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Türkei: Asylsuchenden sofort medizinisch versorgen!

Tabriz Saifi ist dreimal wöchentlich auf eine lebensnotwendige Dialyse angewiesen. Doch plötzlich verweigern ihm die türkischen Behörden die Behandlung in staatlichen Krankenhäusern. Der Grund: Am 28. Februar hatte die Direktion für Migrationssteuerung in Bursa seinen Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt. Der afghanische Asylbewerber und seine Familie haben Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt, die aufschiebende Wirkung haben. Die Behörden müssen ihm umgehend wieder Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung gewähren, die ihn am Leben hält.
Setzt euch für Tabriz Saifi ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Mr. Hüseyin Kök
Presidency of Migration Management
Çamlıca Mahallesi 122. Cadde No. 4
Yenimahalle /Ankara
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Gökhan Turan
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie dringend auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Tabriz Saifi weiterhin dreimal wöchentlich eine kostenlose Dialyse sowie jede andere medizinische Behandlung erhält, die er aufgrund seines kritischen Gesundheitszustands benötigt. Im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Türkei, einschließlich des Rechts auf Gesundheit, müssen die Behörden den Zugang zu lebensrettender Versorgung für Menschen wie Tabriz Saifi sicherstellen. Ihm diese wichtige Behandlung zu verweigern, wäre ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen.
Sachlage
Tabriz Saifi ist Diabetiker. Die Krankheit hat seine Nieren so geschädigt, dass er dreimal wöchentlich auf eine Dialyse angewiesen ist. Außerdem ist er fast blind. Der Afghane kam 2016 mit seiner Familie (Mutter, Vater und zwei erwachsene Geschwister) in die Türkei, wo sie einen Asylantrag stellten. Zunächst lebten sie in der westtürkischen Stadt Yalova. Im Mai 2024 zogen sie jedoch in die Provinz Bursa, da Tabriz Saifi aufgrund seiner chronischen Erkrankung eine bessere medizinische Versorgung benötigte.
Am 28. Februar hatte Tabriz Saifi einen Termin bei der Direktion für Migrationssteuerung in Bursa. Anschließend wurde der Familie mitgeteilt, dass ihr Asylantrag abgelehnt worden sei: Sie müsse keine "Verfolgung wegen ihrer Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe fürchten", was laut der Genfer Flüchtlingskonvention die Voraussetzung für die Gewährung von Schutz darstellt.
Dies ist bereits das zweite Mal, dass der Antrag der Familie auf internationalen Schutz abgelehnt wurde. 2021 waren sie in Yalova erfolgreich gegen diese Entscheidung vorgegangen. Nachdem sie nachweisen konnten, dass der Vater in Afghanistan gefoltert worden war, gestanden ihnen die Behörden den Status als Asylsuchende wieder zu. Auch gegen die jüngste Entscheidung legten ihre Rechtsbeistände Rechtsmittel ein, die aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass alle negativen Folgen der Ablehnung ihres Asylantrags bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens rückgängig gemacht werden müssen. Zwar wurden der Familie Personalausweise ausgestellt, doch Tabriz Saifi hat weiterhin keinen Zugang zu lebensrettender medizinischer Behandlung.
Die Familie von Tabriz Saifi wandte sich bereits im Juli 2021 an die Menschenrechtsstiftung der Türkei und bat um medizinische und psychosoziale Unterstützung. Insbesondere mit Blick auf die Folter und anderen Misshandlungen, die ihr Vater Nasruddin Saifi in Afghanistan erlebte, und deren Auswirkungen auf die gesamte Familie, wurde ihnen die Unterstützung gewährt.
Hintergrundinformation
Tabriz Saifi ist 29 Jahre alt und aufgrund seiner Erkrankung auf die Unterstützung seiner Mutter, seines Vaters und seiner beiden Geschwister angewiesen. Nachdem die Familie 2016 in die Türkei kam, stellte sein Vater Nasruddin Saifi 2017 einen Asylantrag für die gesamte Familie. Dieser Antrag wurde im Februar 2021 von der Provinzialdirektion für Migrationssteuerung in Yalova abgelehnt. Daraufhin legte die Familie vor dem Verwaltungsgericht Bursa Rechtsmittel ein. Nachdem das Verwaltungsgericht die ablehnende Entscheidung der Provinzialdirektion bestätigte, legte die Familie weitere Rechtsmittel ein. Das regionale Verwaltungsberufungsgericht hob schließlich die Entscheidung der Provinzdirektion auf. Doch statt einer Anerkennung verblieb die Familie in ihrem Status als Asylsuchende.
Der Antrag der Familie auf internationalen Schutz wurde am 28. Februar 2025 nach einem Gespräch mit Tabriz Saifi zum zweiten Mal abgelehnt, obwohl der Hauptantragsteller sein Vater ist. Die Rechtsbeistände der Familie haben auf eine Reihe schwerwiegender Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Befragung von Tabriz Saifi hingewiesen. So wurde er gezwungen, ein Dokument zu unterschreiben, das er aufgrund seiner Erblindung gar nicht lesen konnte.
Gemäß Paragraf 3 des türkischen Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz wird ein*e Antragsteller*in auf internationalen Schutz als Person definiert, die um Schutz ersucht hat und über deren Ersuchen noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. In Artikel 80e des Gesetzes heißt es außerdem, dass jede Person, die gegen eine Ablehnung ihres Asylantrags Einspruch einlegt, das Recht hat, im Land zu bleiben. Die Türkei ist Vertragsstaat internationaler Menschenrechtsverträge wie des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und ist somit verpflichtet, allen und ausnahmslos das Recht auf Gesundheit zu gewährleisten.