Schlechte Haftbedingungen

Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor aus den Vereinigten Arabischen Emiraten

Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor aus den Vereinigten Arabischen Emiraten

Der inhaftierte Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor beendete Mitte April seinen vierwöchigen Hungerstreik. Seine Haftbedingungen haben sich seither leicht verbessert. Allerdings befindet er sich nach wie vor in Einzelhaft und verfügt weder über ein Bett noch über Zugang zu fließendem Wasser. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der seit mehr als zwei Jahren festgehalten wird.

Appell an

Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan

Crown Prince Court

King Abdullah Bin Abdulaziz Al Saud Street

P.O. Box 124

Abu Dhabi, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

S. E. Herrn Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed

Hiroshimastraße 18 - 20

10785 Berlin

Fax: 030-5165 1900


E-Mail: BerlinEmb.Amo@mofaic.gov.ae

Amnesty fordert:

  • Heben Sie den Schuldspruch sowie die gegen Ahmed Mansoor verhängte Strafe auf und lassen Sie ihn bitte umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung, dazu zählt seine Menschenrechtsarbeit, friedlich wahrgenommen hat.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung unter Bedingungen festgehalten wird, die internationalen Standards entsprechen. Er muss zudem vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und jeder erforderlichen medizinischen Versorgung erhalten.

Sachlage

Mitte April beendete der inhaftierte Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor seinen vierwöchigen Hungerstreik. Seither haben sich seine Haftbedingungen leicht verbessert: Ihm wurden einige Familienbesuche gewährt und er durfte mit seiner Mutter telefonieren. Ahmed Mansoor war am 17. März in den Hungerstreik getreten, um gegen sein unfaires Verfahren und die schlechten Haftbedingungen im Al-Sadr-Gefängnis in Abu Dhabi zu protestieren.

Der Menschenrechtsverteidiger befindet sich nach wie vor in Einzelhaft und verfügt weder über ein Bett noch über Zugang zu fließendem Wasser. Er wird seit dem 20. März 2017 unter diesen Bedingungen festgehalten. Einzelhaft, die länger als 15 Tage andauert, kann laut den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommen.

Am 7. Mai verurteilten sieben Expert_innen der Vereinten Nationen die Haftbedingungen von Ahmed Mansoor. Sie forderten verbesserte Haftbedingungen und medizinische Versorgung für den Menschenrechtsverteidiger. Zudem forderten sie "in Übereinstimmung mit den grundlegenden rechtlichen Garantien der internationalen Menschenrechtsnormen eine Neuverhandlung oder seine umgehende Freilassung".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ein ehemaliger Mitinsasse von Ahmed Mansoor, der in einer Zelle neben dem Menschenrechtsverteidiger untergebracht war und der seither aus den VAE ausgereist ist, berichtete, dass Ahmed Mansoor seinen Hungerstreik Mitte April eingestellt hat, nachdem die Behörden sich bereit erklärt hatten, auf seine Bedingungen einzugehen. Ahmed Mansoor war am 17. März in den Hungerstreik getreten, um gegen sein unfaires Verfahren und die schlechten Haftbedingungen im Al-Sadr-Gefängnis in Abu Dhabi zu protestieren. Seit Beendigung des Hungerstreiks haben sich seine Haftbedingungen leicht verbessert: Ihm wurden einige Familienbesuche gewährt und er durfte mit seiner Mutter telefonieren.

Ahmed Mansoor wurde am 20. März 2017 in seinem Zuhause im Emirat Ajman festgenommen. Ein Jahr später begann sein Gerichtsverfahren vor der Staatssicherheitskammer des Bundesberufungsgerichts. Am 29. Mai 2018 wurde er zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1.000.000 VAE-Dirham (gut 240.000 Euro) verurteilt. Zudem ordnete das Gericht an, den Menschenrechtler nach seiner Haftentlassung für drei Jahre unter Überwachung zu stellen. Er wurde unter anderem für schuldig befunden, "den Status und das Ansehen der Vereinigten Arabischen Emirate und deren Symbole beleidigt" zu haben, einschließlich der politischen Führung; "falsche Informationen verbreitet zu haben, um dem Ansehen der Vereinigten Arabischen Emirate im Ausland zu schaden"; und "die Vereinigten Arabischen Emirate als gesetzloses Land dargestellt" zu haben. Er stand außerdem unter Anklage, "mit einer terroristischen Organisation im Ausland zusammenzuarbeiten". Von dieser Anklage wurde er am 31. Dezember 2018 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs freigesprochen, der Schuldspruch und das Strafmaß wurden jedoch aufrechterhalten.

Ahmed Mansoor ist ein Blogger, Dichter und bekannter Menschenrechtler, dem 2015 der renommierte Martin-Ennals-Menschenrechtspreis verliehen wurde. Er ist Mitglied des Beratungsausschusses der NGO Human Rights Watch für den Nahen Osten und Nordafrika und gehört dem Beirat der Organisation Gulf Centre for Human Rights an. Er dokumentierte seit 2006 die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und sprach sich über seinen Blog, über Soziale Medien und in Interviews mit internationalen Medien öffentlich für die Durchsetzung internationaler Menschenrechtsstandards aus. Ahmed Mansoor ist seit vielen Jahren ein geschätzter Partner von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen.

Amnesty International hat über die Jahre hinweg sehr eng mit Ahmed Mansoor zusammengearbeitet und von ihm Erkenntnisse und Informationen über die Lage der Zivilgesellschaft in den VAE erhalten. Bis zu seiner Festnahme war er eine der wenigen unabhängigen Stimmen in den VAE, die sich weiterhin über Blog- und Twitterbeiträge gegen Menschenrechtsverletzungen im Land aussprachen. Seither dringen nur noch sehr wenige verlässliche Informationen über die Menschenrechtslage in den VAE nach außen.