Tunesien: Journalist willkürlich inhaftiert

Days
:
Std
:
Min
Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Der tunesische Journalist Mohamed Boughalleb (Standbild aus einem YouTube-Video vom 11. August 2023)

Der Journalist Mohamed Boughalleb ist seit seiner Festnahme durch Sicherheitskräfte am 22. März 2024 willkürlich inhaftiert, nachdem eine leitende Beamtin des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten ihn angezeigt hatte. Die Anzeige beruhte auf Kommentaren, die Mohamed Boughalleb auf seinen Social-Media-Seiten sowie in Fernseh- und Radiosendungen veröffentlichte und in denen er die Ausgaben des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten kritisierte. Er wurde daraufhin der Verleumdung der Beamtin für schuldig befunden und zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem wird Mohamed Boughalleb in einem weiteren Fall unter Gesetzesdekret 2022-54 über Cyberkriminalität willkürlich in Untersuchungshaft gehalten, ebenfalls im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Äußerungen. Sein Gesundheitszustand hat sich während seiner Inhaftierung stark verschlechtert, da die Behörden ihm keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung gewähren. Die tunesischen Behörden müssen Mohamed Boughalleb unverzüglich und bedingungslos freilassen, da er sich lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet.

Bitte setzt euch für Mohamed Boughalleb ein!

Bereits bei "Mein Amnesty" registriert? Dann bitte hier anmelden.
Meine Profildaten (Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens) dürfen bei Aktionsteilnahme angezeigt werden.

Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen und stimme zu, dass meine Daten (Vorname, Nachname, Mailadresse) bei Aktionsteilnahme an den Adressaten übermittelt und diesem angezeigt werden. Ich bin mir bewusst, dass in Drittstaaten oft kein mit dem europäischen Datenschutz vergleichbarer Schutz meiner personenbezogenen Daten gegeben ist und dass mit der Offenlegung ggf. Rückschlüsse auf meine politische Meinung möglich sind. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft. Weitere Hinweise in unseren Datenschutzhinweisen.

Hinweis: Als Teilnehmer*in nutzen wir deine Kontaktangaben, um dich über künftige Aktionen, unsere Petitionen und Menschenrechts-Aktivitäten per E-Mail auf dem Laufenden zu halten. Du kannst dem Erhalt dieser Amnesty-Informations-E-Mails jederzeit widersprechen, z.B. per Klick auf den Abmeldelink am unteren Ende oder per E-Mail an info(at)amnesty.de. Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen.

Dein Appell

In welcher Sprache möchtet du den Brief verschicken? Bitte auswählen

Exzellenz,

ich wende mich heute an Sie, um Sie auf den Fall des Journalisten Mohamed Boughalleb aufmerksam zu machen.

Mohamed Boughalleb wurde am 22. März 2024 von Sicherheitskräften festgenommen. Grundlage war die Anzeige einer leitenden Beamtin des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten, nachdem Mohamed Boughalleb die Ausgaben des Ministeriums öffentlich kritisiert hatte. 

Am 26. März 2024 erhob die Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz in Tunis Anklage gegen Mohamed Boughalleb, weil er einer Staatsbeamtin eine Straftat vorgeworfen habe, ohne dies beweisen zu können, und weil er "andere beleidigt oder ihr Wohlbefinden über öffentliche Telekommunikationssysteme gestört" haben soll. Grundlagen hierfür sind Paragraf 128 des Strafgesetzbuchs bzw. Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes. Am 17. April 2024 wurde Mohamed Boughalleb schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Haft verurteilt. Am 28. Juni 2024 erhöhte das Berufungsgericht in Tunis die Strafe auf acht Monate. Am 5. April 2024 erhob ein Untersuchungsrichter des Gerichts erster Instanz in Tunis in einem separaten Fall Anklage gegen Mohamed Boughalleb gemäß Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 2022-54 über Cyberkriminalität wegen der "Nutzung von Telekommunikationssystemen zur Herstellung, Versendung oder Verbreitung von 'Fake News' oder 'Gerüchten', um andere zu verletzen, zu verleumden oder zur Gewalt anzustiften", nachdem eine Professorin Anzeige erstattet hatte. Sie behauptete, Mohamed Boughalleb habe sie auf Facebook "beleidigt", Mohamed Boughalleb hingegen erklärte, dass die Kommentare, die sie als "beleidigend" bezeichnete, nicht von seinem Konto aus gemacht wurden. Der Richter ordnete im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen seine Untersuchungshaft an.

