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Saudi-Arabien: Zwei Hinrichtungen verhindern!

In Saudi-Arabien von der Hinrichtung bedroht: Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohammad Sultan
© privat
Jaafar Mohammad Sultan und Sadeq Majeed Thamer, zwei Schiiten aus Bahrain, droht unmittelbar die Hinrichtung in Saudi-Arabien. Nach einem grob unfairen Verfahren verurteilte das Sonderstrafgericht Saudi-Arabiens (SCC) die beiden Männer im Oktober 2021 zum Tode. Sie wurden des "Terrorismus" bezichtigt; so sollen sie u. a. Sprengstoff nach Saudi-Arabien geschmuggelt und an regierungskritischen Kundgebungen in Bahrain teilgenommen haben. Im April 2022 bestätigte der Oberste Gerichtshof ihre Todesurteile, was bedeutet, dass sie exekutiert werden können, sobald der König die Hinrichtungsbefehle unterzeichnet.
Appell an
König von Saudi-Arabien
King Salman bin Abdul Aziz al Saud
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Herr Mohammed Abdullah A. Al Dawas
Geschäftsträger a.i.
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, die Hinrichtungsbefehle von Jaafar Mohammad Sultan und Sadeq Majeed Thamer nicht zu unterzeichnen. Bitte heben sie außerdem ihren Schuldspruch und die Todesurteile auf, da schwerwiegende Bedenken bezüglich der Fairness ihrer Prozesse bestehen. Ordnen Sie stattdessen neue Verfahren an und stellen Sie diesmal sicher, dass diese die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren erfüllen und nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass umgehend eine unparteiische, umfassende und zielführende Untersuchung der Berichte über Folter und Misshandlung von Jaafar Mohammad Sultan und Sadeq Majeed Thamer eingeleitet wird.
- Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu verfügen, das die umgehende und vollständige Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien ermöglicht.
Sachlage
Nach ihrer Festnahme am 8. Mai 2015 hielten die saudischen Behörden sowohl Jaafar Mohammad Sultan als auch Sadeq Majeed Thamer dreieinhalb Monate lang in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Erst 115 Tage später erhielten sie die Erlaubnis, ihre Familien anzurufen; dabei verboten Gefängnismitarbeitende ihnen allerdings, über ihre Inhaftierung oder die Bedingungen der Verhöre zu sprechen. Im Oktober 2015 durften sie das erste Mal Besuch von ihren Familien empfangen. Während der gesamten Zeit der Untersuchungshaft und den damit einhergehenden Verhören hatten Jaafar Mohammad Sultan und Sadeq Majeed Thamer keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Gerichtsdokumenten zufolge sagten sie vor Gericht aus, dass sie der Folter ausgesetzt waren und zu falschen "Geständnissen" gezwungen worden waren. Jaafar Mohammad Sultan gab außerdem an, dass er mit Kabeln geschlagen und erpresst wurde: Erst wenn er das "Geständnis" (vom Ermittler als solches bezeichnet) unterschreiben würde, könne er seine Familie wiedersehen. Aus der Gerichtsakte über seine Verteidigung ist zu entnehmen, dass er wegen der erlittenen Folter für zehn Tage in das Gefängniskrankenhaus verlegt wurde.
Hintergrundinformation
Aus Saudi-Arabien gibt es keine transparenten Informationen über die Abläufe juristischer Verfahren, insbesondere in Fällen, bei denen es um die Todesstrafe geht. So erfahren die Angehörigen oft erst durch die Medien, was mit ihren Familienmitgliedern passiert ist. Nach Einschätzung von Amnesty International deutet die Bestätigung der Todesurteile von Jaafar Mohammad Sultan und Sadeq Majeed Thamer durch den Obersten Gerichtshof darauf hin, dass ihre Hinrichtung unmittelbar bevorsteht, denn die Familien werden nicht benachrichtigt, wenn der König die Todesurteile unterzeichnet.
Das Innenministerium gab am 13. März die Hinrichtung von 81 Personen bekannt. Die Beschuldigten seien wegen unterschiedlicher Verbrechen zum Tode verurteilt worden, darunter die Mitgliedschaft in Terrororganisationen, Mord, bewaffneter Raub und Waffenschmuggel. Einige der Hingerichteten waren auch wegen "Störung des sozialen Gefüges und des nationalen Zusammenhalts" oder "Teilnahme an und Anstiftung zu Sitzstreiks und Protesten" schuldig befunden worden – also wegen Handlungen, die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigung geschützt sind. 41 der Hingerichteten waren Angehörige der schiitischen Minderheit in Saudi-Arabien.
Anfang 2021 kündigten die saudi-arabischen Behörden Änderungen in Bezug auf die Todesstrafe an, darunter ein Moratorium für Hinrichtungen wegen Drogendelikten. Dabei handelt es sich um Todesurteile, die nach Ermessen der Richter_innen verhängt werden und nicht weil die Scharia-Gesetze dies vorschreiben. Das Moratorium scheint zwar umgesetzt worden zu sein, ist aber nicht formalisiert, solange die bestehenden Betäubungsmittelgesetze die Todesstrafe erlauben und sich weiterhin Personen, die zuvor wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt wurden, in den Todeszellen befinden. Darüber hinaus verhängten die Gerichte weiterhin Todesurteile, und Personen werden für weitere Verbrechen hingerichtet, bei denen die Richter_innen nach ihrem Ermessen ein Todesurteil aussprechen können. Jaafar Mohammad Sultan und Sadiq Majeed Thamer wurden beide in einem Fall mit Ermessensspielraum zum Tode verurteilt.
Amnesty International hat einen starken Anstieg von Todesurteilen gegen die schiitische Minderheit in Saudi-Arabien dokumentiert. Eine besondere Rolle spielt dabei das Sonderstrafgericht (SCC), das nach grob unfairen Prozessen lange Gefängnisstrafen und Todesurteile verhängt. Foltervorwürfen während der Haft ist die Staatsanwaltschaft bisher nicht systematisch nachgegangen.
Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, unabhängig von der beschuldigten Person, vom Verbrechen, der Schuld oder Unschuld oder auch der Hinrichtungsmethode.