Saudi-Arabien: Menschenrechtler unter Auflagen frei
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 13. Juli kam der Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose politische Gefangene Abdulaziz al-Shubaily unter Auflagen aus der Haft frei. Abdulaziz al-Shubaily war 2016 nach einem unfairen Verfahren vom Sonderstrafgericht in Riad (SCC) zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er jetzt verbüßt hat. Er unterliegt einem achtjährigen Reiseverbot und darf nichts in den Sozialen Medien veröffentlichen.
Der saudi-arabische Menschenrechtsverteidiger Abdulaziz al-Shubaily (undatiertes Foto)
© privat
Vielen Dank allen, die sich an dieser Urgent Action beteiligt haben!
Sachlage
Abdulaziz al-Shubaily war Gründungsmitglied der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA). Bis zu ihrer Auflösung war die ACPRA eine der wenigen unabhängigen Menschenrechtsorganisationen in Saudi-Arabien. Das Sonderstrafgericht in Riad (SCC) hatte Abdulaziz al-Shubaily am 29. Mai 2016 nach einem jahrelangen unfairen Verfahren im Zusammenhang mit seinem Aktivismus zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Das SCC hatte ihm zudem ein anschließendes achtjähriges Reiseverbot auferlegt und ihm auch verboten, in diesem Zeitraum etwas in den Sozialen Medien zu veröffentlichen. Am 17. September 2017 war der Menschenrechtler festgenommen worden.
Das SCC befand Abdulaziz al-Shubaily unter anderem schuldig, "die Integrität des Justizsystems und der Richter beleidigt und ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt" zu haben. Zudem erging der Schuldspruch wegen des "Verstoßes gegen Paragraf 6 des Internetgesetzes" durch "Aufstachelung der öffentlichen Meinung gegen die Führung des Landes und die Unterzeichnung von Stellungnahmen, die online veröffentlicht wurden und die Menschen zum Demonstrieren aufforderten". Außerdem wurde Abdulaziz al-Shubaily wegen der "konstanten Weigerung, der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die Organisation ACPRA aufzulösen" für schuldig befunden. Er wurde zudem angewiesen, eine Erklärung zu unterschreiben, die ihn zur Beendigung seines Aktivismus verpflichtet.
Abdulaziz al-Shubaily war im November 2013 zum Verhör vorgeladen, im Juli 2014 unter Anklage gestellt und am 24. September 2014 vor das Sonderstrafgericht gestellt worden. Im März 2015 wurden weitere Anklagen gegen ihn erhoben: "Kommunikation mit ausländischen Organisationen" und Weiterleitung von Informationen an Amnesty International, die in zwei Berichten verwendet worden sein sollen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht ignorierten wiederholt Anträge von Abdulaziz al-Shubaily auf die Vorlage von Beweisen zur Untermauerung dieser Anklagen.
Mitglieder der ACPRA wurden in den letzten zehn Jahren von den saudischen Behörden intensiv verfolgt. Abdulaziz al-Shubaily war der Rechtsbeistand von neun der elf ACPRA-Mitglieder, die seit Dezember 2012 strafrechtlich verfolgt werden. Die ACPRA berichtete über Menschenrechtsverletzungen und unterstützte Familien von Inhaftierten, die ohne Anklage festgehalten wurden, bei der Erhebung von Klagen gegen das Innenministerium vor dem Beschwerdeausschuss – ein Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat und seine öffentlichen Dienste zuständig ist.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.