USA: Guantánamo-Häftlinge freilassen!

Vor rotem Hintergrund schaut ein junger Mann freundlich in die Kamera

Der Jemenit Toffiq al-Bihani ist seit Anfang 2003 im US-Gefangenlager Guantánamo inhaftiert (Aufnahme von 1992).

Im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba sind nach wie vor 36 Männer inhaftiert, von denen 19 bereits vor einiger Zeit zur Haftentlassung freigegeben wurden. Das Gefangenenlager ist seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. In dieser Zeit waren dort mehr als 700 muslimische Männer und Jugendliche inhaftiert. Alle Insassen waren willkürlich in Haft, viele wurden gefoltert und niemand erhielt ein faires Gerichtsverfahren. Toffiq al-Bihani wurde 2010 zur Haftentlassung freigegeben, doch befindet er sich noch heute in Guantánamo. Die US-Regierung muss ihn und die weiteren 18 Männer umgehend aus Guantánamo entlassen und das Lager umgehend schließen.

Appell an

Secretary Antony Blinken

United State Department of State

2200 C Street NW

Washington DC 20037

USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

I. E. Frau Amy Gutmann

Clayallee 170

14195 Berlin


Fax: 030-83 05 10 50

E-Mail:
feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Finden Sie bitte eine rechtmäßige Verfahrensweise für die in Guantánamo inhaftierten Männer. Sie müssen entweder in andere Länder überstellt werden, in denen ihre Menschenrechte geachtet werden, oder in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.
  • Insassen, die Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt wurden, müssen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen erhalten, einschließlich Rehabilitierung und Wiedergutmachung.
  • Stellen Sie diejenigen, denen Folter und Verschwindenlassen von Guantánamo-Häftlingen vorgeworfen werden, in fairen Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht.

Sachlage

Von den 36 im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay inhaftierten Männern wurden 19 bereits vor einiger Zeit zur Haftentlassung freigegeben, unter ihnen auch Toffiq al-Bihani. Die Männer sollten zügig freigelassen und in Länder überstellt werden, in denen ihre Menschenrechte geachtet werden.

Toffiq al-Bihani wird seit Anfang 2003 ohne Anklageerhebung festgehalten und wurde von den US-Behörden gefoltert und anderweitig misshandelt. Obwohl er bereits 2010 zur Haftentlassung freigegeben wurde, ist er nach wie vor in Guantánamo inhaftiert. Es wurden bisher keine Gründe dafür vorgelegt, warum er noch nicht in ein anderes Land verbracht wurde, um seine Familie wiederzusehen. Seine anhaltende Inhaftierung ist willkürlich, gewissenlos und ein Verstoß gegen seine Menschenrechte.

In Guantánamo befinden sich derzeit 19 Insassen, die zur Haftentlassung freigegeben wurden und die daher umgehend aus dem Gefangenenlager zu entlassen sind. Durch die anhaltende Inhaftierung wurden und werden die Rechte der Männer weiter verletzt, darüber hinaus fördert Guantánamo als Gefangenenlager auch zukünftig Menschenrechtsverstöße. Die Freilassung der 19 Männer könnte den Startschuss für die völlige Schließung des Gefangenenlagers bedeuten. Die 17 weiteren Guantánamo-Insassen sind noch nicht zur Haftentlassung freigegeben worden. Allerdings befinden auch sie sich willkürlich in Haft und wurden möglicherweise gefoltert.

Diejenigen, die für Folter, Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen gegen diese Insassen verantwortlich sind, gehen nach wie vor straflos aus. Folter und Verschwindenlassen sind völkerrechtliche Verbrechen. Die unbefristete Inhaftierung von Personen, gegen die nie Anklage erhoben wurde, durch die US-Regierung im Gefangenenlager Guantánamo im Nachgang der Terroranschläge vom 11. September 2001 war von Beginn an rechtswidrig. Amnesty International fordert die Schließung des Gefangenenlagers.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Amtsantritt von Präsident Biden sind vier Männer aus dem US-Militärgefängnis Guantánamo Bay auf Kuba freigelassen worden. Im Juli 2021 überstellte die US-Regierung den 56-jährigen Marokkaner Abdul Latif Nasser nach Marokko. Er war 2016 zur Haftentlassung freigegeben worden, musste danach jedoch noch fünf weitere Jahre in dem Gefangenenlager verbringen, sodass er insgesamt 19 Jahre ohne Anklage in Guantánamo einsaß. Im April 2022 führte die US-Regierung Sufyian Barhoumi nach Algerien zurück. Er war im März 2002 in Pakistan gefangen genommen und kurz darauf nach Guantánamo gebracht worden, ohne jemals vor Gericht gestellt zu werden. Die Regierung des damaligen US-Präsidenten Obama teilte ihm im August 2016 mit, dass er Aussicht auf eine Haftentlassung habe, doch sein Fall geriet während der Amtszeit von Präsident Trump ins Stocken, als die Regierung allgemein eine Politik zum Aufhalten von Haftentlassungen verfolgte. Im März 2022 wurde Mohammed al-Qahtani nach Saudi-Arabien überführt, um dort psychiatrische Betreuung zu erhalten. Er war von den US-Behörden derart stark gefoltert worden, dass er als nicht verhandlungsfähig für sein Gerichtsverfahren eingestuft wurde. Ihm wurde Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 vorgeworfen. Im Juni 2022 wurde der Afghane Asadullah Haroon Gul, der sich seit fast 15 Jahren in US-Gewahrsam befunden hatte, im Zuge eines Bundesgerichtsbeschlusses aus Guantánamo freigelassen.

Diese Freilassungen sind begrüßenswert, doch die US-Regierung muss auch die verbleibenden 19 Männer, deren Haftentlassung bereits angeordnet wurde, zügig aus Guantánamo entlassen. Die restlichen Insassen müssen ebenfalls entweder entlassen oder vor Gericht gestellt werden.

Amnesty International fordert die Regierung unter Präsident Biden auf, das Gefangenenlager ein für alle Mal zu schließen. Alle Insassen müssen entweder freigelassen werden, oder bei Vorliegen ausreichender zulässiger Beweise einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in fairen Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor ein Bundesgericht gestellt werden. Zahlreiche Personen, die sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in US-Gewahrsam befinden, ob in Guantánamo oder anderswo, waren Folter und Verschwindenlassen ausgesetzt. Die US-Regierung muss diejenigen, denen solche völkerrechtliche Verbrechen vorgeworfen werden, ungeachtet ihres ehemaligen oder aktuellen Ranges vor Gericht stellen.