Slowenien: Tausende Menschen ohne Sozialhilfe
Ein obdachloser Mann in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana (Archivaufnahme)
© IMAGO / Dreamstime
Am 21. Januar 2026 wurde mehr als 1.000 Einzelpersonen und ihren Familien in Slowenien die notwendige Sozialhilfe entzogen. Damit können sie sich keine Lebensmittel und andere lebensnotwendige Dinge mehr leisten und werden weiter in die Armut getrieben. Grundlage für diese Strafmaßnahme ist das sogenannte "Sicherheitsgesetz", das im November 2025 verabschiedetet wurde. Betroffen sind insbesondere die slowenischen Rom*nja, die ohnehin bereits in allen Lebensbereichen systematisch diskriminiert werden.
Setzt euch für die Sozialhilfeempfänger*innen ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Prime Minister Dr. Robert Golob
Office of the Prime Minister
Gregorčičeva ulica 20–25
1000 Ljubljana
SLOWENIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Slowenien
I.E. Frau Ana Polak Petrič
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Fax: 030-20 61 45 70
E-Mail: sloembassy.berlin@gov.si
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich auf, die Durchsetzung der Strafmaßnahmen aus dem Gesetz über dringende Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit unverzüglich einzustellen.
- Gewährleisten Sie die Wiederherstellung der Sozialhilfe für die betroffenen Personen und Familien und veranlassen Sie, dass das Gesetz so geändert wird, dass es den slowenischen Menschenrechtsverpflichtungen entspricht.
Sachlage
Slowenien sollte das Gesetz über dringende Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ("Sicherheitsgesetz") umgehend ändern. In der aktuellen Form ermöglicht es der slowenischen Steuerbehörde, die Sozialhilfe von Einzelpersonen auszusetzen, wenn innerhalb von zwei Jahren drei nicht bezahlte Bußgelder für geringfügige Vergehen aufgelaufen sind.
Das Gesetz hat schon jetzt unverhältnismäßige Auswirkungen auf Angehörige der Rom*nja, insbesondere im Südosten Sloweniens. Rom*nja sind ohnehin schon mit systemischer Diskriminierung, einem eingeschränkten Zugang zu Beschäftigung, unangemessenen Wohnverhältnissen, dem Ausschluss vom Bildungswesen und anhaltender Armut konfrontiert. Familien mit mehreren Kindern, ältere Paare, Alleinerziehende und Einzelpersonen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, haben jetzt keinen Zugang zu Sozialhilfe mehr, sodass sie sich oft keine Lebensmittel leisten und ihre Strom-, Gas- und Wasserrechnungen nicht mehr bezahlen können. Sie sind nicht mehr in der Lage, ihre Grundbedürfnisse erfüllen zu können.
Anstatt die öffentliche Sicherheit zu verbessern, untergräbt das Gesetz die Rechtsstaatlichkeit, vertieft die soziale Ungleichheit und verstößt gegen die nationalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Sloweniens. Die slowenische Verfassung und internationale Menschenrechtsverträge verpflichten Slowenien, das Recht auf soziale Sicherheit ohne Diskriminierung zu gewährleisten und den Menschen so ein Leben in Würde zu ermöglichen. Die Höhe der Sozialhilfe muss angemessen sein und allen Bedürftigen kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden, um sowohl den anspruchsberechtigten Einzelpersonen als auch ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern und ihr Recht auf Familienleben zu schützen.
Hintergrundinformation
Das vom slowenischen Parlament am 18. November 2025 verabschiedete Gesetz über dringende Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ("Sicherheitsgesetz") ermöglicht es der slowenischen Steuerbehörde, Sozialhilfe von Personen zu beschlagnahmen, die innerhalb von zwei Jahren drei unbezahlte Geldstrafen für geringfügige Vergehen angehäuft haben. Das Gesetz wurde nach einem tödlichen Vorfall, in den ein Rom verwickelt war, eingeführt und von einer populistischen öffentlichen Kampagne begleitet, die die gesamte Rom*nja-Gemeinschaft als Sicherheitsbedrohung darstellte, was zu einer raschen Verabschiedung des Gesetzes führte.
Das Gesetz hebt entscheidende Schutzmaßnahmen auf und erweitert die Befugnisse der Steuerbehörde, der Polizei und der Justiz erheblich. Dadurch werden mehrere Rechte verletzt, darunter das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Privatsphäre. Im Gegensatz zu den bisherigen Vollstreckungsregelungen – die den abziehbaren Einkommensanteil begrenzen – sehen die neuen Maßnahmen keine wirksamen Beschränkungen der Sozialhilfeabzüge mehr vor. Bei der überstürzten Umsetzung des Gesetzes im Januar 2026 fehlten Bestimmungen, die die am meisten gefährdeten Personen hätten schützen können, z. B. eine Aufforderung an die Zentren für Sozialarbeit, Sachleistungen zu erbringen, um Mittellosigkeit zu verhindern.
Nach internationalem Recht, einschließlich Artikel 9 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (ICESCR), an den Slowenien gebunden ist, hat jeder Mensch Anspruch auf ein angemessenes Maß an sozialer Sicherheit, um für sich und seine*ihre Familie einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSKR) hat darüber hinaus bekräftigt, dass soziale Sicherheit für die Wahrnehmung einer Reihe anderer Rechte unerlässlich ist, darunter das Recht auf Nahrung, Wohnung, Gesundheit und Leben.
Amnesty International dokumentiert seit langem die Marginalisierung von Rom*nja in Slowenien, die sich unter anderem in minderwertigen Wohnverhältnissen, im fehlenden Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen und systematischen Hindernissen beim Zugang zu Bildung zeigt. Die Einführung und Durchsetzung des neuen Gesetzes verschärft die bestehenden Ungleichheiten und bringt Familien und Einzelpersonen in die Gefahr gravierender materieller Entbehrungen.