Der Gesundheitszustand von Mohamed Boughalleb hat sich während seiner ungerechtfertigten Inhaftierung stark verschlechtert. Er leidet an chronischen Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck und hat Probleme mit der Prostata. Sein Diabetes hat sich im Gefängnis verschlimmert und wiederholt zu Infektionen geführt. Auch sein Seh- und sein Hörvermögen sind mittlerweile stark beeinträchtigt. Trotzdem hat er keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung im Gefängnis.

Ich bitte Sie hiermit: Lassen Sie Mohamed Boughalleb bitte umgehend und bedingungslos frei, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist. 

Sorgen Sie in der Zwischenzeit bitte dafür, dass er unter Bedingungen inhaftiert ist, die den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen, und regelmäßig Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhält. 

Stellen Sie bitte überdies die gezielte Festnahme von Regierungskritiker*innen, Journalist*innen und Oppositionellen wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung ein.

Hochachtungsvoll

Your Excellency,

I write to express my grave concern over the prolonged arbitrary detention of 60-year-old journalist Mohamed Boughalleb since March 2024 solely for peacefully exercising his human rights. Security forces arrested him on 22 March based on a complaint submitted by a senior official of the Ministry of Religious Affairs after Mohamed Boughalleb publicly questioned the ministry’s spending.

On 26 March 2024, the public prosecutor at the Tunis Court of First Instance charged Mohamed Boughalleb with "attributing illegal acts to a public official without providing evidence" and "insulting others or disturbing their comfort through public telecommunications networks" under Articles 128 of the Penal Code and 86 of the Telecommunications Code, respectively. On 17 April, Mohamed Boughalleb was convicted and sentenced to six months in prison; his sentence was increased to eight months by the Tunis Court of Appeal on 28 June 2024. On 5 April 2024, an investigative judge at the Tunis Court of First Instance charged Mohamed Boughalleb in a separate case under article 24 of Decree-Law 2022-54 on Cybercrimes for "using telecommunications networks to produce, send, or disseminate "fake news" or "rumours;" to harm, defame, or incite violence against others" following a complaint from a professor claiming that Mohamed Boughalleb "insulted" her on Facebook. Mohamed Boughalleb has maintained that the comments she claimed were "insulting" were not made from his account. The judge issued a pre-trial detention order in connection to these charges.

Mohamed Boughalleb’s health has severely deteriorated during his unjust detention. He suffers from chronic illnesses such as diabetes and high blood pressure; and developed prostate problems. His diabetes has worsened in prison, triggering repeated infections. His eyesight and hearing were severely impacted. Despite this, he has not been granted access to adequate medical care in prison, including his daily medicine and regular medical examinations. On 4 November 2024, Mohamed Boughalleb was transferred from his prison cell to another wing of El Mornaguia prison where conditions are worse due to overcrowding. 

I urge you to ensure the immediate and unconditional release of Mohamed Boughalleb as he is detained solely for the peaceful exercise of his human rights. Pending his release, I call on you to ensure that he is held in conditions meeting international standards for the treatment of prisoners and granted regular access to adequate healthcare. Moreover, I call on the Tunisian authorities to cease targeted arrests of critics, journalists and political opponents for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression.

Yours sincerely,

Du möchtest dein Schreiben lieber per Brief, Fax oder mit deinem eigenen E-Mail-Programm versenden?

Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.

Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.

Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.

Bitte abschicken bis: 24.06.2025

Appell an

PRÄSIDENT
President
Kais Saied
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin

Fax:  030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn

 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Mohamed Boughalleb bitte umgehend und bedingungslos frei, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist. 
  • Sorgen Sie in der Zwischenzeit bitte dafür, dass er unter Bedingungen inhaftiert ist, die den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen, und regelmäßig Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhält. 
  • Stellen Sie bitte überdies die gezielte Festnahme von Regierungskritiker*innen, Journalist*innen und Oppositionellen wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung ein.

