist eine in der Türkei bekannte Menschenrechtsverteidigerin und Mitbegründerin des Menschenrechtsvereins İHD. Sie ist seit mehreren Jahrzehnten menschenrechtlich engagiert, u. a. als Teil der Gruppe der Samstagsmütter/-leute, die sich aus Angehörigen von Opfern des Verschwindenlassens und deren Unterstützer*innen zusammensetzt und Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht einfordert.
Am 26. November verschaffte sich die Polizei in den frühen Morgenstunden Zutritt zur Wohnung von Nimet Tanrıkulu und nahm sie im Rahmen einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung, die der Geheimhaltung unterliegt, fest. Noch am selben Tag wurde sie von Angehörigen der Antiterror-Abteilung der Polizeibehörde Ankara nach Ankara gebracht. Im Zusammenhang mit denselben Ermittlungen wurden noch zwölf weitere Personen festgenommen, darunter Politiker*innen und Gewerkschafter*innen. Am 30. November wurden Nimet Tanrıkulu und acht weitere Personen gemäß Paragraf 314/2 des türkischen Strafgesetzbuchs vom Friedensstrafrichteramt Nr. 4 in Ankara wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" in Untersuchungshaft genommen. Die übrigen vier Personen wurden freigelassen, wobei sie der Kontrolle durch die Justizbehörden unterliegen und sich regelmäßig auf einer Polizeiwache melden müssen. Zudem dürfen sie nicht ins Ausland reisen.
Amnesty International untersuchte die Fragen, die Nimet Tanrıkulu während des Verhörs gestellt wurden. So wurde sie über zurückliegende Auslandsreisen und ihre Teilnahme an zivilgesellschaftlichen Veranstaltungen zu kurdischen Menschenrechtsbelangen im Jahr 2013/14 befragt. Sie wurde mit verschiedenen Zeugenaussagen konfrontiert sowie mit der Tatsache, dass ihr Handy Signale vom selben Ort wie andere Personen gesendet habe. Nichts davon kann für sich genommen als Nachweis dafür angesehen werden, dass Nimet Tanrıkulu Verbindungen zu einer bewaffneten Gruppe hat.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Nimet Tanrıkulu möglicherweise nur aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit ins Visier geraten ist. Die türkischen Behörden greifen häufig auf Antiterror-Bestimmungen zurück, um Menschenrechtsverteidiger*innen zum Schweigen zu bringen. Gegen Nimet Tanrıkulu war in der Vergangenheit schon mindestens zweimal entsprechend ermittelt worden.
Hintergrundinformation
Staaten sind verpflichtet, Menschenrechtsverteidiger*innen bei ihrer Arbeit zu schützen, z. B. wenn sie Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu melden versuchen, und ein Umfeld zu schaffen, in dem sie dieser Tätigkeit sicher und ohne Repressalien nachgehen können. Die Behörden müssen sicherstellen, dass strafrechtliche Ermittlungen, Inhaftierungen und Strafverfahren nicht dazu missbraucht werden, um Menschenrechtsverteidiger*innen ins Visier zu nehmen. Denn solche Verfahren verletzen die Rechte der Betroffenen und haben möglicherweise eine abschreckende Wirkung auf all jene, die auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen. In der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen ist festgeschrieben, dass Staaten die Pflicht haben, ein solches begünstigendes Umfeld für Menschenrechtsverteidiger*innen zu schaffen.
Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit dokumentiert, wie in der Türkei Antiterrorgesetze und konstruierte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Putschversuch zur Grundlage genommen werden, um Personen zum Schweigen zu bringen, die friedliche und legitime Kritik üben. So wurden bekannte Journalist*innen, Akademiker*innen, Menschenrechtler*innen und andere zivilgesellschaftliche Akteure willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt. Wenn sie in unfairen Gerichtsverfahren für schuldig befunden wurden, drohten ihnen lange Haftstrafen.