Angestellte wegen Verleumdung angezeigt

Thailand

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Das Unternehmen Thammakaset Co. Ltd geht mit Verleumdungsklagen gegen Menschenrechtler_innen, Aktivist_innen, Journalist_innen und ehemalige Angestellte vor, die sich öffentlich zu Arbeitsrechtsverstößen der Hühnerfarm äußern. Prozesse gegen den ehemaligen Farmarbeiter Nan Win und die frühere Mitarbeiterin von Amnesty International in Thailand, Sutharee Wannasiri, beginnen am 24. Mai. Der Prozess gegen den Arbeitsmigranten Tun Tun Win aus Myanmar soll am 5. Juni beginnen. Thammakaset Co. Ltd hat bisher Verfahren gegen mindestens 22 Menschen angestrengt.

Appell an

Premierminister Prayut Chan-O-Cha

Pitsanulok Road 

Bangkok 10300, THAILAND 



(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Premierminister)

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Thailand

S.E. Herrn Dr. Dhiravat Bhumichitr

Lepsiusstr. 64-66

12163 Berlin

Amnesty fordert:

  • Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Verfahren der Thammakaset Co. Ltd gegen ihre früheren Angestellten, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen wegen ihrer Berichterstattung und ihrer Kommentare über die Arbeitsbedingungen auf der Hühnerfarm eingestellt werden.
  • Unterstützen Sie bitte aktiv die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen, die die Verstöße gegen das Arbeitsrecht ans Licht bringen und solche Verstöße verhindern wollen. Bitte schützen Sie Menschenrechtsverteidiger_innen vor Vergeltungshandlungen, wie der Strafverfolgung aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts, Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu veröffentlichen. Schaffen Sie mit diesem Ziel die Verleumdungsgesetze ab.

Sachlage

2016 meldeten 14 myanmarische Angestellte von Thammakaset Co. Ltd den thailändischen Behörden missbräuchliche Arbeitsbedingungen auf der Hühnerfarm. Der Arbeitgeber reagierte darauf mit Straf- und Zivilklagen gegen die damaligen Angestellten, Aktivist_innen und Journalist_innen – offenbar als Vergeltungsmaßnahme. Die Anklagen lauteten u. a. auf Verleumdung und Internetkriminalität. Die Verstöße gegen das Arbeitsrecht, die von den Angestellten angezeigt wurden, hatten zuvor bereits mehrere thailändische Gerichte bestätigt. Zu den Verstößen zählen: Lohnzahlungen unter Mindestlohn, keine Bezahlung getätigter Überstunden, keine ausreichenden Ruhezeiten, kein ausreichender Urlaub und das Einbehalten von Ausweisdokumenten.

Das Gericht in Bangkok wies die Klage gegen die 14 Arbeitsmigrant_innen zwar zurück, doch Thammakaset Co. Ltd erstattet immer wieder Anzeige wegen Verleumdung. Zuletzt wurde im Oktober 2018 gegen die Menschenrechtsexpertin Sutharee Wannasiri und den ehemaligen Farmarbeiter Nan Win Klage nach Paragrafen 326 und 328 des thailändischen Strafgesetzbuchs eingereicht. Ihr Gerichtsverfahren soll am 24. Mai 2019 beginnen. Sutharee Wannasiri soll zudem im August 2019 in einem Zivilverfahren wegen Verleumdung vor Gericht erscheinen. Der ehemalige Angestellte Tun Tun Win erhielt im Mai 2019 eine Vorladung zum ersten Verhandlungstag eines Strafverfahrens wegen Verleumdung sowie Verleumdung durch Veröffentlichung für den 5. Juni 2019.

