Türkei: Nach kritischer Rede im Europarat festgenommen

Diese Urgent Action ist beendet.

Der Menschenrechtsverteidiger Enes Hocaoğulları ist seit dem 8. September 2025 wieder auf freiem Fuß, die Anklagen gegen ihn wurden jedoch nicht fallengelassen. Er muss sich einmal im Monat auf einer Polizeiwache melden. Enes Hocaoğulları war am 5. August am Flughafen in Ankara festgenommen worden, nachdem er zuvor auf einer Konferenz des Europarats in Straßburg polizeiliche Repressionen in der Türkei kritisiert hatte. 

Das Foto zeigt Enes Hocaoğulları lächelnd hinter einem gläsernen Rednerpult stehen. Er trägt einen Anzug und lächelt in die Kamera.

Der türkische Menschenrechtsverteidiger und LGBTI-Aktivist Enes Hocaoğulları (undatiertes Foto)

+++ Update 8. September: Wir freuen uns sehr über die gute Nachricht, dass Enes Hocaoğulları freigelassen wurde. +++
Der 23-jährige Menschenrechtsverteidiger Enes Hocaoğulları wurde am 5. August am Flughafen in Ankara festgenommen. Seitdem ist er willkürlich in Untersuchungshaft. Er hatte zuvor auf einer Konferenz des Europarats in Straßburg polizeiliche Repressionen in der Türkei kritisiert. In der Anklageschrift vom 8. August wird ihm die "öffentliche Verbreitung irreführender Informationen" und "Aufstachelung der Öffentlichkeit zu Hass und Feindschaft" vorgeworfen. 

Appell an

Mr Gökhan Karaköse, Ankara Chief Public Prosecutor 
Ankara Adliyesi
Hacı Bayram Veli Mahallesi 
Atatürk Bulvarı No:40 
06050 Sıhhiye/Ankara
TÜRKEI

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Türkiye
S. E. Herrn Gökhan Turan
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin

Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, dafür zu sorgen, dass Enes Hocaoğulları umgehend und bedingungslos freigelassen wird.

Sachlage

Die Vorwürfe gegen Enes Hocaoğulları stützen sich ausschließlich auf eine kurze Rede, die er am 27. März auf der 48. Tagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen in Straßburg gehalten hatte. Der 23-jährige Aktivist war dort als Jugenddelegierter bei einer Sitzung von Regional- und Kommunalvertreter*innen aus allen 46 Mitgliedsländern des Europarats aufgetreten. Er berichtete über seine Erfahrungen, die er in der Woche zuvor bei den Massenprotesten gegen die Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu gemacht hatte. Enes Hocaoğulları kritisierte "demokratische Rückschritte" und "Menschenrechtsverletzungen" in der Türkei. Er kritisierte auch die türkische Polizei, die nach Ekrem İmamoğlus Festnahme mit "unverhältnismäßiger Brutalität" gegen Protestierende im ganzen Land vorgegangen sei.

Auch Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International – haben schwere Menschenrechtsverletzungen bei diesen Protesten dokumentiert, unter anderem die unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch die Polizei, den unrechtmäßigen Einsatz weniger tödlicher Waffen gegen friedliche Demonstrierende und die Androhung sexualisierter Gewalt in Gewahrsam. 

Die Aussagen von Enes Hocaoğulları sind sowohl durch die Gesetze der Türkei als auch durch internationale Menschenrechtsnormen und -standards geschützt, die in Verträgen festgelegt sind, die die Türkei ratifiziert  hat. Außerdem ist die Türkei verpflichtet, Menschenrechtsverteidiger*innen vor willkürlichen und missbräuchlichen Ermittlungen, Strafverfolgung und Inhaftierung zu schützen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Enes Hocaoğulları ist ein 23-jähriger Menschenrechtsverteidiger und setzt sich insbesondere für LGBTI-Rechte ein. Im Februar wurde er als Jugenddelegierter der Türkei für die 48. Tagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen in Straßburg ausgewählt. In einer Rede am 27. März vor dem Europarat prangerte er die Niederschlagung der Massenproteste an, die in der Woche zuvor nach der Festnahme und Inhaftierung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu ausgebrochen waren. 

Enes Hocaoğulları wurde am 5. August auf dem Esenboğa-Flughafen in Ankara festgenommen und kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft. Ihm wird die "öffentliche Verbreitung irreführender Informationen" gemäß Paragraf 217/A des türkischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen; ein Vorwurf, der mit einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren geahndet werden kann. Außerdem wird ihm die "Aufstachelung der Öffentlichkeit zu Hass und Feindschaft" gemäß Paragraf 216/1 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen; ein Vorwurf, der dasselbe Strafmaß nach sich ziehen kann. Wenn Enes Hocaoğulları in beiden Anklagepunkten für schuldig befunden wird, könnte er allein wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung zu einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und sechs Jahren verurteilt werden. 

In der Anklageschrift gegen Enes Hocaoğulları werden unter anderem Auszüge aus seiner Rede zitiert: "Ich war vom ersten Tag an dabei. Ich war dabei, als die Polizeikräfte unverhältnismäßig brutal gegen uns vorgingen, unter anderem mit Pfefferspray, Plastikgeschossen und Wasserwerfern. Ich war dabei, als meine Freund*innen festgenommen und einer Leibesvisitation unterzogen wurden", berichtete er. Und weiter: "Ich habe letzte Woche auf der Straße für die Demokratie gekämpft... die Jugend hat genug, wir haben genug und sind bereit, auf die Straße zu gehen, um unsere Freiheit wiederzuerlangen." Diese Äußerungen werden als Beweis für ein Fehlverhalten angeführt, da sie "eine Reaktion und Beschwerden in den Sozialen Medien hervorriefen, wo Nutzer*innen die Generaldirektion für Sicherheit und das Justizministerium taggten." 

Paragraf 217/A des Strafgesetzbuches ist mit seiner übermäßig weiten und vagen Formulierung und seiner willkürlichen Anwendung nicht mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Türkei zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung vereinbar. Seit seiner Einführung im Jahr 2022 wird er insbesondere gegen Journalist*innen eingesetzt. Auch Paragraf 216/1 ist breit gefasst. Er geht weit über die zulässigen Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung hinaus, wie sie völkerrechtlich festgelegt sind. Amnesty International hat die Türkei aufgefordert, Paragraf 217/A aufzuheben und sicherzustellen, dass alle Gesetze, die das Recht auf freie Meinungsäußerung regeln – einschließlich derjenigen, die gegen Desinformation gerichtet sind – mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei in Einklang gebracht werden. Die Organisation fordert seit langem auch eine Änderung des Paragrafen 216/1 im Einklang mit den Anforderungen internationaler Menschenrechtsstandards. Damit soll sichergestellt werden, dass er nur für ein Verbot der Befürwortung von Hass – die Gewalt und Diskriminierung fördert – herangezogen wird.

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards obliegt dem Staat die Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und folglich auch für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, die auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen. Staaten haben die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (von staatlicher und nichtstaatlicher Seite) zu verhindern, die gegen Menschenrechtsverteidiger*innen begangen werden und mit ihrer Tätigkeit als Menschenrechtsverteidiger*innen zusammenhängen, und sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit in einem sicheren und förderlichen Umfeld ausüben können.