Sachlage

Die willkürliche Inhaftierung des Journalisten Mohamed Boughalleb seit März 2024, die allein auf der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte beruht, gibt Anlass zur Sorge. Er war am 22. März 2024 von Sicherheitskräften festgenommen worden. Grundlage war die Anzeige einer leitenden Beamtin des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten, nachdem Mohamed Boughalleb die Ausgaben des Ministeriums öffentlich kritisiert hatte. 

Am 26. März 2024 erhob die Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz in Tunis Anklage gegen Mohamed Boughalleb, weil er einer Staatsbeamtin eine Straftat vorgeworfen habe, ohne dies beweisen zu können, und weil er "andere beleidigt oder ihr Wohlbefinden über öffentliche Telekommunikationssysteme gestört" haben soll. Grundlagen hierfür sind Paragraf 128 des Strafgesetzbuchs bzw. Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes. Am 17. April 2024 wurde Mohamed Boughalleb schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Haft verurteilt. Am 28. Juni 2024 erhöhte das Berufungsgericht in Tunis die Strafe auf acht Monate. Am 5. April 2024 erhob ein Untersuchungsrichter des Gerichts erster Instanz in Tunis in einem separaten Fall Anklage gegen Mohamed Boughalleb gemäß Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 2022-54 über Cyberkriminalität wegen der "Nutzung von Telekommunikationssystemen zur Herstellung, Versendung oder Verbreitung von 'Fake News' oder 'Gerüchten', um andere zu verletzen, zu verleumden oder zur Gewalt anzustiften", nachdem eine Professorin Anzeige erstattet hatte. Sie behauptete, Mohamed Boughalleb habe sie auf Facebook "beleidigt", Mohamed Boughalleb hingegen erklärte, dass die Kommentare, die sie als "beleidigend" bezeichnete, nicht von seinem Konto aus gemacht wurden. Der Richter ordnete im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen seine Untersuchungshaft an.

Der Gesundheitszustand von Mohamed Boughalleb hat sich während seiner ungerechtfertigten Inhaftierung stark verschlechtert. Er leidet an chronischen Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck und hat Probleme mit der Prostata. Sein Diabetes hat sich im Gefängnis verschlimmert und wiederholt zu Infektionen geführt. Auch sein Seh- und sein Hörvermögen sind mittlerweile stark beeinträchtigt. Trotzdem hat er keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung im Gefängnis, denn er erhält weder seine täglich benötigten Medikamente, noch wird er regelmäßig ärztlich untersucht. Am 4. November 2024 wurde Mohamed Boughalleb aus seiner Gefängniszelle in eine andere Abteilung des Gefängnisses El Mornaguia verlegt, in der die Bedingungen wegen der Überbelegung noch schlimmer sind. 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohamed Boughalleb ist ein bekannter tunesischer Journalist. Er hat in Fernseh- und Radiosendungen wiederholt Kritik am Präsidenten und anderen Staatsbediensteten geübt und sie u. a. einer schlechten Regierungsführung und der Korruption bezichtigt. Obwohl er seine ungerechtfertigte achtmonatige Haftstrafe verbüßt hat, ist Mohamed Boughalleb im Zusammenhang mit einem anderen Fall weiterhin willkürlich inhaftiert. Im April 2024 ordnete ein Richter auf der Grundlage von Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 2022-54 über Cyberkriminalität unter dem Vorwurf der Verbreitung falscher Nachrichten seine Untersuchungshaft an. Mohamed Boughalleb wird beschuldigt, auf seiner Social-Media-Seite eine Person beleidigt zu haben. Seinen Rechtsbeiständen zufolge war er jedoch weder der Verfasser des fraglichen Beitrags noch der Inhaber der Social-Media-Seite. Am 11. Februar 2025 soll das Kassationsgericht in Tunis entscheiden, ob der Fall vor Gericht verhandelt oder die Anklage gegen ihn fallen gelassen wird. Ihm drohen fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 50.000 Dinar (rund 15.000 Euro) gemäß Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 2022-54, dem zufolge es strafbar ist, Telekommunikationssysteme zu nutzen, um "gefälschte Nachrichten", "falsche Daten", "Gerüchte" oder "gefälschte, verfälschte oder falsch zugeschriebene Dokumente" zu produzieren, zu versenden oder zu verbreiten, um anderen zu schaden, sie zu diffamieren oder zur Gewalt gegen andere aufzurufen oder um die öffentliche Sicherheit oder die nationale Verteidigung zu untergraben, Angst zu verbreiten oder Hass zu schüren.

