Sambia: Weiterer Oppositioneller festgenommen!
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Der ehemalige Abgeordnete George Chisanga wurde am 14. August bei einer Razzia gegen Oppositionelle festgenommen. Seit den Parlamentswahlen im August geht die Regierung offenbar verstärkt gegen Mitglieder der Opposition vor.
Setzt euch für George Chisanga ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Minister of Home Affairs and Internal Security
Hon. Jack Jacob Mwiimbu, MP
Independence Avenue
P.O. Box 50997
Lusaka
ZAMBIA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Sambia
I.E. Frau Winnie Natala Chibesakunda
Markgrafenstr 22 (1. Etage)
10117 Berlin
Fax: 030-20 62 94 19
E-Mail: berlin@grz.gov.zm
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, George Kangwa Chisanga sofort freizulassen. Er ist nur im Gefängnis, weil er seine Menschenrechte friedlich ausgeübt hat. Bis zu seiner Freilassung muss er seine Familie und seine Rechtsbeistände regelmäßig sehen können.
- Ich bitte Sie außerdem, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen zu beenden. Sorgen Sie dafür, dass Vorschriften und Gesetze zur nationalen Sicherheit nicht dazu missbraucht werden, politische Gegner*innen und andere Personen, die friedlich ihre Menschenrechte ausüben, einzuschüchtern und zu bestrafen.
Sachlage
Nach seiner Festnahme erklärten die Behörden zunächst, sie wüssten nicht, wo George Chisanga ist. Seine Angehörigen fanden schließlich heraus, dass er auf der Polizeiwache des Stadtteils Chelstone der Hauptstadt Lusaka festgehalten wurde. Dennoch durften sie ihn zunächst nicht besuchen. George Chisanga sitzt derzeit ohne Anklage im Hochsicherheitsgefängnis von Kabwe. Bis heute wurde er keinem Gericht vorgeführt.
Nach internationalen Menschenrechtsstandards muss jede festgenommene Person sofort erfahren, warum sie festgenommen wurde. Sie hat außerdem das Recht, mit einem Rechtsbeistand und ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen, schnell einem unabhängigen und unparteiischen Gericht vorgeführt zu werden und über alle Vorwürfe gegen sie informiert zu werden.
Hintergrundinformation
Am 13. August fanden in Sambia Präsidentschaftswahlen statt, aus denen der amtierende Präsident Hakainde Hichilema erneut als Sieger hervorging. Am 14. August führten staatliche Sicherheitskräfte auf dem Grundstück des Präsidentschaftskandidaten Brian Mundubile im Wohnviertel Kabulonga der Hauptstadt Lusaka eine Razzia durch. Brian Mundubile ist Vorsitzender der größten Oppositionspartei, der National Reconciliation Party for Unity and Prosperity (NRPUP). Im Zuge dieses Einsatzes beobachteten Zeug*innen, wie die staatlichen Sicherheitskräfte zwei Schüsse auf Mutotwe Kafwaya abgaben. Bei dem Einsatz wurden auch vier Personen – unter ihnen George Chisanga von der Tonse-Pamodzi-Allianz und weitere Mitglieder der NRPUP – festgenommen. Mutotwe Kafwaya war Mitglied der Oppositionspartei Tonse-Pamodzi-Allianz, die die NRPUP unterstützt. Zum Schicksal und Verbleib von Mutotwe Kafwaya war nichts bekannt, bis die Behörden fünf Tage später, am 19. August, seinen Tod bestätigten.
Die Razzia in Kabulonga fand offenbar vor dem Hintergrund des scharfen Vorgehens gegen Oppositionsmitglieder vor, während und nach den Parlamentswahlen 2026 in Sambia statt. Zwischen Ende Juli und Mitte August wurden mehrere Oppositionspolitiker und ihre Anhänger*innen, darunter Kennedy Kamba, Harry (Valden) Findlay, Moses Ng'andwe, Felix Mangani Phiri, Winston Ngosa und Sebastian Kopulande, im Rahmen verschiedener Einsätze in Lusaka festgenommen. Die Polizei hat erklärt, dass gegen einige Verdächtige bereits seit Jahren ermittelt wurde. Die Festnahmen erfolgten jedoch während der Wahlperiode, obwohl die Ermittlungen noch andauern sollen. Das lässt Bedenken über mögliche Willkür hinsichtlich der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren sowie möglicher Verstöße gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren aufkommen.
Die Befugnisse der sambischen Behörden, Straftaten – einschließlich solcher, die die nationale Sicherheit betreffen – zu untersuchen und, sofern ausreichende Beweise vorliegen, strafrechtlich zu verfolgen, müssen im Einklang mit den Verpflichtungen Sambias gemäß der internationalen Menschenrechtsnormen ausgeübt werden. Die nationale Sicherheit darf nicht als Rechtfertigung für willkürliche Inhaftierungen oder für die Einschränkung der legitimen Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, herangezogen werden.