Pressemitteilung 28. September 2015

Amnesty International begrüßt Urteil wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen

Amnesty zum heutigen Urteil gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni

BERLIN, 28.09.2015 - Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündete heute das Urteil im Prozess gegen Ignace Murwanashyaka, den Präsidenten der bewaffneten kongolesischen Gruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) und seinen Stellvertreter Straton Musoni. Murwanashyaka wurde wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Straton Musoni erhielt 8 Jahre Haft wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

"Mit diesem Urteil hat das Völkerstrafgesetzbuch seinen ersten Praxistest bestanden", sagt Frank Selbmann, Experte für Völkerstrafrecht bei Amnesty International in Deutschland. "Das Signal, das von dem Stuttgarter Verfahren ausgeht, ist eindeutig. Mit dem Völkerstrafgesetzbuch hat die deutsche Justiz ein Werkzeug in der Hand, mit dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord strafrechtlich geahndet werden, wenn diese im Ausland begangen wurden."

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen in der Demokratischen Republik Kongo verübte Verbrechen, darunter das Massaker in Busurungi im Mai 2009. Das Gericht beschäftigte sich vor allem mit der Frage, inwieweit Murwanashyaka die FDLR von seinem Wohnsitz in Deutschland gelenkt und Befehle zum Angriff auf die Zivilbevölkerung gegeben hat.

Das Verfahren ist das erste nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das im Jahr 2002 in Kraft trat. "Es sollte jedoch für die Zukunft geprüft werden, ob die Strafprozessordnung für vergleichbare Verfahren an einigen Punkten angepasst werden muss, um den Besonderheiten des Völkerstrafrechts gerecht zu werden", so Selbmann.

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