Guantánamo-Verlegungen intransparent

Das US-Verteidigungsministerium hat dem Weißen Haus seine Empfehlungen für die Verlegung von Häftlingen in das Gefangenenlager Guantánamo vorgelegt. Details wurden nicht veröffentlicht. In der Zwischenzeit wurde erstmalig unter der Regierung Trump ein Gefangener von der Militärbasis in Kuba nach Saudi-Arabien verbracht.
Appell an
Nationaler Sicherheitsberater
Herr John Bolton
The White House, 1600 Pennsylvania Ave NW
1st Floor, West Wing
Washington, DC 20500, USA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
S.E. Herrn Richard Allen Grenell
Clayallee 170, 14195 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: feedback@usembassy.de
Amnesty fordert:
- Bitte empfehlen Sie dem Präsidenten, keine weiteren Gefangenen nach Guantánamo zu bringen. Setzen Sie sich bitte zudem für faire Verfahren vor Zivilgerichten oder für die Freilassung der Gefangenen ein, die noch immer in Guantánamo festgehalten werden und für eine Rückkehr zu dem Vorhaben, das Gefangenenlager Guantánamo unverzüglich zu schließen.
- Bringen Sie bitte alle Gefangenen, gegen die zulässiges Beweismaterial für international anerkannte Straftaten vorliegt, auch solche die in bewaffneten Konflikten im Irak und in Syrien begangen wurden, in einem fairen Verfahren vor ein zuständiges Zivilgericht.
Sachlage
Am 30. Januar unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Dekret, mit dem er die Entscheidung seines Vorgängers von 2009, das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba zu schließen, widerrief. Er wies Verteidigungsminister James Mattis an, bis zum 30. April Handlungsempfehlungen "bezüglich der Verfügung über Personen, die im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten festgenommen wurden, darunter auch die Verlegung von Personen in das US-Gefangenenlager nach Guantánamo" vorzulegen. Am 3. Mai bestätigte eine Pentagon-Sprecherin, dass Verteidigungsminister Mattis seine Empfehlungen dem Präsidenten übersandt habe, weitere Informationen gab sie allerdings nicht bekannt. "Letzten Endes", sagte sie, "trifft das Weiße Haus die Entscheidung über die nächsten Schritte. Wenn es so weit ist, werden wir diese bekanntgeben."
Auf einer Pressekonferenz am 30. April war Mattis gefragt worden, wie die USA mit denjenigen Mitgliedern der bewaffneten Gruppe "Islamischer Staat" (IS) umgehen werde, die von den Demokratischen Kräften Syriens (DKS) festgehalten werden. Das Militärbündnis wird im syrischen Bürgerkrieg von den USA unterstützt. Darauf antwortete er, die Zahl der ausländischen Kampfbeteiligten, die von den syrischen Streitkräften festgehalten werden, liege seines Wissens "weit über 400". Weiter sagte er, dass die USA, allen voran das Außenministerium, bereits "mit den Heimatländern dieser Personen im Kontakt steht. Heimatländer sind die Länder, deren Staatsangehörige die IS-Kämpfenden waren, bevor sie in den Kampf zogen. In manchen Fällen haben diese Länder ihnen inzwischen die Staatsbürgerschaft entzogen, sodass der Status der Kampfbeteiligten aus deren Sicht ein anderer ist. Die Lage ist also nicht einfach." Die Sprecherin des Pentagons bekräftigte am 3. Mai: "Wir versuchen die Länder zu ermutigen, ihre Staatsangehörigen wieder aufzunehmen".
Am 2. Mai verkündete das Verteidigungsministerium, dass Ahmed Mohammed Ahmed Haza al Darbi von Guantánamo nach Saudi-Arabien überstellt worden sei. Im Februar 2014 hatte dieser sich vor einer Militärkommission im Zuge einer vorgerichtlichen Vereinbarung schuldig bekannt. In der Mitteilung hieß es, dass al Darbi den Rest seiner 13-jährigen Haftstrafe in Saudi-Arabien verbüßen werde, wenn er alle Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt habe. Damit ist dies die erste Verbringung eines Gefangenen aus Guantánamo an einen anderen Ort, seit dem Amtsantritt von Präsident Trump im Januar 2017. Noch immer sitzen 40 Gefangene auf dem Militärstützpunkt auf Kuba fest.
Aus Sicht von Amnesty International verstoßen die Haftbedingungen in Guantánamo gegen die Verpflichtungen der USA aus internationalen Menschenrechtsabkommen. Amnesty fordert bereits seit langer Zeit, dass alle Gefangenen aus Guantánamo in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt oder freigelassen werden sollen. Weitere Forderungen sind die Abschaffung von Prozessen vor Militärkommissionen, da diese nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen, sowie die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo.
