Tunesien: Ungerechtfertigte Haftstrafe bestätigt
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Am 23. Juni 2026 bestätigte ein Gericht in Tunis den Schuldspruch und das Strafmaß gegen die Menschenrechtlerin Saadia Mosbah. Die Leiterin der antirassistischen Organisation Mnemty war wegen unbegründeter Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht bestätigte zudem die Verurteilungen von fünf Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen von Mnemty, setzte aber die Strafen für vier von ihnen zur Bewährung aus. Die in Abwesenheit verhängte dreijährige Freiheitsstrafe gegen die fünfte Angeklagte wurde bestätigt. Am 29. Juni legten Saadia Mosbah und ihre Kolleg*innen ihr letztes Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, welches zu einer Neuverhandlung führen könnte. Die tunesischen Behörden müssen die Urteile sofort aufheben und Saadia Mosbah freilassen.
Setzt euch für Saadia Mosbah ein!
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Appell an
PRESIDENT
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Bitte auch über X: @TnPresidency
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-30 82 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Saadia Mosbah umgehend freigelassen wird und dass die gegen sie und ihre Kolleg*innen verhängten Schuldsprüche und Strafen aufgehoben werden, da sie lediglich auf legitimer Menschenrechtsarbeit basieren.
- Stellen Sie zudem sicher, dass die von ihr erhobenen Vorwürfe über rassistisch motivierte Misshandlung unabhängig, unparteiisch, transparent und zielführend untersucht werden, da sie Folter gleichkommen könnten.
Sachlage
Die bekannte Antirassismus-Aktivistin Saadia Mosbah ist seit Mai 2024 willkürlich inhaftiert, nur weil sie sich für die Menschenrechte stark macht und sich gegen Rassismus und Diskriminierung engagiert. Am 23. Juni 2026 bestätigte ein Gericht in Tunis den Schuldspruch und die gegen sie verhängte achtjährige Freiheitsstrafe wegen unbegründeter Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität.
Die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Saadia Mosbah wegen Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit verstoßen gegen Artikel 12 der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger*innen. Zudem ist Tunesien Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Artikel 6, 9, 10 und 11 nicht nur das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte garantieren, sondern auch das Recht auf Wahrnehmung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ohne Angst vor Repressalien festschreiben. Am 23. Juni bestätigte das Berufungsgericht in Tunis die ungerechtfertigten Urteile des erstinstanzlichen Gerichts vom 19. März. Das Gericht bestätigte nicht nur die achtjährige Freiheitsstrafe gegen Saadia Mosbah sowie die gegen sie verhängte Geldstrafe in Höhe von 120.000 tunesischen Dinar (rund 35.000 Euro). Das Gericht reduzierte die Strafen für vier ihrer Kolleg*innen auf ein bzw. zwei Jahre Gefängnis und setzte sie zur Bewährung aus. Es bestätigte jedoch die in Abwesenheit verhängte dreijährige Freiheitsstrafe gegen eine fünfte Person.
Saadia Mosbah wurde eingangs zusammen mit acht weiteren Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty wegen unbegründeter Vorwürfe der Geldwäsche und "unrechtmäßiger Bereicherung" vor Gericht gestellt. Die Vorwürfe hingen mit ihrer Menschenrechtsarbeit zusammen. Die Ermittlungen förderten keine illegalen Finanzmittel zutage und stützten sich auf eine missbräuchliche Auslegung des übermäßig vagen Straftatbestands der "unrechtmäßigen Bereicherung". Internationale Menschenrechtsnormen und -standards sehen vor, dass zum Schutz der Unschuldsvermutung die Beweislast bei den Behörden liegt, d. h. sie müssen den Tatvorwurf zweifelsfrei beweisen. Saadia Mosbah ist im Belli-Gefängnis (50 km südöstlich von Tunis) inhaftiert.
Saadia Mosbah leidet unter Bluthochdruck, Gicht und weiteren gesundheitlichen Problemen. Außerdem ist ihre Mobilität eingeschränkt. Ihren Angaben zufolge wurde sie von einem Gefängniswärter wiederholt rassistisch beleidigt und verspottet. Außerdem sei sie an einem ihrer Arzttermine gehindert und im Februar 2026 tätlich angegriffen worden. Sie meldete die Verstöße der Gefängnisverwaltung, doch die Behörden haben ihr bislang noch nicht mitgeteilt, ob sie beabsichtigen, die Vorwürfe zu untersuchen. Laut Angaben ihrer Familie wird Saadia Mosbah außerdem nicht angemessen medizinisch versorgt.
Hintergrundinformation
Im Mai 2024 wurden sechs Menschenrechtsverteidiger*innen und NGO-Mitarbeiter*innen festgenommen und willkürlich inhaftiert, als die tunesischen Behörden begannen, scharf gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vorzugehen, die sich für die Rechte von Migrant*innen und gegen Diskriminierung einsetzen. Fünf von ihnen wurden später zu Freiheitsstrafen verurteilt, während das scharfe Vorgehen auf ein breiteres Spektrum an Organisationen ausgeweitet wurde. Den Festnahmen voraus ging eine rassistische Verleumdungskampagne, die von regierungsnahen Social-Media-Konten angeführt wurde und hauptsächlich gegen die antirassistische Organisation Mnemty und deren Gründerin Saadia Mosbah gerichtet war. Gleichzeitig bezeichnete der tunesische Präsident Kais Saied Organisationen, die im Bereich Migration tätig sind, als "Verräter" und "ausländische Agenten". Der Präsident hat die Zivilgesellschaft wiederholt beschuldigt, Korruption zu finanzieren und mit ausländischen Parteien zusammenzuarbeiten, um Tunesien zu diffamieren.
Am 7. Mai 2024 nahm die Polizei in Tunis Saadia Mosbah fest, nachdem man sie und der Programmkoordinator von Mnemty zu ihrer Arbeit in der NGO, zu erhaltenen Finanzmitteln und zu ihren öffentlichen Stellungnahmen zu Rassismus und Migration befragt hatte. Am 16. Mai 2024 leitete ein Ermittlungsrichter am Landgericht Tunis ein Strafverfahren gegen Saadia Mosbah und acht weitere Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty ein, darunter auch gegen den Vermieter ihres Büros in Tunis. Saadia Mosbah wurde ohne Anhörung in Untersuchungshaft genommen. Die Behörden ermittelten gegen sie wegen "unrechtmäßiger Bereicherung" (Paragraf 37 des Gesetzes 2018-46 über die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen sowie die Bekämpfung von unrechtmäßiger Bereicherung und Interessenskonflikten) und Geldwäsche (Paragraf 92 bis 97 des Gesetzes 2015-26 zur Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung der Geldwäsche) sowie wegen des Fehlens angemessener Buchhaltungsunterlagen (Paragraf 97 des Gesetzes über Steuerrecht und -verfahren), einem mit einer Geldstrafe geahndeten Vergehen. Der Richter verlängerte ihre Untersuchungshaft im November 2024 und erneut im März 2025 und lehnte mehrere Anträge auf vorläufige Freilassung ab.