USA: ICE muss Krankenakten herausgeben!
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Anabell war von Februar bis Oktober im Gewahrsam der Einwanderungsbehörde ICE. Dort hatte sie eine Fehlgeburt und bekam nicht die medizinische Hilfe, die sie brauchte. Obwohl sie inzwischen frei ist, hat sie weiterhin gesundheitliche Probleme. Sie braucht ihre Krankenakten, um zu erfahren, wie sie behandelt wurde. Doch ICE gibt ihr die Unterlagen nicht.
Setzt euch ein für Anabell!
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Appell an
Sam Olson
ICE Field Office Director, Enforcement and Removal Operations (ERO)
Chicago Field Office
101 W Ida B Wells Drive, Suite 4000
Chicago, IL 60605
USA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Herrn Alan D. Meltzer
Geschäftsträger a.i.
Clayallee 170
14195 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: BerlinPCO@state.gov
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass sie sofort ihre vollständigen Krankenakten erhält. Der Zugang zu den eigenen medizinischen Daten ist wichtig, um vergangene Behandlungen nachvollziehen, eine angemessene Nachsorge erhalten und gegebenenfalls Rechenschaft einfordern zu können.
Sachlage
Anabell ist Asylsuchende aus Nicaragua. Am 25. Februar wurde sie bei einer Routinekontrolle von ICE festgenommen. Später entschied ein Gericht, dass die Festnahme rechtswidrig war. Am 30. Oktober wurde sie freigelassen.
Während ihrer Haft erfuhr Anabell, dass sie schwanger war. Die medizinische Versorgung war jedoch unzureichend. Sie bekam keine Vitamine für Schwangere und wurde nicht regelmäßig untersucht. Obwohl sie starke Schmerzen und Blutungen hatte, musste sie weiter schwere Dinge tragen. Mehrmals bat sie um Hilfe, erhielt aber keine. Erst Ende März wurde sie in ein Krankenhaus gebracht. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits starke Blutungen und große Schmerzen. Im Krankenhaus erlitt sie eine Fehlgeburt.
Auch danach hatte Anabell weiterhin gesundheitliche Probleme, darunter Schmerzen, Taubheitsgefühle, Erbrechen und Haarausfall. Bis heute wurde sie nicht umfassend darüber informiert, welche Behandlung sie erhalten hat. Ihre Anwält*innen beantragten bereits im April und Juni die Herausgabe der Krankenakten. Auch Kongressabgeordnete setzten sich später dafür ein. Trotzdem hat Anabell die Unterlagen bis heute nicht erhalten.
Hintergrundinformation
Angehörige der US-Einwanderungsbehörde nehmen immer wieder Schwangere und/oder Stillende fest und schieben sie ab. Die verfügbaren Daten und Berichte deuten darauf hin, dass bestehende Schutzvorschriften in der Praxis nicht konsequent umgesetzt werden. Schwangere werden oft nicht angemessen betreut. Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 16. Februar 2026 hat die US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) mindestens 363 Schwangere und/oder Stillende abgeschoben. Dies geht aus Daten hervor, die das Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security – DHS) nach einer Anfrage des Senats veröffentlicht hat. Mitte Februar 2026 befanden sich noch 2.686 Schwangere in ICE-Gewahrsam, darunter neun im letzten Schwangerschaftsdrittel. Bis Ende September 2025 sollen sich in der Abschiebehaft mindestens 16 Fehlgeburten ereignet haben. Das DHS räumte zudem ein, dass es nicht lückenlos erfasst habe, wieviel Stillende sich in Gewahrsam befinden. In weiteren 498 Fällen, in denen Schwangere und/oder Stillende betroffen waren, kannte die ICE den Ausgang der jeweiligen Verfahren nicht. Damit blieb unklar, ob die Betroffenen abgeschoben, aus der Haft entlassen und/oder medizinisch versorgt worden waren. Dass die ICE keine lückenlosen Aufzeichnungen über die Unterbringung, die medizinische Versorgung und den weiteren Verbleib von Hunderten Schwangeren und/oder Stillenden vorlegen kann, untergräbt die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Behörde massiv.