Seit Mai 2024 haben die tunesischen Behörden ihr hartes Vorgehen gegen die Medien und das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter verschärft. So wurden zwei Journalisten und den Gründer eines Medienkanals zu Haftstrafen verurteilt, eine weitere Medienvertreterin festgenommen und strafrechtlich verfolgt und private Medien einschüchtert. Am 22. Mai 2024 verurteilte  das Gericht erster Instanz in Tunis Borhen Bsaies und Mourad Zeghidi, beides bekannte Journalisten, gemäß Paragraf 24 des  Gesetzesdekrets 2022-54 über Cyberkriminalität in getrennten Fällen zu einem Jahr Gefängnis. Am nächsten Tag verurteilte dasselbe Gericht den Mediengründer und Tech-Aktivisten Houssem Hajlaoui im Zusammenhang mit seinen Äußerungen im Internet zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, nachdem er elf Tage lang inhaftiert war. Am 11. Mai 2024 wurde Sonia Dahmani, eine Anwältin und Medienkommentatorin und Kollegin von Bsaies und Zeghidi in der beliebten täglichen Sendung "Emission Impossible" des privaten Radiosenders IFM, ebenfalls auf der Grundlage des Gesetzesdekrets 2022-54 über Cyberkriminalität festgenommen. Am 6. Juli 2024 verurteilte ein erstinstanzliches Gericht in Tunis Sonia Dahmani wegen eines ironischen Kommentars zur Situation von Migrant*innen in Tunesien in einer Fernsehsendung zu einem Jahr Gefängnis. Im Rechtsmittelverfahren wurde die Haftstrafe auf acht Monate reduziert. Am 24. Oktober 2024 verurteilte dasselbe Gericht sie in einem anderen Fall zu einer zusätzlichen zweijährigen Haftstrafe, weil sie auf rassistische und diskriminierende Praktiken in Tunesien hingewiesen hatte. Alle drei befinden sich nach wie vor willkürlich in Haft.

Seit der Verkündung des Gesetzesdekrets 2022-54 im September 2022 gehen die Behörden verstärkt gegen Personen vor, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen. Das Gesetzesdekret 2022-54 widerspricht internationalen Menschenrechtsverträgen, darunter der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und dem Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat Tunesien ist. Sowohl Artikel 9 der Charta als auch Artikel 19 des Pakts garantieren das Recht auf freie Meinungsäußerung. Rechtseinschränkungen, die auf zweideutigen, zu weit gefassten Begriffen wie "Fake News" und anderen repressiven Bestimmungen des Gesetzes über Cyberkriminalität beruhen, genügen nicht den Anforderungen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. 

Seit seiner Machtergreifung am 25. Juli 2021 beruft sich Präsident Kais Saied auf Notstandsbefugnisse aus der Verfassung von 2014. Seit Februar 2023 hat sich die Menschenrechtslage in Tunesien rapide verschlechtert. Mehrere Oppositionelle, Dissident*innen, vermeintliche Gegner*innen des Präsidenten und Regierungskritiker*innen wurden verstärkt ins Visier genommen und schikaniert. Die Behörden haben mehrfach in großem Umfang Festnahmen durchgeführt, die sich gegen Oppositionelle und vermeintliche Kritiker*innen von Präsident Kais Saied richteten. Mehr als 70 Personen, darunter OppositionelleRechtsanwält*innenJournalist*innenAktivist*innen und Menschenrechtler*innen wurden seit Ende 2022 willkürlich verfolgt und/oder willkürlich inhaftiert, weil sie ihre international garantierten Rechte wie die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen haben. Das harte Vorgehen gegen Oppositionelle und Kritiker*innen bedroht die Menschenrechte in Tunesien, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Diese Rechte sind durch die Artikel 19, 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie durch die Artikel 9, 10 und 11 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker geschützt, zu deren Vertragsstaaten Tunesien gehört.