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USA: Drohende Hinrichtung stoppen!
Diese Urgent Action ist beendet.
Ernest Lee Johnson wurde am 5. Oktober 2021 im US-Bundesstaat Missouri hingerichtet. Er war 1995 des Mordes an drei Angestellten eines Supermarktes schuldig gesprochen worden. Trotz seiner geistigen Behinderung erging unter Verstoß gegen internationales Recht ein Todesurteil gegen ihn. Auch die Gefahr, dass aufgrund seiner medizinischen Vorgeschichte eine Todesspritze zu heftigen Krampfanfällen führen könnte, fand keine Beachtung. Sein Antrag auf eine andere Hinrichtungsmethode wurde abgelehnt. Bundesstaatliche und Bundesgerichte lehnten auch seine letzten Rechtsmittel ab und der Gouverneur von Missouri weigerte sich, die Hinrichtung zu stoppen oder das Urteil umzuwandeln.
Der US-Amerikaner Ernest Johnson
© privat
Ernest Johnson soll am 5. Oktober 2021 hingerichtet werden. Er wurde 1995 des Mordes an drei Angestellten eines Supermarktes in Missouri schuldig gesprochen. Trotz seiner geistigen Behinderung verurteilten die Geschworenen ihn unter Verstoß gegen internationales Recht zum Tode. Ernest Johnson unterzog sich 2008 einer Operation, um einen Hirntumor zu entfernen, was bei ihm zu Krampfanfällen geführt hat. Laut medizinischen Fachkräften könnten die Medikamente der tödlichen Injektion heftige und schmerzhafte Anfälle auslösen. Bundesstaatliche und Bundesgerichte haben die Rechtsmittel gegen das Urteil abgelehnt. Gouverneur Parson muss die Hinrichtung stoppen und Ernest Johnsons Strafe umwandeln.
Appell an
Michael Parson, Governor
Office of the Governor
P.O. Box 720
Jefferson City, MO 65102
USA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Frau Robin Suzanne Quinville
Geschäftsträgerin a.i.
Clayallee 170
14195 Berlin
Fax: 030 - 83 05 10 50 oder 030 - 831 49 26
E-Mail: feedback@usembassy.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Ernest Johnson am 5. Oktober zu stoppen und ihn zu begnadigen.
Sachlage
Ernest Johnson soll am 5. Oktober wegen der Ermordung von drei Personen im Jahr 1994 hingerichtet werden, obwohl er nachweislich geistig behindert ist. Dies verstößt gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Atkins gegen Virginia und gegen internationales Recht.
Ernest Johnson hat eine geistige Behinderung und wurde mit dem fetalen Alkoholsyndrom diagnostiziert. Durch fehlerhafte Anweisungen der Geschworenen bei der dritten Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ihm fälschlicherweise die Last auferlegt, seine Behinderung nachzuweisen. Eigentlich müsste jedoch der Staat beweisen, dass er keine hat, wie es seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall Atkins geregelt ist.
Darüber hinaus wurde bei Ernest Johnson ein Hirntumor operativ entfernt, was bei ihm Krampfanfälle auslöste. Die Substanzen, die im US-Bundesstaat Missouri bei Hinrichtungen verwendet werden, könnten die Krampfanfälle wieder auslösen und große Schmerzen verursachen. Das würde möglicherweise gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung verstoßen, welches in der US-Verfassung im achten Zusatzartikel verankert ist.
Hintergrundinformation
1998 ordnete der Oberste Gerichtshof von Missouri eine neue Bewertung der Strafzumessung an, weil sein Rechtsbeistand es versäumt hatte, die Aussage des_r Psychiater_in vorzulegen, der_die Ernest Johnson untersucht hatte. Das Gericht sagte, es habe "den definitiven und festen Eindruck", dass diese Aussage "die Überlegungen der Geschworenen verändert hätte" und zu einer Entscheidung für eine lebenslange Freiheitsstrafe geführt haben könnte.
