Unmittelbar drohende Hinrichtung

Abdulkareem al-Hawaj

Abdulkareem al-Hawaj

Abdulkareem al-Hawaj ist ein saudi-arabischer Schiit, der zum Tode verurteilt wurde. Zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten war er 16 Jahre alt. Seine Eltern erfuhren jetzt, dass das Urteil gegen ihren Sohn am 11. September vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Er hat bereits sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und ihm droht unmittelbar die Hinrichtung.

Sprich dich gegen die Hinrichtung von Abdulkareem al-Hawaj aus!

Appell an

Salman bin Abdul Aziz Al Saud

The Custodian of the two Holy Mosques

Office of His Majesty the King

Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Justizminister

His Excellency

Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani


Ministry of Justice

University Street, PO Box 7775

Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN

Fax: (00 966) 11 401 1741 / 402 031

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax: 030-8892 5179

E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Abdulkareem al-Hawaj und wandeln Sie sein Urteil und alle anderen bestehenden Todesurteile in eine Haftstrafe um.
  • Ich möchte Sie bitten, eine unabhängige Untersuchung seiner Vorwürfe über Folter und anderweitige Misshandlungen einzuleiten.
  • Ich möchte Sie zudem daran erinnern, dass Saudi-Arabien Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welches die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre sind, strengstens untersagt.

Sachlage

Am 27. Juli 2016 war Abdulkareem al-Hawaj vom Sonderstrafgericht (SCC) in Riad wegen einer Reihe von Straftaten zum Tode verurteilt worden. Die Vorwürfe gegen ihn stehen in Zusammenhang mit seiner vermeintlichen Beteiligung an regierungskritischen Protesten im Jahr 2012. Am 11. September 2017 wurde seiner Familie von einem Gerichtsbeamten mitgeteilt, dass der Oberste Gerichtshof das Todesurteil bestätigt habe. Abdulkareem al-Hawaj wurde am 12. Juli von den Gefängnisbehörden aus dem Gefängnis des Geheimdienstes in Dammam in das al-Ha’ir-Gefängnis in der saudischen Hauptstadt Riad verlegt, um an einer Verhandlung vor dem Berufungsgericht des SCC teilzunehmen. Die Gefängnisbehörden brachten Abdulkareem al-Hawaj jedoch nicht zu seiner Verhandlung und das Gericht teilte seinem Rechtsbeistand mit, dass es keine weiteren Anhörungen mehr geben würde. Er hat sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und ihm droht die Hinrichtung, sobald der König das Urteil gegen ihn ratifiziert – was jederzeit geschehen kann.

Abdulkareem al-Hawaj wurde einer Reihe von Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter "Werfen von Molotowcocktails", "Teilnahme an Unruhen, bei denen auf ein gepanzertes Fahrzeug geschossen wurde" sowie die Nutzung von sozialen Medien zur Verbreitung von Fotos und Videos von Demonstrationen in der Ostprovinz und Bahrain. Laut Gerichtsdokumenten beziehen sich die Anklagen auf August 2012, als Abdulkareem al-Hawaj 16 Jahre alt war. Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung offenbar ausschließlich auf "Geständnisse" gestützt, zu denen Abdulkareem al-Hawaj laut eigener Aussage unter Folter gezwungen wurde, als er ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert war.

Abdulkareem al-Hawaj wurde während seiner Untersuchungshaft und der Verhöre rechtlicher Beistand versagt. Er berichtete außerdem, dass er in den ersten fünf Monaten nach seiner Festnahme ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis des Geheimdienstes des Innenministeriums in Al-Qatif in Einzelhaft gehalten worden war. Er gab zudem an, gefoltert worden zu sein: Er sei von Vollzugsbeamt_innen mit Händen, Schuhen und Stöcken geschlagen worden. Außerdem sei er während der Verhöre von Angehörigen des Geheimdienstes geschlagen worden und man habe damit gedroht, seine Familie zu töten, um ihn so zu zwingen, ein "Geständnis" zu verfassen und zu unterschreiben. Laut Gerichtsunterlagen war er mehr als zwei Jahre ohne Anklage festgehalten worden. Er streitet alle Anschuldigungen ab und gibt an, an keiner der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Handlungen beteiligt gewesen zu sein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurde Abdulkareem al-Hawaj am 16. Januar 2014 an einem Kontrollpunkt in dem Dorf al-Awamia in der Region Qatif in der Ostprovinz asch-Scharqiyya festgenommen. Als seine Angehörigen auf Polizeiwachen und in Gefängnissen in Qatif nach ihm fragten, gaben die dortigen Beamt_innen an, dass er sich nicht in ihrem Gewahrsam befinde. Sie erfuhren erst von seinem Aufenthaltsort, als ein Beamter des Gefängnisses des Geheimdienstes des Innenministeriums in Dammam sie etwa fünf Monate nach seiner Festnahme anrief und ihnen mitteilte, dass man Abdulkareem al-Hawaj dort festhalte und sie ihn besuchen könnten.

Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: Allein in diesem Jahr sind bisher mindestens 90 Personen hingerichtet worden, davon 45 in den vergangenen zwei Monaten. In Saudi-Arabien werden zudem Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch minderjährig waren. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen des Landes nach dem Völkergewohnheitsrecht und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Amnesty International hat seit 2013 einen starken Anstieg von Todesurteilen gegen politisch Andersdenkende in Saudi-Arabien dokumentiert. Betroffen sind unter anderem häufig Angehörige der schiitischen Minderheit. Am 2. Januar 2016 wurde der bekannte schiitische Geistliche Scheich Nimr al-Nimr mit 46 weiteren Personen hingerichtet. Am 11. Juli 2017 wurden der zweifache Vater Yussuf Ali al-Mushaikhass und drei weitere schiitische Männer hingerichtet. Sie waren wegen terrorismusbezogener Straftaten in Verbindung mit regierungskritischen Demonstrationen in der Ostprovinz verurteilt worden. Die Familienangehörigen von Yussuf Ali al-Mushaikhass wurden nicht im Voraus über seine Hinrichtung informiert, sondern erfuhren erst danach durch eine im Fernsehen ausgestrahlte Regierungserklärung davon (weitere Informationen dazu in der UA-270/2016-1, https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/todesstrafe-vollstreckt-0).

Unter den Personen, die neben Abdulkareem al-Hawaj im Zusammenhang mit den Protesten zum Tode verurteilt wurden, sind auch Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon. Ali al-Nimr war bei seiner Festnahme 17 Jahre alt. Er ist der Neffe von Scheich Nimr al-Nimr. Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon waren 16 bzw. 17 Jahre alt, als man sie festnahm. Am 1. Juni 2016 wurden 14 Männer vor dem Sonderstrafgericht (SCC) in Riad zum Tode verurteilt. Ihr summarisches Verfahren, in dem insgesamt 24 schiitische Muslime vor Gericht standen, entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Männer waren für schuldig befunden worden, im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen in der mehrheitlich von Schiiten bewohnten Ostprovinz zwischen 2011 und 2012 Gewalttaten begangen zu haben. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass die 14 Männer in verlängerter Untersuchungshaft gehalten wurden. Die Männer selbst berichteten, dass sie während der Verhöre gefoltert und anderweitig misshandelt worden seien, um "Geständnisse" zu erzwingen. Der Richter ordnete jedoch keine Untersuchung ihrer Vorwürfe an. Allem Anschein nach basiert die Entscheidung des SCC vornehmlich auf diesen erzwungenen "Geständnissen" (nähere Informationen dazu in der UA-180/2017-1, https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/unmittelbar-drohende-hin…).

Die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren werden in Saudi-Arabien in der Regel nicht eingehalten und die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, werden nicht gewährt. Die Gerichtsverfahren, in denen die Verhängung eines Todesurteils möglich ist, werden oftmals im Geheimen abgehalten. Bei den Prozessen handelt es sich häufig um Schnellverfahren, die nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. Die Angeklagten haben während ihrer Haft und im Gerichtsverfahren vielfach keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Angeklagten können allein auf der Basis von durch Folter oder andere Misshandlung erzielten "Geständnissen" verurteilt werden. Gemäß internationalen Menschenrechtsnormen darf die Todesstrafe nur für die "schwerwiegendsten Straftaten" verhängt werden. Zu dieser Kategorie gehören laut UN-Expert_innen nur Straftaten, die eine "vorsätzliche Tötung" umfassen.

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, unabhängig von der beschuldigten Person, der Art des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder auch der Hinrichtungsmethode.