Türkei: LGBTI+ zu Unrecht vor Gericht
Für LGBTI-Rechte und gegen Diskriminierung: Pride March in der türkischen Stadt Izmir (Archivaufnahme).
© GocherImagery/Universal Images G
Emirhan Şaşmaz, Kerem Dikmen und neun weitere Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder des in İzmir ansässigen Vereins Genç LGBTI+ stehen wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz und gegen Artikel 41 der türkischen Verfassung vor Gericht. Das Gesetz wird häufig eingesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen einzuschränken oder gar aufzulösen. Das Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir ordnete im Dezember 2025 außerdem die Auflösung des Vereins an, ein Berufungsverfahren ist anhängig. Diese strafrechtliche Verfolgung verletzt grundlegende Menschenrechte, insbesondere die Vereinigungsfreiheit, und ist Ausdruck diskriminierender Maßnahmen gegen LGBTI+. Eine erste Anhörung vor dem Strafgericht erster Instanz Nr. 47 in İzmir ist für den 8. April angesetzt.
Setzt euch für Genç LGBTI+ ein!
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Appell an
Izmir Chief Public Prosecutor
Ali Yeldan
Çınarlı Mahallesi
Şehit Polis Fethi Sekin Caddesi No:11/A
Konak / İZMİR
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkiye
S. E. Herrn Gökhan Turan
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Wir fordern Sie nachdrücklich auf, alle Anklagen gegen die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung von Genç LGBTI+ umgehend fallenzulassen und die Verpflichtungen der Türkei unter den internationalen Menschenrechtsnormen einzuhalten.
Sachlage
Es besteht große Sorge wegen der strafrechtlichen Verfolgung von Emirhan Şaşmaz, Kerem Dikmen und neun weiteren Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung des in İzmir ansässigen Vereins Genç LGBTI+. Der Verein und seine Leitung werden wegen ihrer rechtmäßigen Tätigkeit und Community-Aktivitäten belangt. Sie sollen angeblich gegen Artikel 41 der türkischen Verfassung vestoßen haben, der die Rechte von Familien und Kindern schützen soll, und damit auch gegen Paragraf 32/1(p) des Vereinsrechts.
Im Dezember 2025 ordnete das Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir die Auflösung von Genç LGBTI+ an. In der Begründung hieß es, dass der Verein zwischen 2019 und 2022 einige "obzöne" Zeichnungen auf seinen Social-Media-Konten geteilt hätte. Der Verein wusste anfangs nichts von den Anhörungen, weil er nicht ordnungsgemäß informiert worden war. Dies ist ein Verfahrensfehler. Außerdem waren die Vorwürfe bereits zuvor vom Büro für Onlinestraftaten untersucht und als strafrechtlich irrelevant eingestuft worden.
Der Vorwurf der "Obszönität" und vage formulierte Moralgesetze dienen als Begründung, den Verein zu schließen und die Vorstandsmitglieder strafrechtlich zu verfolgen. Beides stellt eine rechtswidrige Einschränkung ihrer Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit dar.
Hintergrundinformation
Der Versuch, Genç LGBTI+ aufzulösen, begann 2024 mit einer Überprüfung des Vereins durch das Innenministerium. Der Überprüfungsbericht kam zu dem Schluss, dass fünf Illustrationen, die Genç LGBTI+ zwischen 2019 und 2022 auf ihren Social-Media-Konten gepostet hatte, gegen Paragraf 226/2 des Strafgesetzbuchs ("Obszönität") und gegen Paragraf 41 der Verfassung verstießen.
Am 10. Dezember 2024 erstattete das Gouverneursamt İzmir Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und beantragte die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die elf Betroffenen wegen "Obszönität" sowie die Einleitung eines Schließungsverfahrens gegen den Verein. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 226/2 des türkischen Strafgesetzbuchs und den einschlägigen Bestimmungen des Vereinsgesetzes unter Bezug auf Paragraf 41 der türkischen Verfassung. Anfang 2025 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder von Genç LGBTI+ wegen "Verdachts der Veröffentlichung von obzönem Material" und "Einrichtung eines Vereins zu verbotenen Zwecken und zum Begehen von Straftaten" eröffnet.
Am 3. Februar 2025 wurde eine Anklageschrift zur Auflösung des Vereins beim Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir eingereicht. Darin wurde behauptet, dass der Verein in den Sozialen Medien obszöne Darstellungen veröffentlicht und "die Gesellschaft zu einer Identität als LGBTI+" ermutigt habe. Die erste Anhörung zum Auflösungsantrag fand am 11. März 2025 statt. Doch Genç LGBTI+ war nicht über die Anhörung informiert worden – und konnte somit nicht daran teilnehmen. Als der Verein davon erfuhr, stellte er einen Antrag bei Gericht und erhielt daraufhin zusätzliche Zeit, um seine Verteidigung auszuarbeiten. Die zweite Anhörung fand am 8. April 2025 statt. Das war das erste Mal, dass die Rechtsbeistände des Vereins an dem Strafverfahren teilnehmen und ihre Mandant*innen verteidigen konnten.
Nach Aufforderung des Gouverneurs von İzmir, weitere Informationen zum laufenden Strafverfahren vorzulegen, wurde im März 2025 eine zweite Untersuchung mit denselben Vorwürfen eingeleitet. Das erste Ermittlungsverfahren des Büros für Onlinekriminalität der Obersten Staatsanwaltschaft İzmir war hingegen bereits im August 2025 eingestellt worden, nachdem die Ermittler*innen zu dem Schluss gekommen waren, dass die betreffenden Posts keine Straftat darstellten. Die zweite Untersuchung wurde jedoch nicht eingestellt und führte schließlich zur Anklage nach dem Vereinsgesetz. Am 28. Oktober 2025 veröffentlichte die Oberste Staatsanwaltschaft von İzmir eine Anklageschrift nach Paragraf 32/1p des Vereinsgesetzes Nr. 5253 gegen elf Mitglieder der Geschäftsführung und des Vorstands von Genç LGBTI+. Die erste Anhörung in diesem Fall wird am 8. April vor dem Strafgericht erster Instanz Nr. 47 in İzmir stattfinden.
Das 3. Zivilgericht erster Instanz in İzmir ordnete am 11. Dezember 2025 die Auflösung des Vereins Genç LGBTI+ an und begründete das Urteil damit, dass die Social-Media-Posts ein großes Publikum erreicht hätten und "Werbung" für LGBTI+ machten und der öffentlichen Moral und Artikel 41 zuwiderliefen. Das Urteil wurde einschließlich Begründung noch am selben Tag veröffentlicht. Genç LGBTI+ hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.
Gesetze wie die zur öffentlichen Moral missbrauchen subjektive Vorstellungen über "Moral" als Vorwand für rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit, friedlichen Versammlung und Vereinigung, insbesondere in Verbindung mit der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Anklagen in Bezug auf die Verteilung von Informationsmaterial, das als "obszön" betrachtet wird, werden eingesetzt, um den Ausdruck einer Identität und Ausdrucksformen, die nicht den vorherrschenden Normen entsprechen, zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Staaten haben die Pflicht die Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit aller Menschen zu schützen, indem sie dafür sorgen, dass diese Rechte nicht durch zu weitgefasste und vage Gesetze und deren Anwendung eingeschränkt werden.