Die vorliegenden Erkenntnisse werfen die Frage auf, ob Schwangere und/oder Stillende in Abschiebehaft angemessen medizinisch versorgt werden. Untersuchungen und Berichte verschiedener Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, haben Mängel beim Zugang zu rechtzeitiger und angemessener Schwangerschaftsvorsorge, Geburtshilfe und Nachsorge aufgezeigt. Die Inhaftierung schwangerer Personen in Einrichtungen, die keine angemessene und kontinuierliche medizinische Versorgung gewährleisten können, setzt sie erhöhten und potenziell vermeidbaren Risiken für ihre Gesundheit sowie gegebenenfalls für die Gesundheit ihrer Föten und Neugeborenen aus. Das Festhalten an Inhaftierungsmaßnahmen trotz Alternativen, die es den Betroffenen ermöglichen würden, während des laufenden Einwanderungsverfahrens in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, ist besorgniserregend. Schwangere und/oder Stillende könnten oft unter weniger restriktiven Auflagen freigelassen werden. Dennoch greifen die Einwanderungsbehörden weiterhin auf Inhaftierungen und in einigen Fällen auf Abschiebungen zurück.
Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen sind zu dem Schluss gekommen, dass die Inhaftierung und Abschiebung von Schwangeren, Wöchner*innen und stillenden Personen nicht nur als einzelne Verwaltungsfehler zu betrachten sind. Sie stehen vielmehr im Kontext einer umfassenderen Politik, bei der Inhaftierung und Abschiebung zunehmend Vorrang vor einer individuellen Beurteilung der Gesundheit, der Schutzbedürftigkeit und des Familienzusammenhalts haben. Vorhersehbare Gesundheitsschäden scheinen durch die unzureichende medizinische Versorgung und Überwachung sowie durch die inkonsequente Umsetzung bestehender Schutzmaßnahmen (wie die Einschränkung der Inhaftierung besonders schutzbedürftiger Personen) noch verschärft zu werden. Die Inhaftierung von Schwangeren, Wöchner*innen und stillenden Personen unter Umständen, die den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung beeinträchtigen könnten, die Trennung von Säuglingen von ihren Eltern sowie die Abschiebung von Schwangeren im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft geben Anlass zu ernsthaften Bedenken im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutzbestimmungen der USA sowie auf die internationalen Menschenrechtsnormen. Solche Praktiken können unter anderem das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Freiheit und den Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, das Recht auf Familienzusammenführung sowie die Verpflichtung betreffen, sicherzustellen, dass alle Personen, denen die Freiheit entzogen ist, menschlich und unter Achtung ihrer Würde behandelt werden. Die US-Behörden müssen sicherstellen, dass der Freiheitsentzug im Zusammenhang mit Migration gesetzlich eindeutig geregelt ist und streng durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt wird, der notwendig, verhältnismäßig und nicht diskriminierend ist. Ansonsten gilt eine Inhaftierung als willkürlich.
Nach dem Völkerrecht und internationalen Standards wird eine begrenzte Anzahl spezifischer Zwecke als legitime Gründe für eine in Migrationszusammenhang stehende Inhaftierung anerkannt. Dazu gehören die Überprüfung der Identität nach der Einreise einer Person sowie die Verhinderung der Flucht einer Person nach einer objektiven Beurteilung des Fluchtrisikos im Zusammenhang mit einem Überstellungs-, Abschiebungs- oder Ausweisungsverfahren, das eingeleitet wurde, noch läuft und bei dem eine begründete Aussicht besteht, dass es innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen wird.
Außerdem sollten die US-Behörden einen umfassenden Zugang zu angemessener Schwangerschaftsvorsorge, Geburtshilfe, Nachsorge und pädiatrischer Versorgung gewährleisten; Praktiken verbieten, die zu einer unnötigen Trennung von Säuglingen und Kleinkindern von ihren Eltern führen; und transparente Systeme einrichten, um die Inhaftierung, Verlegung, Freilassung, medizinische Versorgung und Abschiebung aller Schwangeren, Wöchner*innen und stillenden Personen in Einwanderungshaft zu dokumentieren und öffentlich Rechenschaft darüber abzulegen. Werden solche Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt, besteht die Gefahr, dass Verstöße fortbestehen, die schwerwiegende und in manchen Fällen irreversible Folgen haben.