Türkei: Anklagen gegen LGBTI-Aktivistin fallen lassen!
Für LGBTI-Rechte und gegen Diskriminierung: Pride March in der türkischen Stadt Izmir (Archivaufnahme).
© GocherImagery/Universal Images G
Defne Güzel ist eine trans Frau und Menschenrechtsverteidigerin, die sich im Verein 17. Mai für die Rechte von LGBTI+ und für sexuelle Gesundheit einsetzt. Deshalb wird sie kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt. Angeblich verstoßen die Inhalte auf der Website und in den Sozialen Medien des Vereins gegen Vorschriften, die sich auf Moral und die soziale Entwicklung beziehen. Die Strafverfolgung ist nach den internationalen Menschenrechtsstandards eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Amnesty fordert die Behörden auf, alle Anklagen unverzüglich fallen zu lassen und die Kriminalisierung des Einsatzes für LGBTI+ zu beenden.
Setzt euch für Defne Güzel ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Leiter der Staatsanwaltschaft Ankara
Gökhan Karaköse
Ankara Chief Public Prosecutor
Hacı Bayram Veli Mahallesi Atatürk Bulvarı No: 40
Sıhhiye/Ankara
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkiye
S. E. Herrn Gökhan Turan
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, sofort dafür zu sorgen, dass alle Anklagen gegen Defne Güzel fallen gelassen werden und dass die Verpflichtungen der Türkei im Rahmen der internationalen Menschenrechtsstandards zum Schutz der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in vollem Umfang eingehalten werden.
Sachlage
Es besteht große Sorge wegen der strafrechtlichen Verfolgung der Vorsitzenden des Verein 17. Mai (17 Mayıs) Derneği, Defne Güzel, nach Paragraf 32(p) des Gesetzes über Vereine und Verbände (Gesetz Nr. 5253). Der Verein 17. Mai ist eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für die Rechte von LGBTI+ stark macht. Die Strafverfolgung wurde im Anschluss an die jüngste Prüfung des Vereins aufgenommen, bei der die Behörden zu dem Schluss kamen, dass die auf der Website des Vereins und seinen Social-Media-Plattformen verbreiteten Inhalte gegen das Vereinsgesetz verstoßen. Dazu gehören Broschüren und audiovisuelles Material. Die Strafverfolgungs-behörden behaupten, dass der Inhalt nicht den rechtmäßigen Zielen des Vereins entspricht und als Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der moralischen, psychologischen und sozialen Entwicklung angesehen wird.
Im Falle einer Verurteilung drohen Defne Güzel eine Haftstrafe von einem bis drei Jahren sowie eine Geldstrafe. Darüber hinaus könnte ein Schuldspruch die Auflösung des Vereins zur Folge haben.
Diese strafrechtliche Verfolgung stützt sich auf vage und zu weit gefasste Konzepte von "Moral" und "öffentlicher Ordnung", die das rechtmäßige Eintreten für LGBTI+ kriminalisieren. Die Strafverfolgung gibt Anlass zu großer Sorge im Hinblick auf die Einhaltung internationalen Menschenrechtsnormen zur Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
Hintergrundinformation
Defne Güzel ist Expertin für die Beobachtung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen an LGBTI+ und für die Bekämpfung von Hassverbrechen und Diskriminierung. Neben ihrer Arbeit für den Verein 17. Mai hat sie sich bei Bursa Özgür Renkler und Kaos GL für die Dokumentation und Überwachung von Verletzungen der Rechte von LGBTI+ stark gemacht. Sie ist auch bekannt für ihre Arbeit zu den Rechten von LGBTI+, die mit HIV leben, und ist eine der Gründer*innen von Pozitif Alan, einer Initiative, die sich für deren Rechte einsetzt. Defne Güzel ist auch Mitglied in einer Reihe anderer Menschenrechtsorganisationen und aktiv auf mehreren Plattformen.
Der Verein 17. Mai ist einer der vielen LGBTI-Vereine, die im Jahr 2024 einer Welle von Prüfungen unterzogen wurden. Die Prüfungen wurden von der Direktion für die Beziehungen zur Zivilgesellschaft in Ankara durchgeführt, die dem Innenministerium untersteht. Obwohl der Verein bei der Prüfung nicht auf Verstöße aufmerksam gemacht wurde, reichte die Direktion am 21. November 2024 eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ein, in der behauptet wurde, dass einige Inhalte auf der Website des Vereins und in den Sozialen Medien nicht mit den Satzungszielen der Organisation übereinstimmten.
Aufgrund einer Strafanzeige nach Paragraf 32(p) des Vereinsgesetzes wurden Ermittlungen eingeleitet, die sich auf Inhalte stützten, die der Verein auf seiner Website und auf Social-Media-Plattformen wie YouTube und Instagram veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft ernannte ein dreiköpfiges Expert*innengremium, das den Inhalt prüfen sollte, um den Ermittlungen zuzuarbeiten. Das Gremium legte seinen Bericht am 9. Juli 2025 vor und kam darin zu dem Schluss, dass die Vereinsaktivitäten entgegen der Beschwerde der Direktion mit der Satzung des Vereins übereinstimmen und stellte keine Unregelmäßigkeiten fest. Die Staatsanwaltschaft Ankara setzte sich über die Ergebnisse des Expert*innenberichts hinweg und erhob am 20. Januar 2026 Anklage auf der Grundlage der von der Direktion Ankara durchgeführten Prüfung. In der Anklageschrift kritisiert die Staatsanwaltschaft, dass die auf dem YouTube-Kanal des Vereins geteilten Videos sowie die über die Website des Vereins zugänglichen Inhalte, insbesondere die Veröffentlichung mit dem Titel "#MyIntersexStory", explizite Verweise auf die privaten Erfahrungen von Personen, darunter medizinische und psychologische Vorgänge, enthalten und dass diese Veröffentlichung "ohne Einschränkung öffentlich zugänglich" ist.
In der Beschwerde wird behauptet, dass der uneingeschränkte Zugang zu den Inhalten und die Wiederholung solcher Aktivitäten de facto eine Abweichung von den erklärten Zielen des Vereins darstellen. Sie argumentiert ferner, dass bestimmte Inhalte, die auf der Website und den Social-Media-Plattformen des Vereins geteilt werden, nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht unter die rechtmäßigen Zwecke des Vereins fallen. Es wird betont, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darauf abzielen, die geistige, moralische, psychologische und soziale Entwicklung von Einzelpersonen und Familien in der Gesellschaft zu schützen.
Das Strafgericht Ankara 1. Instanz, Nr. 74 nahm die Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz an und beantragte für Defne Güzel die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und einer Geldstrafe gemäß Paragraf 32(p) des Gesetzes Nr. 5253 sowie eine mögliche Entscheidung über die Auflösung des Vereins und den Entzug von Rechten gemäß Paragraf 53, Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237, einschließlich Beschränkungen der Ausübung öffentlicher Ämter, des Wahl- und Stimmrechts, der elterlichen und vormundschaftlichen Rechte, der Ausübung von Führungs- oder Aufsichtsfunktionen in juristischen Personen und der Ausübung bestimmter Berufe, die einer öffentlichen Genehmigung bedürfen.
Organisationen von und für LGBTI+ sind in der Türkei in zunehmendem Maße diskriminierenden Verwaltungsprüfungen, gerichtlichen Schikanen und Zensur aufgrund angeblicher "Obszönität" und für den Schutz der "öffentlichen Moral" ausgesetzt. Solche Vorwürfe wurden in letzter Zeit auch gegen andere Organisationen erhoben, darunter der Verein Genç LGBTI+.