Tunesien: Ungerechtfertigte Haftstrafe bestätigt

Porträtaufnahme von Saadia Mosbah vor einer Wand mit zwei Gemälden. Sie trägt eine Brille und lacht.

Am 23. Juni 2026 bestätigte ein Gericht in Tunis den Schuldspruch und das Strafmaß gegen die Menschenrechtlerin Saadia Mosbah. Die Leiterin der antirassistischen Organisation Mnemty war wegen unbegründeter Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht bestätigte zudem die Verurteilungen von fünf Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen von Mnemty, setzte aber die Strafen für vier von ihnen zur Bewährung aus. Die in Abwesenheit verhängte dreijährige Freiheitsstrafe gegen die fünfte Angeklagte wurde bestätigt. Am 29. Juni legten Saadia Mosbah und ihre Kolleg*innen ihr letztes Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, welches zu einer Neuverhandlung führen könnte. Die tunesischen Behörden müssen die Urteile sofort aufheben und Saadia Mosbah freilassen.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Präsident,

am 23. Juni 2026 bestätigte ein Gericht in Tunis den Schuldspruch und das Strafmaß gegen die Menschenrechtlerin Saadia Mosbah. Die Leiterin der antirassistischen Organisation Mnemty war wegen unbegründeter Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht bestätigte zudem die Verurteilungen von fünf Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen von Mnemty, setzte aber die Strafen für vier von ihnen zur Bewährung aus. Die in Abwesenheit verhängte dreijährige Freiheitsstrafe gegen die fünfte Angeklagte wurde bestätigt. Am 29. Juni legten Saadia Mosbah und ihre Kolleg*innen ihr letztes Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, welches zu einer Neuverhandlung führen könnte. Die tunesischen Behörden müssen die Urteile sofort aufheben und Saadia Mosbah freilassen.

Sorgen Sie bitte dafür, dass Saadia Mosbah umgehend freigelassen wird und dass die gegen sie und ihre Kolleg*innen verhängten Schuldsprüche und Strafen aufgehoben werden, da sie lediglich auf legitimer Menschenrechtsarbeit basieren. 

Stellen Sie zudem sicher, dass die von ihr erhobenen Vorwürfe über rassistisch motivierte Misshandlung unabhängig, unparteiisch, transparent und zielführend untersucht werden, da sie Folter gleichkommen könnten. 

Mit freundlichen Grüßen

Your Excellency,

I write to you to express my grave concern over the unjust conviction of prominent anti-racism activist Saadia Mosbah. She has been arbitrarily detained since May 2024 and remains imprisoned solely because of her legitimate human rights work against racism and discrimination. 

The prosecution and imprisonment of Saadia Mosbah for activities linked to her legitimate human rights work contravene Article 12 of the United Nations Declaration on Human Rights Defenders and, as Tunisia is a state party to the African Charter on Human and Peoples' Rights, Articles 6, 9, 10 and 11 of the Charter, which guarantee the right to defend human rights and to exercise freedom of expression, association and assembly without fear of reprisals. On 23 June 2026, the Tunis Court of Appeals upheld the unjust convictions handed by the Tunis Court of First Instance on 19 March 2026. The court confirmed the eight-year prison sentence against Saadia Mosbah along with a fine of over TND 120,000 [about EUR 36,000]. The court suspended the sentences for four of her colleagues after reducing them to one and two years but confirmed a three-year prison sentence against a fifth defendant in her absence. 

Saadia Mosbah was initially prosecuted alongside eight other staff members and associates of Mnemty on unsubstantiated charges of money laundering and "illicit enrichment" related to their human rights work. The investigation did not uncover any illegal sources of funding and relied on an abusive interpretation of the crime of "illicit enrichment" which lacks clarity. International human rights law and standards provide that to protect the presumption of innocence the burden of proof rests on the authorities to prove a criminal charge beyond reasonable doubt. Saadia Mosbah, 66, is detained at Belli prison (50km southeast of Tunis). She suffers from high blood pressure, gout and other health and mobility issues. She reported that a prison guard repeatedly subjected her to racist insults and mockery, obstructed one of her medical appointments and physically assaulted her in February 2026. Despite notifying the prison administration of this abuse, the authorities have yet to inform her of any plans to open an investigation into the allegations. According to her family, authorities also failed to provide her with adequate medication and healthcare. 

I urge you to ensure the immediate release of Saadia Mosbah and that the conviction and sentence against her and her colleagues are quashed as they are solely related to the exercise of their human rights work. Moreover, I call on you to ensure that an independent, impartial, transparent and effective investigation is opened into the allegations of racist ill-treatment against Saadia Mosbah, which may amount to torture.

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 16.12.2026

Appell an

PRESIDENT
Kaïs Saïed 
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN

Sende eine Kopie an

Bitte auch über X: @TnPresidency

Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-30 82 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Saadia Mosbah umgehend freigelassen wird und dass die gegen sie und ihre Kolleg*innen verhängten Schuldsprüche und Strafen aufgehoben werden, da sie lediglich auf legitimer Menschenrechtsarbeit basieren. 
  • Stellen Sie zudem sicher, dass die von ihr erhobenen Vorwürfe über rassistisch motivierte Misshandlung unabhängig, unparteiisch, transparent und zielführend untersucht werden, da sie Folter gleichkommen könnten. 

