Menschenrechtler zu Haftstrafe verurteilt

Acht Mitglieder der "Saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte" (ACPRA)

Acht Mitglieder der "Saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte" (ACPRA)

Der Menschenrechtsverteidiger Abdulaziz al-Shubaily ist am 29. Mai wegen seines friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte vom Sonderstrafgericht in Riad schuldig befunden und zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er ist Gründungsmitglied der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA). Wenn Abdulaziz al-Shubaily inhaftiert wird, würde Amnesty ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice, University Street
P.O. Box 7775, Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 031

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Nayef bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of Interior
P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @M_Naif_Alsaud

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass der Schuldspruch und die gegen Abdulaziz al-Shubaily verhängte Haftstrafe aufgehoben werden und er nicht in Haft genommen wird, da er allein deshalb verurteilt wurde, weil er seine Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass das Strafjustizsystem nicht dazu missbraucht wird, Menschenrechtsverteidiger_innen zu verfolgen oder zu drangsalieren.

  • Bitte schützen Sie die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung entsprechend den menschenrechtlichen Verpflichtungen Saudi-Arabiens.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Saudi Arabian authorities to ensure that Abdulaziz al-Shubaily's sentence and conviction are quashed and that he is not imprisoned, as he is sentenced solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.

  • Calling on them to ensure that the criminal justice system is not used to target, intimidate or harass human rights defenders.

  • Urging them to protect and ensure the rights to freedom of expression, association and peaceful assembly for all in conformity with Saudi Arabian's international human rights obligations and commitments.

Sachlage

Abdulaziz al-Shubaily wurde am 29. Mai zu acht Jahren Haft und einem darauf folgenden achtjährigen Reiseverbot verurteilt, währenddessen er sich nicht in sozialen Medien äußern darf. Das Sonderstrafgericht in Riad (Specialized Criminal Court – SCC) befand ihn schuldig, "den Rat der hohen Gelehrten diffamiert", "die Integrität des Justizsystems und der Richter beleidigt und ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt" und "Regierungsbehörden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen" zu haben. Zudem erging der Schuldspruch wegen "Verstoßes gegen Paragraf 6 des Internetgesetzes" durch "Aufstachelung der öffentlichen Meinung gegen die Führung des Landes und die Unterzeichnung von Stellungnahmen, die online veröffentlicht wurden und die Menschen zum Demonstrieren aufforderten". Außerdem wurde Abdulaziz al-Shubaily wegen der "konstanten Weigerung der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die Organisation ACPRA aufzulösen" für schuldig befunden. Diese Anklagen sind politisch motiviert, weil sie sich auf die Menschenrechtsarbeit von Abdulaziz al-Shubaily bei ACPRA beziehen, darunter von der Organisation veröffentlichte Berichte und Twitternachrichten, in denen der Regierung schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden.

Abdulaziz al-Shubaily wurde im November 2013 zum Verhör vorgeladen, im Juli 2014 unter Anklage gestellt und am 24. September 2014 vor das Sonderstrafgericht gestellt. Im März 2015 wurden weitere Anklagen gegen ihn erhoben: "Kommunikation mit ausländischen Organisationen" und Weiterleitung von Informationen an Amnesty International, die in zwei Berichten verwendet wurden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht haben wiederholte Anträge von Abdulaziz al-Shubaily auf die Vorlage von Beweise zur Untermauerung dieser Anklagen ignoriert. Abdulaziz al-Shubaily ist der Rechtsbeistand von neun der elf ACPRA-Mitglieder, die seit Dezember 2012 strafrechtlich verfolgt werden. Er ist einer der letzten aktiven Gründungsmitglieder von ACPRA, die verurteilt wurden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 2012 werden Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen, darunter auch Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), immer wieder zum Ziel der saudi-arabischen Behörden. Die Behörden gehen sowohl gerichtlich als auch mit anderen Mitteln gegen sie vor, zum Beispiel indem sie ihnen Reiseverbote auferlegen, um sie damit zu schikanieren, einzuschüchtern und an ihrer Menschenrechtsarbeit zu hindern. Anfang 2014 waren die meisten der bekannten und unabhängigen Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes inhaftiert, zum Schweigen gebracht oder gezwungen worden, ins Ausland zu fliehen. Der Großteil von ihnen war bereits mit willkürlichen Reiseverboten belegt und von Sicherheitskräften, insbesondere von Angehörigen des Geheimdiensts des Innenministeriums (General Directorate of Investigations - GDI, auch als al-Mabahith bekannt), eingeschüchtert und drangsaliert worden, bevor man sie strafrechtlich verfolgte und harte Strafen gegen sie erließ.