Hintergrundinformation
Das Gefangenenlager in Guantánamo auf Kuba wurde am 11. Januar 2002 unter dem damaligen Präsidenten George W. Bush eröffnet. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 begann er seinen sogenannten "Krieg gegen den Terror". Insgesamt wurden 779 Gefangene dort festgehalten. Seit dem 14. März 2008 wurden keine neuen Gefangenen mehr nach Guantánamo gebracht. Bei Amtsantritt von Präsident Trump befanden sich noch 41 Gefangene in Guantánamo.
In dem von Präsident Trump am 30. Januar unterzeichneten Dekret wird noch einmal die Haltung der USA betont, dass das Bundesgesetz über die Genehmigung zum Einsatz militärischer Gewalt (Authorization for Use of Military Force – AUMF) die Inhaftierungen stützt. Das Gesetz war vom Kongress nach nur kurzer Debatte infolge der Anschläge vom 11. September verabschiedet worden. Die US-Bundesgerichte haben das AUMF als die rechtliche Grundlage für die Inhaftierungen anerkannt. Im Dekret von Präsident Trump heißt es, das AUMF "und weitere Behörden haben die Vereinigten Staaten dazu autorisiert, Personen zu inhaftieren, die Mitglied oder maßgebliche Unterstützer von Al-Quaida, den Taliban oder anderen Gruppierungen sind und den USA oder Koalitionspartnern feindselig gegenüberstehen". Weiter heißt es: "Die USA befinden sich weiterhin in einem bewaffneten Konflikt mit Al-Quaida, den Taliban und anderen Gruppierungen, dazu zählt auch der Islamische Staat im Irak und in Syrien." Unklar ist bisher, ob die US-Gerichte der Auffassung sind, dass das AUMF auch bei IS-Gefangenen anwendbar ist, die nach Guantánamo überstellt werden, denn bisher wurde keiner dieser Gefangenen nach Guantánamo gebracht. Es gab und gibt immer noch Bestrebungen im US-Kongress, ein neues AUMF auf den Weg zu bringen, um diese offensichtliche Lücke im US-amerikanischen Recht zu schließen.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Personen die aufgrund eines begründeten Verdachts, völkerrechtlicher Verbrechen beschuldigt werden, vor zivile Gerichte gestellt werden und faire Verfahren nach internationalen Standards unter Ausschluss der Todesstrafe erhalten müssen. Dazu zählen auch ausländische Kampfbeteiligte, denen auf dieser Grundlage international anerkannte Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, die in bewaffneten Konflikten ohne internationale Beteiligung im Irak und in Syrien begangen wurden. Vorausgesetzt, dass es ausreichende Beweise gibt, müssen sie in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Dieses kann in einem beliebigen Justizsystem stattfinden, dass die nötige Gerichtbarkeit besitzt, so etwa in dem Land dessen Staatsbürgerschaft sie haben, in Syrien, im Irak, in Den Haag oder in einem Drittland, das nach dem Universalitätsprinzip über solche Straftaten entscheidet. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab. Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft und internationale Gerichte, die schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht verhandeln, tun dies unter Ausschluss der Todesstrafe.
Der saudische Staatsangehörige Ahmed Muhammed Haza al Darbi wurde am 4. Juni 2002 von Zivilbehörden am Flughafen der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku festgenommen und etwa zwei Monate in Aserbaidschan in Gewahrsam gehalten. Im August 2002 wurde er US-Sicherheitskräften übergeben, zum US-Luftwaffenstützpunkt Bagram in Afghanistan gebracht und dort acht Monate festgehalten, ehe er Ende März 2003 nach Guantánamo überführt wurde. Er erklärte sich vor einer Militärkommission im Februar 2014 der Verschwörung, des Angriffs ziviler Objekte , Beschädigung einer Transportmaschine und des Terrorismus für schuldig. In einer vorgerichtlichen Vereinbarung hatte er auf sein Recht auf Berufung verzichtet und hätte auch eingewilligt, keine rechtlichen Schritte gegen die USA oder US-Beamt_innen in Zusammenhang mit seiner "Gefangenenahme, Inhaftierung, Internierungsbedingungen oder dem Status als ausländischer rechtswidriger feindlicher Kämpfer oder rechtswidriger Kriegsfeind" einzuleiten. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die Strafzumessung drei Jahre und sechs Monate hinausgezögert. Im Oktober 2017 verurteilte man ihn zu einer 13-jährigen Haftstrafe. In der Pressemitteilung mit der Ankündigung des Transfers schrieb das Verteidigungsministerium am 2. Mai 2018, "die Vereinigten Staaten haben sich mit dem Königreich von Saudi-Arabien koordiniert, um den Transfer in Übereinstimmung mit etablierten Standards für Sicherheit und menschliche Behandlung durchzuführen".