Wie ernst meint es Deutschland mit der Folterprävention?
Wann:
Montag, 03. Juni 2013, 18:00 Uhr
Wo:
Freie Universität Berlin, Hörsaal 2 (Silberlaube), Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin
Wer:
Christian Tomuschat, Professor für Völkerrecht und langjähriges Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses Klaus Lange-Lehngut, Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte Christoph Strässer, Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
2008 hat Deutschland hat das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folterkonvention ratifiziert. Das Zusatzprotokoll, kurz OPCAT, sieht die Einrichtung nationaler Stellen vor, die alle Orte kontrollieren, an denen Menschen die Freiheit entzogen wird, um so Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vorzubeugen. Dazu zählen neben Justizvollzugsanstalten, Polizeigewahrsam, Untersuchungs- und Abschiebehaft auch geschlossene Psychiatrien und bestimmte Einrichtungen für Minderjährige und ältere Menschen. Rund 13.000 freiheitsentziehende Einrichtungen gibt es in Deutschland.
Die Bundesregierung hat die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" geschaffen, die jedoch mit fünf ehrenamtlichen Mitgliedern und Mitteln für vier hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht annähernd ausreichend ausgestattet ist, um die Vielzahl der Einrichtungen zu kontrollieren.
Themen der Podiumsdiskussionen sind die Umsetzung des Fakultativprotokolls in Deutschland, die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und die tatsächliche Situation von Gefangenen in Deutschland.
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Kontakt:
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