Sachlage

Die bekannte Antirassismus-Aktivistin Saadia Mosbah ist seit Mai 2024 willkürlich inhaftiert, nur weil sie sich für die Menschenrechte stark macht und sich gegen Rassismus und Diskriminierung engagiert. Am 23. Juni 2026 bestätigte ein Gericht in Tunis den Schuldspruch und die gegen sie verhängte achtjährige Freiheitsstrafe wegen unbegründeter Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität. 

Die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Saadia Mosbah wegen Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit verstoßen gegen Artikel 12 der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger*innen. Zudem ist Tunesien Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Artikel 6, 9, 10 und 11 nicht nur das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte garantieren, sondern auch das Recht auf Wahrnehmung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ohne Angst vor Repressalien festschreiben. Am 23. Juni bestätigte das Berufungsgericht in Tunis die ungerechtfertigten Urteile des erstinstanzlichen Gerichts vom 19. März. Das Gericht bestätigte nicht nur die achtjährige Freiheitsstrafe gegen Saadia Mosbah sowie die gegen sie verhängte Geldstrafe in Höhe von 120.000 tunesischen Dinar (rund 35.000 Euro). Das Gericht reduzierte die Strafen für vier ihrer Kolleg*innen auf ein bzw. zwei Jahre Gefängnis und setzte sie zur Bewährung aus. Es bestätigte jedoch die in Abwesenheit verhängte dreijährige Freiheitsstrafe gegen eine fünfte Person. 

Saadia Mosbah wurde eingangs zusammen mit acht weiteren Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty wegen unbegründeter Vorwürfe der Geldwäsche und "unrechtmäßiger Bereicherung" vor Gericht gestellt. Die Vorwürfe hingen mit ihrer Menschenrechtsarbeit zusammen. Die Ermittlungen förderten keine illegalen Finanzmittel zutage und stützten sich auf eine missbräuchliche Auslegung des übermäßig vagen Straftatbestands der "unrechtmäßigen Bereicherung". Internationale Menschenrechtsnormen und -standards sehen vor, dass zum Schutz der Unschuldsvermutung die Beweislast bei den Behörden liegt, d. h. sie müssen den Tatvorwurf zweifelsfrei beweisen. Saadia Mosbah ist im Belli-Gefängnis (50 km südöstlich von Tunis) inhaftiert. 

Saadia Mosbah leidet unter Bluthochdruck, Gicht und weiteren gesundheitlichen Problemen. Außerdem ist ihre Mobilität eingeschränkt. Ihren Angaben zufolge wurde sie von einem Gefängniswärter wiederholt rassistisch beleidigt und verspottet. Außerdem sei sie an einem ihrer Arzttermine gehindert und im Februar 2026 tätlich angegriffen worden. Sie meldete die Verstöße der Gefängnisverwaltung, doch die Behörden haben ihr bislang noch nicht mitgeteilt, ob sie beabsichtigen, die Vorwürfe zu untersuchen. Laut Angaben ihrer Familie wird Saadia Mosbah außerdem nicht angemessen medizinisch versorgt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Mai 2024 wurden sechs Menschenrechtsverteidiger*innen und NGO-Mitarbeiter*innen festgenommen und willkürlich inhaftiert, als die tunesischen Behörden begannen, scharf gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vorzugehen, die sich für die Rechte von Migrant*innen und gegen Diskriminierung einsetzen. Fünf von ihnen wurden später zu Freiheitsstrafen verurteilt, während das scharfe Vorgehen auf ein breiteres Spektrum an Organisationen ausgeweitet wurde. Den Festnahmen voraus ging eine rassistische Verleumdungskampagne, die von regierungsnahen Social-Media-Konten angeführt wurde und hauptsächlich gegen die antirassistische Organisation Mnemty und deren Gründerin Saadia Mosbah gerichtet war. Gleichzeitig bezeichnete der tunesische Präsident Kais Saied Organisationen, die im Bereich Migration tätig sind, als "Verräter" und "ausländische Agenten". Der Präsident hat die Zivilgesellschaft wiederholt beschuldigt, Korruption zu finanzieren und mit ausländischen Parteien zusammenzuarbeiten, um Tunesien zu diffamieren. 

Am 7. Mai 2024 nahm die Polizei in Tunis Saadia Mosbah fest, nachdem man sie und der Programmkoordinator von Mnemty zu ihrer Arbeit in der NGO, zu erhaltenen Finanzmitteln und zu ihren öffentlichen Stellungnahmen zu Rassismus und Migration befragt hatte. Am 16. Mai 2024 leitete ein Ermittlungsrichter am Landgericht Tunis ein Strafverfahren gegen Saadia Mosbah und acht weitere Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty ein, darunter auch gegen den Vermieter ihres Büros in Tunis. Saadia Mosbah wurde ohne Anhörung in Untersuchungshaft genommen. Die Behörden ermittelten gegen sie wegen "unrechtmäßiger Bereicherung" (Paragraf 37 des Gesetzes 2018-46 über die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen sowie die Bekämpfung von unrechtmäßiger Bereicherung und Interessenskonflikten) und Geldwäsche (Paragraf 92 bis 97 des Gesetzes 2015-26 zur Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung der Geldwäsche) sowie wegen des Fehlens angemessener Buchhaltungsunterlagen (Paragraf 97 des Gesetzes über Steuerrecht und -verfahren), einem mit einer Geldstrafe geahndeten Vergehen. Der Richter verlängerte ihre Untersuchungshaft im November 2024 und erneut im März 2025 und lehnte mehrere Anträge auf vorläufige Freilassung ab.