Ungarn: Pride-Organisator jetzt angeklagt

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Géza Buzás-Hábel hält eine Rede. Vor ihm steht ein Mikrofon. Er trägt einen Kapuzenpullover. An einer Mauer hinter ihm hängt ein Protestplakat mit dem Foto von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán.

Géza Buzás-Hábel, der Organisator der Pride Parade in der ungarischen Stadt Pécs, hält bei der Parade eine Rede (4. Oktober 2025).

Gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel ist am 9. Februar 2026 Anklage erhoben worden, weil er eine friedliche Pride Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) organisiert hatte. Die Pécs Pride 2025 fand am 4. Oktober 2025 trotz des von den Behörden im Rahmen des ungarischen Anti-Pride-Gesetzes erlassenen Verbots statt. Im Falle einer Verurteilung droht Géza Buzás-Hábel eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. 

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel ist am 9. Februar 2026 Anklage erhoben worden, weil er eine friedliche Pride Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) organisiert hatte. Die Pécs Pride 2025 fand am 4. Oktober 2025 trotz des von den Behörden im Rahmen des ungarischen Anti-Pride-Gesetzes erlassenen Verbots statt. Im Falle einer Verurteilung droht Géza Buzás-Hábel eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. 

Die strafrechtliche Verfolgung von Géza Buzás-Hábel stellt eine Verletzung seiner Rechte auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung dar. Ich bitte Sie eindringlich, die Anklage unverzüglich fallen zu lassen und das Verfahren gegen Géza Buzás-Hábel einzustellen, da er nicht allein wegen der Ausübung seiner Menschenrechte strafrechtlich verfolgt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Chief Prosecutor,

I am writing to express deep concern regarding the criminal charges formally filed against human rights defender Géza Buzás-Hábel for organising the Pécs Pride march that took place on 4 October 2025. Instead of concluding that organising a Pride event should not constitute a criminal offence and closing the case against Géza Buzás-Hábel, your office turned to the Pécs District Court seeking criminal proceedings against him. If the case goes to trial and Géza Buzás-Hábel is found guilty and convicted, he could face up to one year in prison.

The police decision on the Pécs Pride, effectively declaring it 'a banned assembly’ in September 2025, was arbitrary and discriminatory, based solely on the 'anti-Pride’ law which became effective in April 2025. This ban and the legislation itself have been widely criticized by regional and international organisations as regressive, discriminatory and to be in violation of human rights standards. The organisation of a peaceful assembly advocating for equality, human rights, and remembrance, such as Pécs Pride, is protected conduct under the rights to freedom of peaceful assembly, freedom of expression and non-discrimination, as enshrined in regional and international standards to which Hungary is bound.

The international community is closely following Géza Buzás-Hábel’s situation and the recent criminal charges brought against him, which represents an alarming escalation in the criminalization of LGBTI expression and peaceful assembly in Hungary.

Organising a Pride march is an act of courage, solidarity, and hope. You have the authority to reaffirm that peaceful assembly must be protected.

Prosecuting Géza Buzás-Hábel constitutes a violation of his rights, including to freedom of peaceful assembly and expression. I urge you to immediately drop the charges and terminate the proceedings against Géza Buzás-Hábel as he should not be prosecuted simply for exercising his human rights.

Yours sincerely,

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Appell an

District Prosecution Office of Pécs
Dr. István Takács
Chief Prosecutor
7621 Pécs, Jókai utca 26
UNGARN

Sende eine Kopie an

Botschaft VON Ungarn
S.E. Herrn Dr. Péter Györkös
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Fax: 030 2031 0105 
E-Mail: infober@mfa.gov.hu

Amnesty fordert:

  • Die strafrechtliche Verfolgung von Géza Buzás-Hábel stellt eine Verletzung seiner Rechte auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung dar. Ich bitte Sie eindringlich, die Anklage unverzüglich fallen zu lassen und das Verfahren gegen Géza Buzás-Hábel einzustellen, da er nicht allein wegen der Ausübung seiner Menschenrechte strafrechtlich verfolgt werden darf.

Sachlage

Es gibt Kritik an der Strafanzeige gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel wegen der Organisation des Pécser Pride-Parade am 4. Oktober 2025. Statt zu dem Schluss zu kommen, dass die Organisation einer Pride-Veranstaltung keinen Straftatbestand darstellt, und das Verfahren gegen Géza Buzás-Hábel einzustellen, wandte sich das Büro des Generalstaatsanwalts an das Bezirksgericht Pécs und beantragte ein Strafverfahren gegen Géza Buzás-Hábel. 