Amnesty International befürchtet, dass diese Gerichtsverfahren die Arbeitsrechte in Thailand in Gefahr bringen. Denn wenn das Anzeigen von Verstößen gegen das Arbeitsrecht Strafverfolgung und Inhaftierung nach sich ziehen kann, hält dies Arbeitende in Thailand möglicherweise davon ab, Missstände überhaupt erst anzuzeigen. Dies betrifft auch schutzbedürftige Gruppen wie Arbeitsmigrant_innen, die 10% der Erwerbsbevölkerung des Landes stellen. Laut thailändischem Recht dürfen Arbeitsmigrant_innen keine eigenen Gewerkschaften gründen. In der Vergangenheit haben Menschenrechtsverteidiger_innen und andere zivilgesellschaftliche Gruppen die Arbeitsmigrant_innen dabei unterstützt, missbräuchliche Arbeitsbedingungen anzuzeigen und sich dagegen zu schützen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Juni 2016 erstatteten Nan Win, Tun Tun Win und zwölf weitere myanmarische Arbeiter_innen von Thammakaset Co. Ltd Anzeige über die Verstöße gegen das Arbeitsrecht auf der Hühnerfarm. Die Behörden fanden Beweise, die die Beschwerden der Arbeiter_innen bestätigten. U. a. stellten sie fest, dass Thammakaset Co. Ltd weder den Mindestlohn noch Lohn für Überstunden bezahlte und auch keinen angemessenen Urlaub bewilligte. Thailändische Gerichte ordneten an, die Arbeiter_innen für die ausgebliebenen Löhne zu entschädigen. Seitdem hat Thammakaset Co. Ltd rund 16 Straf- und Zivilklagen gegen die Arbeiter_innen, Menschenrechtler_innen und Journalist_innen angestrengt. Die Klagen sind offenbar eine Vergeltungsmaßnahme.

Die jüngsten Anzeigen sind eine Reaktion auf die Veröffentlichungen der Menschenrechtsorganisation Fortify Rights. Die Organisation berichtete im Oktober 2017 über das Strafverfahren von Thammakaset Co. Ltd gegen die 14 Arbeiter_innen. Fortify Rights veröffentlichte ein kurzes Video, in dem Nan Win und andere Arbeiter_innen über Verstöße gegen das Arbeitsrecht und über das Strafverfahren gegen sie sprachen. Zudem fand eine auf Facebook übertragene Pressekonferenz statt, auf der sich Nan Win äußerte. Sutharee Wannasiri, damals Menschenrechtsexpertin bei Fortify Rights, postete das Video mit drei Kommentaren auf Twitter.

Bei einer Verurteilung drohen Nan Win und Tun Tun Win für Verleumdung und Verleumdung durch Veröffentlichung bis zu vier Jahre Haft und/oder eine Geldstrafe von bis zu 400.000 Thai Baht (etwa 11.200 Euro). Sutharee Wannasiri drohen bis zu sechs Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 600.000 Thai Baht (etwa 16.800 Euro).

Die Situation von Nan Win, Tun Tun Win und Sutharee Wannasiri zeigt, dass der Straftatbestand Verleumdung im thailändischen Recht abgeschafft werden muss, um Verstöße gegen das Arbeitsrecht ahnden zu können. Das entspricht auch den Empfehlungen von UN-Menschenrechtsexpert_innen, Verleumdung zu entkriminalisieren und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Gesetze, die Verleumdung zu einem Straftatbestand erklären, stellen eine Bedrohung für Menschenrechtsverteidiger_innen dar, die Menschenrechtsverletzungen öffentlich machen wollen. Die Veröffentlichung ist oft aber notwendig, um Schritte für die Wiedergutmachung der Betroffenen einzuleiten. Denn bislang werden viele Menschenrechtsverletzungen weder untersucht noch bestraft. Die thailändische Regierung erkennt an, dass Menschenrechtsverteidiger_innen für ihre Arbeit nicht bestraft werden sollen. Auf dieser Grundlage haben Gerichte auch bereits Fälle zurückgewiesen. Jedoch schränken die existierenden Verleumdungsgesetze die Menschenrechte weiterhin ein und untergraben die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen zum Beispiel dadurch, dass sie ihnen lange und teure Gerichtsverfahren aufzwingen.