Die systematische Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger_innen und Aktivist_innen ist Teil eines umfassenden Vorgehens der saudi-arabischen Behörden, mit dem alle Formen der Kritik zum Schweigen gebracht werden sollen. So soll verhindert werden, dass von den Behörden begangene Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt aufgedeckt werden. Zu den Menschen, die von den Behörden ins Visier genommen wurden, gehören die führenden Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes, darunter Frauenrechtler_innen, sowie Angehörige von Personen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, saudi-arabische Schiiten, welche die Diskriminierung ihrer Gemeinschaft kritisieren, und Personen, die mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International in Kontakt stehen. Seit Februar 2014 nutzen die Behörden das neue Antiterrorgesetz, um weiterhin gegen Menschenrechtler_innen und friedliche Kritiker_innen vorzugehen. Bei mindestens zwei ACPRA-Mitgliedern wurden die Verfahren unter dem neuen Antiterrorgesetz vor dem SCC, einem Sondergericht, das für terrorismus- und sicherheitsbezogene Fälle zuständig ist und dessen Zuständigkeiten und Arbeitsweisen nicht näher spezifiziert sind, wieder aufgenommen. Dies geschah Jahre nachdem die Betroffenen bereits vor anderen Gerichten verurteilt worden waren und ihre Strafe wegen derselben Anklagen unter anderen Gesetzen angetreten hatten. Drei weitere ACPRA-Mitglieder wurden nach Verabschiedung des neuen Antiterrorgesetzes vor das Sonderstrafgericht gestellt.

Mitglieder der ACPRA sind besonders von der Verfolgung betroffen. Sieben Gründungsmitglieder der Organisation verbüßen derzeit lange Haftstrafen. Abdulaziz al-Shubaily und Issa al-Hamid sind bereits verurteilt, aber noch nicht inhaftiert. Issa al-Hamid wurde am 24. April vom SCC in Riad zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, gefolgt von einem neunjährigen Reiseverbot. Dessen Brüder, Dr. Abdulrahman al-Hamid und Dr. Abdullah al-Hamid, die ebenfalls Gründungsmitglieder von ACPRA sind, wurden zu neun bzw. zehn Jahren Haft gefolgt von entsprechend langen Reiseverboten verurteilt. (s. http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-102-2014-1/menschenrechtler-haft; http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-257-2012/menschenrechtler-vor-gericht).

HINTERGRUNDINFORMATIONEN – FORTSETZUNG AUF ENGLISCH
Another ACPRA co-founder, Dr Mohammad al-Qahtani, was sentenced with Dr Abdullah al-Hamid on 9 March 2013 to 11 years’ imprisonment followed by a travel ban of equal duration. Issa al-Nukhaifi, also a member of ACPRA, was detained on 15 September 2012 and sentenced by the SCC to three years in prison on 29 April 2013. He was released in early 2016 (See https://www.amnesty.org/en/latest/news/2014/10/muzzling-dissent-saudi-arabia-s-efforts-choke-civil-society/). Mohammed al-Bajadi, another founding ACPRA member, who was also released earlier this year, had been sentenced by the SCC in a secret trial on 10 April 2012 to four years in prison and a five-year travel ban. Dr Abdulkareem Yousef al-Khoder, also a founding member of ACPRA, was sentenced by the SCC on 19 October 2015 to 10 years in prison, followed by a travel ban of equal duration. In November 2014 Fowzan al-Harbi, also an ACPRA founding member, was informed that an appeal court in Riyadh had increased his earlier sentence of seven years in prison to 10 years. He was detained soon after. ACPRA activist Abdulaziz al-Sunaidi was sentenced on 13 October 2015 to eight years in prison followed by an eight-year travel ban by the SCC. Suliaman al-Rashudi, another ACPRA founding member, former president of the organization and former judge, was sentenced on 22 November 2011 to 15 years in prison followed by a 15 year travel ban.