Entscheidung im Berufungsverfahren steht noch aus

Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor

Der Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor aus den Vereinigten Arabischen Emiraten

Am 24. Dezember 2018 findet vor dem obersten Bundesgericht der Vereinigten Arabischen Emirate das Berufungsverfahren des Menschenrechtlers und gewaltlosen politischen Gefangenen Ahmed Mansoor statt. Das Gericht könnte dann das endgültige Urteil aussprechen. Am 29. Mai 2018 war Ahmed Mansoor zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem man ihn unter anderem der "Beleidigung der Vereinigten Arabischen Emirate und deren Symbolen" für schuldig befunden hatte.

Appell an

Vizepräsident und Premierminister

HH Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum

Prime Minister’s Office, PO Box: 212000

Dubai

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Sende eine Kopie an

Kronprinz von Abu Dhabi

HH Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan        

Crown Prince Court

King Abdullah Bin Abdulaziz

Al Saud Street, P.O. Box 124, Abu Dhabi

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Fax: (00 971) 2 668 6622

Twitter: @MohamedbinZayed

Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

S. E. Herrn Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed

Hiroshimastraße 18 - 20

10785 Berlin

Fax: 030-5165 1900

E-Mail: BerlinEmb.Amo@mofaic.gov.ae

 

Amnesty fordert:

  • Heben Sie den Schuldspruch sowie die gegen Ahmed Mansoor verhängten Strafen auf und lassen Sie ihn bitte umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung, dazu zählt seine Menschenrechtsarbeit, friedlich wahrgenommen hat.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung vor Folter oder anderweitiger Misshandlung geschützt wird und umgehend regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und seiner Familie erhält. Zudem muss ihm die erforderliche medizinische Versorgung gewährt werden.

Sachlage

Das Rechtsmittelverfahren des bekannten Menschenrechtsverteidigers Ahmed Mansoor soll am 24. Dezember 2018 vor der Staatssicherheitskammer des obersten Bundesgerichts der Hauptstadt Abu Dhabi stattfinden. Es ist nicht bekannt, wann das Gericht sein Urteil sprechen wird.

Am 29. Mai hatte die Staatssicherheitskammer des Bundesberufungsgerichts von Abu Dhabi Ahmed Mansoor zu zehn Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 1.000.000 VAE-Dirham (ca. 270.000 US-Dollar) verurteilt. Zudem ordnete das Gericht an, dass der Menschenrechtler nach seiner Haftentlassung drei Jahre unter Überwachung gestellt wird. Er wurde für schuldig befunden, "den Status und das Ansehen der Vereinigten Arabischen Emirate und deren Symbole beleidigt" zu haben, "falsche Informationen verbreitet zu haben, um dem Ansehen der Vereinigten Arabischen Emirate im Ausland Schaden zuzufügen" und "die Vereinigten Arabischen Emirate als gesetzloses Land darzustellen". Er stand außerdem unter Anklage, "mit einer Terrororganisation im Ausland zusammenzuarbeiten". Von dieser Anklage wurde er allerdings freigesprochen.

Am 4. Oktober 2018 nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, in der die Drangsalierung, Verfolgung und Inhaftierung von Ahmed Mansoor verurteilt und seine Freilassung gefordert wurde. Aus der Resolution war außerdem zum ersten Mal zu erfahren, dass Ahmed Mansoor Rechtsmittel gegen sein Urteil eingelegt hatte und sich im Gefängnis al-Sadr in Abu Dhabi befand. Seit seiner Festnahme durfte Ahmed Mansoor nur eingeschränkt Besuche seiner Familienangehörigen empfangen und wurde in Einrichtungen der Regierung, nicht in Gefängnissen, festgehalten, so dass es weiterhin unmöglich ist, seinen Aufenthaltsort zu verifizieren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmed Mansoor ist verheiratet und Vater von vier kleinen Kindern. Er ist Mitglied des Beratungsausschusses der NGO Human Rights Watch für den Nahen Osten und Nordafrika und gehört dem Beirat der Organisation Gulf Centre for Human Rights an. Er dokumentiert die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten seit 2006 und spricht sich über seinen Blog, über soziale Medien und in Interviews mit internationalen Medien öffentlich für die Durchsetzung internationaler Menschenrechtsstandards aus.

Ahmed Mansoor wurde am 20. März 2017 in seinem Zuhause im Emirat Ajman in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen. Einige Stunden nach der Festnahme des Menschenrechtsverteidigers gab die staatliche Nachrichten-Website Emirates News Agency bekannt, dass Ahmed Mansoor auf Anordnung der Staatsanwaltschaft für Internetkriminalität festgenommen wurde und weitere Ermittlungen durchgeführt würden, da ihm vorgeworfen werde, "mit Hilfe von sozialen Netzwerken [unter anderem Twitter und Facebook] falsche und irreführende Informationen veröffentlicht zu haben, welche der nationalen Einheit und sozialen Harmonie schaden und den Ruf des Landes schädigen" und "Zwietracht zwischen den religiösen Gruppen sowie Hass" zu schüren.

Am 28. März 2017 forderten Vertreter_innen der Vereinten Nationen die Vereinigten Arabischen Emirate auf, Ahmed Mansoor unverzüglich freizulassen, da seine Festnahme "ein direkter Angriff auf die legitime Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen in den Vereinigten Arabischen Emiraten" sei. Sie äußerten zudem die Sorge, dass seine Festnahme "möglicherweise eine Vergeltungsmaßnahme für die Verbindungen [von Ahmed Mansoor] zu UN-Menschenrechtsgremien und für die von ihm auf Sozialen Medien wie z. B. Twitter geäußerten Ansichten" sein könnte. Siehe dazu auch: http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21449&….

Am 29. März 2017 ließen die Behörden verlauten, dass sich Ahmed Mansoor im Zentralgefängnis al-Wathba in Abu Dhabi im Gewahrsam befände, dass es ihm "freigestellt sei", einen Rechtsbeistand zu beauftragen, und dass seine Familie ihn besuchen könne. Trotz dieser Behauptungen ist der genaue Haftort von Ahmed Mansoor weiterhin nicht bestätigt. Laut Informationen von Amnesty International hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und wurde in verlängerter Einzelhaft gehalten, was einen Verstoß gegen das Verbot von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe darstellt. Seit seiner Festnahme hat man Ahmed Mansoor lediglich wenige Familienbesuche unter Aufsicht gestattet, darunter am 3. April und am 17. September 2017, als er zur Staatsanwaltschaft in Abu Dhabi gebracht wurde.

Ende Februar 2018 beauftragte eine Gruppe internationaler Menschenrechtsorganisationen zwei irische Rechtsbeistände nach Abu Dhabi zu reisen, um Ahmed Mansoor zu besuchen. Die Behörden gaben den Rechtsbeiständen widersprüchliche Informationen über seinen Verbleib. Das Innenministerium, die zuständige Behörde für Gefängnisse und Gefangene, stritt jede Kenntnis über seinen Verbleib ab und verwies die Rechtsbeistände an die Polizei. Auch die Polizei behauptete, keine Informationen über seinen Verbleib zu haben. Die Rechtsbeistände besuchten auch das Al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi. Die Gefängnisbehörden gaben ihnen jedoch die Auskunft, dass er dort nicht festgehalten werde. Siehe dazu auch: UAE: Joint statement: One year on, award-winning human rights defender Ahmed Mansoor's whereabouts remain unknown (MDE 25/8101/2018, 20. März 2018, https://www.amnesty.org/en/documents/mde25/8101/2018/en/).