Die polizeiliche Entscheidung über die Pécser Pride, mit der diese im September 2025 faktisch zu einer "verbotenen Versammlung" erklärt wurde, war willkürlich und diskriminierend und beruhte ausschließlich auf dem im April 2025 in Kraft getretenen "Anti-Pride"-Gesetz. Dieses Verbot und das Gesetz selbst wurden von regionalen und internationalen Organisationen als regressiv, diskriminierend und als Verstoß gegen Menschenrechtsstandards kritisiert. Die Organisation einer friedlichen Versammlung, die sich für Gleichheit, Menschenrechte und Gedenken einsetzt, wie die Pécs Pride, ist eine geschützte Aktivität im Rahmen der Rechte auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in regionalen und internationalen Standards verankert sind. An diese Vorgaben ist Ungarn gebunden.

Die internationale Gemeinschaft verfolgt aufmerksam die Situation von Géza Buzás-Hábel und die jüngste Strafanzeige gegen ihn, die eine alarmierende Eskalation der Kriminalisierung von LGBTI-Ausdruck und friedlichen Versammlungen in Ungarn darstellt. 

Die Organisation eines Pride-Marsches ist ein Akt des Mutes, der Solidarität und der Hoffnung. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte bekräftigen, dass friedliche Versammlungen geschützt werden müssen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Géza Buzás-Hábel ist Roma und schwul. Er arbeitet als Lehrer und Menschenrechtsverteidiger und stammt aus Pécs. Géza Buzás-Hábel unterrichtet die Sprache und Kultur der Rom*nja, bildet zukünftige Pädagog*innen aus und organisiert seit langem die Pécs Pride, die einzige Pride-Veranstaltung des Landes außerhalb von Budapest. Er sorgt dafür, dass sie inklusiv, friedlich und gemeinschaftsorientiert bleibt.

Am 9. Februar 2026 wurde Géza Buzás-Hábel darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn erstattet hat und die Akte an das Gericht weitergeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, dass das Gericht gegen ihn eine Geldstrafe durch Strafbefehl verhängt, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt. Das Gericht hat einen Monat Zeit, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und kann ohne Anhörung einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl stellt eine fallentscheidende gerichtliche Entscheidung dar, ähnlich wie ein Urteil. Der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und jeder andere Beteiligte kann jedoch innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Strafbefehls einen Antrag auf Anhörung stellen. Wenn eine Anhörung beantragt wird, folgt das Gericht den normalen strafprozessualen Vorschriften und führt eine vorbereitende Anhörung durch. Sollte der Fall schließlich vor Gericht verhandelt werden, droht Géza Buzás-Hábel wegen des Delikts "Organisation einer verbotenen Versammlung" eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Im Jahr 2025 verschärfte Ungarn sein seit zehn Jahren andauerndes hartes Vorgehen gegen die Rechte von LGBTI+. Das Gesetz III von 2025, das als "Anti-Pride"-Gesetz bekannt ist und auf dem Anti-LGBTI+-"Propaganda-Gesetz" von 2021 aufbaut, wurde im März im Eiltempo durch das Parlament gebracht und trat im April desselben Jahres in Kraft. Die neue Gesetzgebung verbietet das Abhalten von Versammlungen, die gegen das "Propaganda-Gesetz" von 2021 verstoßen, das LGBTI-Sichtbarkeit fälschlicherweise als "schädlich" für Kinder darstellt und die "Darstellung und Förderung" von Sexualität und verschiedenen Geschlechtsidentitäten für Menschen unter 18 Jahren verbietet. Es erlaubt den Behörden auch, die Teilnehmenden mittels Gesichtserkennung zu identifizieren und gegen diejenigen, die an solchen verbotenen Versammlungen teilnehmen, Geldstrafen von bis zu 200.000 HUF (etwa 500 EUR) zu verhängen. Organisator*innen einer verbotenen Versammlung riskieren eine Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Die Behörden nutzten dieses Gesetz, um sowohl in Budapest als auch in Pécs die Pride-Parade vorsorglich zu verbieten. Doch die Zivilgesellschaft leistete Widerstand, sodass die Budapest-Pride im Juni über 300.000 und die Pécs-Pride im Oktober etwa 5.000 Teilnehmende verzeichnete.