Im Jahr 2002 entschied der Oberste Gerichtshof der USA in der Rechtssache Atkins gegen Virginia, dass die Hinrichtung von Menschen mit geistiger Behinderung einem nationalen Konsens zuwiderläuft und verfassungswidrig ist. Das Atkins-Urteil verweist auf die klinische Definition von "geistiger Behinderung" als eine Behinderung, die vor dem 18. Lebensjahr auftritt, durch deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten gekennzeichnet ist und Einschränkungen in zwei oder mehr Bereichen der Anpassungsfähigkeit aufweist. Es wurde den Bundesstaaten überlassen, in welcher Form diese Vorgabe umgesetzt wird, was zu einer uneinheitlichen Anwendung im ganzen Land führte. Bei der dritten Anhörung zur Neuverhandlung des Strafmaßes im Jahr 2006 nach dem Atkins-Urteil wies der Richter die Geschworenen an, dass sie eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprechen müssten, wenn sie einstimmig zu dem Ergebnis kämen, dass Ernest Johnson eine geistige Behinderung habe. Die Verteidigung erhob Einspruch gegen diese Anweisung und argumentierte, dass es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft hätte sein müssen, zu beweisen, dass Ernest Johnson keine geistige Behinderung hatte. Zusätzlich zu den Belegen für seine geistige Behinderung wurde bei Ernest Johnson das fetale Alkoholsyndrom diagnostiziert, die schwerste Form der als fetale Alkoholspektrumsstörungen (FASD) bekannten Erkrankungen. Nach Angaben von Ernest Johnsons Rechtsbeiständen hatte seine Mutter seit ihrem 10. Lebensjahr Alkohol und Drogen missbraucht, und als sie im Alter von 18 Jahren mit ihm schwanger war, soll sie große Mengen Gin und Whisky getrunken und Beruhigungsmittel eingenommen haben. Bei seinem Halbbruder wurde eine geistige Behinderung diagnostiziert und seine Mutter hatte möglicherweise auch eine. Das Verteidigungsteam wies in seinem Briefing 2021 auf Studien hin, die ein erhöhtes Risiko aufgrund einer familiären Vorgeschichte mit geistiger Behinderung belegen.
2008 wurde festgestellt, dass Ernest Johnson einen Meningeom-Hirntumor hatte. Er wurde am 28. August 2008 operiert, um den Tumor zu entfernen. Es konnte jedoch nur ein Teil entfernt werden. Seit der Operation leidet Ernest Johnson unter Krampfanfällen und erhält Medikamente dagegen. Vor seiner für 2015 geplanten Hinrichtung reichte sein Rechtsbeistand beim Bundesgericht Rechtsmittel gegen die Hinrichtung ein, da die tödliche Injektion bei ihm heftige Krampfanfälle auslösen könnte, was seine Hinrichtung verfassungswidrig machen würde. In einer am 22. Oktober 2015 unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung, die zusammen mit den Rechtsmitteln eingereicht wurde, erklärte ein_e Expert_in für Anästhesiologie und Chirurgie, dass "... ein erhebliches Risiko eines ernsthaften Schadens während seiner Hinrichtung als Folge eines heftigen Krampfanfalls, der durch die Pentobarbital-Injektion ausgelöst werden kann, besteht. Generalisierte Krampfanfälle, wie sie bei Ernest Johnson auftreten, sind äußerst schmerzhaft. Pentobarbital ist ein Medikament aus der Klasse der Barbiturate. Pharmakologisch gesehen sind Barbiturate wie Pentobarbital dafür bekannt, dass sie den Schmerz verstärken. Aus einer medizinischen Perspektive besteht für Herrn Johnson ein erhebliches Risiko für einen schweren Krampfanfall, als direkte Folge der Medikamente der tödlichen Injektion und Herrn Johnsons permanenter und behindernder neurologischer Erkrankung."
Der Oberste Gerichtshof der USA hat Ernest Johnsons Hinrichtung 2015 gestoppt, damit die Rechtsmittel zu diesem Thema überprüft werden konnten. Im April 2020 lehnte das US-Berufungsgericht für den achten Gerichtsbezirk seinen Antrag auf eine alternative Hinrichtungsmethode, die Stickstoff-induzierte Hypoxie, ab, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA eine ähnliche Klage aus Missouri abgewiesen hatte, als er feststellte, dass Stickstoff nicht erprobt oder getestet worden war. Der Achte Bundesberufungsgerichtshof stellte fest, dass bei Ernest Johnson das Risiko von Schmerzen nachgewiesen sei.
Trotzdem wurde seine Hinrichtung auf den 5. Oktober 2021 angesetzt. Am 21. Juni 2021 beantragte Ernest Lee Johnson beim Obersten Gerichtshof von Missouri die Umwandlung des Todesurteils. Er stützte sich darauf, dass seine geistige Behinderung nie zuverlässig festgestellt wurde, dass den Geschworenen bei der Wiederaufnahme seines Falls verfassungswidrig erläutert wurde, dass alle Geschworenen seiner geistigen Behinderung Glauben schenken mussten - ein Geschworener könnte die anderen elf überstimmen - und dass die tödliche Injektion aufgrund seiner Krampfanfälle extreme Schmerzen verursachen könnte. Am 31. August lehnte der Oberste Gerichtshof von Missouri seinen Antrag ab.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.