USA: Hinrichtung in Missouri

Diese Urgent Action ist beendet.

Kevin Johnson wurde am 29. November im US-Bundesstaat Missouri durch die Giftspritze hingerichtet, nachdem die Gerichte einen Hinrichtungsaufschub abgelehnt hatten und der Gouverneur keine Begnadigung ausgesprochen hatte. Kevin Johnson war 2007 wegen Mordes an einem Polizisten im Jahr 2005 zum Tode verurteilt worden.

Mehrere Personen, die Fackel in den Händen halten, stehen neben einem Banner, auf dem steht: "Für eine Welt ohne Todesstrafe".

Amnesty-Mahnwache gegen die Todesstrafe in den USA vor der US-Botschaft in Berlin (Archivaufnahme)

Sachlage

Kevin Johnson musste sich erstmals Anfang 2007 wegen Mordes an einem Polizisten vor Gericht verantworten. Damals konnten sich die Geschworenen nicht einstimmig auf ein Strafmaß einigen: sie stimmten zehn zu zwei für einen Schuldspruch wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes. Ende 2007 kam es dann zu einer zweiten Gerichtsverhandlung in dem Fall, in der Kevin Johnson wegen Mordes zum Tode verurteilt wurde. Am 23. November 2022 wies der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag auf Aussetzung der Hinrichtung ab. Der Hinrichtungsaufschub war beantragt worden, um es dem Gericht zu ermöglichen, der Frage nachzugehen, ob die Neuverhandlung Ende 2007 ein ausreichender Rechtsbehelf für Kevin Johnson gewesen war. In der ersten Verhandlung von 2007 war es möglicherweise zu einem Verfassungsverstoß gekommen, indem sich zwei weiße Geschworene auf rassistische Argumente stützten, um ein einstimmiges Urteil über Totschlag (worauf nicht die Todesstrafe steht) zu verhindern. Kevin Johnson war Schwarz. Die Rechtsbeistände von Kevin Johnson hatten den Obersten Gerichtshof zudem gebeten, sich der Frage anzunehmen, ob die Verfassung Todesurteile gegen Personen verbietet, die zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre waren, oder zumindest – wie im Fall von Kevin Johnson – gegen jemanden, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war und an psychischen Erkrankungen litt.

Gleichzeitig hatte die 19-jährige Tochter von Kevin Johnson ein Verfahren angestrengt, um ihr das Recht zu gewähren, bei der Hinrichtung ihres Vaters dabei zu sein. Die Gesetze Missouris erlauben es Todeskandidat*innen, fünf Personen zu bestimmen, die bei der Hinrichtung anwesend sein dürfen. Kevin Johnson hatte sich für seine Tochter entschieden, mit der er ein enges Verhältnis hatte. Der Bundesstaat Missouri erlaubte dies jedoch nicht, da das Gesetz eine Altersuntergrenze von 21 Jahren festlegt. Am 25. November 2022 wies ein Bundesgericht den Antrag der Tochter ab.

Im Jahr 2021 wurde in Missouri ein Gesetz verabschiedet, das es der Staatsanwaltschaft in der Gerichtsbarkeit des ursprünglichen Verfahrens ermöglicht, einen Antrag auf Aufhebung des Urteils zu stellen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die verurteilte Person unschuldig ist oder dass im Gerichtsverfahren ein Verfassungsverstoß begangen wurde, der den Urteilsspruch beeinflusst haben könnte. Im Oktober 2022 wurde ein Sonderstaatsanwalt eingesetzt, um den Fall von Kevin Johnson zu prüfen. Dieser beantragte am 15. November die Aufhebung des Urteils basierend auf nachweislicher rassistischer Diskriminierung bei Entscheidungen über die Anklage und die Auswahl der Geschworenen. Nach einem beschleunigten Verfahren am 28. November sprach sich der Oberste Gerichtshof von Missouri mit fünf zu zwei Stimmen gegen einen Hinrichtungsaufschub aus. Die beiden Richter*innen, die abweichender Meinung waren, argumentierten, dass die Hinrichtung ausgesetzt werden solle, da die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass "der Sonderstaatsanwalt erfolgreich einen Verfassungsverstoß nachweisen können werde, welcher das Urteil infrage stellen würde".

Ebenfalls am 28. November erklärte der Gouverneur von Missouri, Mike Parson, dass er keine Begnadigung gewähren und der Bundesstaat die Hinrichtung vollziehen werde. Der Gouverneur gab an, dass "Herr Johnson von allen Schutzmechanismen der missourischen und US-amerikanischen Verfassung profitiert hat. (...) Die Schuld von Herrn Johnson steht und stand jederzeit außer Frage". Am 29. November lehnte der Oberste Gerichtshof der USA einen letzten Antrag auf einen Hinrichtungsaufschub ab. Die Richterinnen Sonia Sotomayor und Ketanji Brown Jackson waren anderer Meinung und sprachen sich für die Aussetzung der Hinrichtung aus, waren jedoch in der Minderheit. Ketanji Brown Jackson veröffentlichte ihre Stellungnahme am 30. November.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der Hinrichtungsmethode, und setzt sich in allen Fällen für die Abschaffung der Todesstrafe ein. In diesem Jahr gab es bereits 17 Hinrichtungen in den USA, zwei davon in Missouri. Seit der Verabschiedung der neuen Todesstrafengesetze durch den Obersten Gerichtshof im Juli 1976 sind in den USA insgesamt 1.557 Todesurteile vollstreckt worden, 93 davon in Missouri. Missouri steht bei der Zahl der Hinrichtungen in den USA an fünfter Stelle – mehr Todesurteile wurden lediglich in den Bundesstaaten Texas, Oklahoma, Virginia (hat die Todesstrafe seit 2021 abgeschafft) und Florida vollstreckt. Diese fünf Bundesstaaten alleine sind für beinahe zwei Drittel (64 Prozent) aller Hinrichtungen in den USA seit 1976 verantwortlich.

Vielen Dank allen, die mit Appellen versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.