Sambia: Unrechte Anklagen gegen Ex-Minister

Porträtfoto von Katele Kalumba. Er trägt eine Brille und einen Bart und hat eine Glatze. Er blickt ernst in die Kamera.

Am 26. September wurde Katele Kalumba festgenommen, wegen Aufwiegelung angeklagt und auf einer Polizeiwache in der Hauptstadt Lusaka in Gewahrsam genommen. Anschließend wurde er in das Zentralgefängnis von Lusaka verlegt, bis ihm am 15. Oktober eine Freilassung gegen Kaution gewährt wurde. Die Behörden behaupten, Katele Kalumba habe Äußerungen auf seinem Facebook-Profil gemacht "mit der Absicht, den Präsidenten zu demütigen".

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Phiri,

am 26. September wurde Katele Kalumba festgenommen, wegen Aufwiegelung angeklagt und auf einer Polizeiwache in der Hauptstadt Lusaka in Gewahrsam genommen. Anschließend wurde er in das Zentralgefängnis von Lusaka verlegt, bis ihm am 15. Oktober eine Freilassung gegen Kaution gewährt wurde. Die Behörden behaupten, Katele Kalumba habe Äußerungen auf seinem Facebook-Profil gemacht "mit der Absicht, den Präsidenten zu demütigen".

Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Anklage gegen Katele Kalumba fallen zu lassen, da er offenbar ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte strafrechtlich verfolgt wird. Ich fordere Sie außerdem höflich auf, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen zu beenden und sicherzustellen, dass strafrechtliche Vorschriften und Gesetze zur nationalen Sicherheit nicht dazu missbraucht werden, politische Gegner*innen und andere Personen, die ihre Menschenrechte friedlich ausüben, einzuschüchtern, zu bestrafen oder zum Schweigen zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dear Mr Gilbert Phiri,

I am writing to express my concern about the arbitrary detention of former Minister of Finance, Katele Kalumba.

On 23 September, Katele Kalumba was arrested by soldiers at his home in Zambia’s Chienge District and subsequently charged with harassment under Section 22 of the Cyber Crimes Act No. 4 of 2025. The police claim the case related to electronic content they alleged was published with the intention of humiliating the President. Katele Kalumba was released a few hours later on police bond pending further proceedings.

On 26 September, Katele Kalumba was re-arrested, charged with seditious practices and detained at Ibex Hill police station in Lusaka, the capital, before being transferred to Lusaka Central Prison. The charges are linked to statements reportedly made by Katele Kalumba on his Facebook page, criticizing the President, between 1 and 13 August 2026. At his court appearance on 2 October, the prosecution said it was awaiting the required consent of the Director of Public Prosecutions before his plea could be taken. The matter was adjourned to 15 October where the court granted Katele Kalumba bail.

The rights to freedom of opinion and expression are protected under Article 9 of the African Charter on Human and Peoples' Rights and the Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights which protects the right to receive information and to express and disseminate opinions. General comment No.34 on Article 19 affirms that the right includes the expression and receipt of communications of every form of idea and opinion capable of transmission to others. The scope of paragraph 2 embraces even expression that may be regarded as deeply offensive.

In light of the above, I urge you to drop the charges against Katele Kalumba as he appears to be prosecuted solely for the peaceful exercise of his human rights. I further urge you to end the arbitrary arrest and detention of opposition political members and to ensure that criminal justice and sedition provisions are not misused to intimidate, punish or silence political opponents and other people peacefully exercising their human rights.

Yours sincerely,

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Appell an

Mr Gilbert Phiri
The Director of Public Prosecutions       
National Prosecution Authority
Plot BLX 29B, Independence Avenue
Lusaka
SAMBIA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Sambia
I.E. Frau Winnie Natala Chibesakunda
Markgrafenstr 22 (1. Etage)
10117 Berlin
Fax: 030 20 62 94 19
E-Mail: berlin@grz.gov.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Anklage gegen Katele Kalumba fallen zu lassen, da er offenbar ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte strafrechtlich verfolgt wird. 
  • Ich fordere Sie außerdem höflich auf, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen zu beenden und sicherzustellen, dass strafrechtliche Vorschriften und Gesetze zur nationalen Sicherheit nicht dazu missbraucht werden, politische Gegner*innen und andere Personen, die ihre Menschenrechte friedlich ausüben, einzuschüchtern, zu bestrafen oder zum Schweigen zu bringen.

Sachlage

Die willkürliche Inhaftierung des ehemaligen Finanzministers Katele Kalumba gibt Anlass zu großer Sorge. Am 23. September war Katele Kalumba erstmals festgenommen und wegen "Schikane" angeklagt worden. Er wurde einige Stunden später unter polizeilichen Auflagen freigelassen. 

Die Festnahme von Katele Kalumba fand vor dem Hintergrund eines scharfen Vorgehens gegen Oppositionsmitglieder vor, während und nach den Parlamentswahlen 2026 in Sambia statt. Die sambischen Behörden müssen alle Anklagen gegen Katele Kalumba fallen lassen, da sie allein auf die friedliche Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung zurückzuführen sind.

Katele Kalumbas Ehefrau berichtet, dass ihr nicht gestattet wurde, ihrem Mann Medikamente in die Haft zu bringen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 23. September wurde Katele Kalumba von Soldaten in seinem Haus im Bezirk Chienge in Sambia festgenommen und anschließend gemäß § 22 des Gesetzes Nr. 4 von 2025 über Cyberkriminalität wegen Schikane angeklagt. Die Behörden behaupten, Katele Kalumba habe Äußerungen auf seinem Facebook-Profil gemacht "mit der Absicht, den Präsidenten zu demütigen". Katele Kalumba wurde einige Stunden später unter polizeilichen Auflagen freigelassen.

Am 26. September wurde Katele Kalumba erneut festgenommen, wegen Aufwiegelung angeklagt und auf der Polizeiwache Ibex Hill in der Hauptstadt Lusaka in Gewahrsam genommen. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Äußerungen, die Katele Kalumba Berichten zufolge zwischen dem 1. und 13. August 2026 auf seiner Facebook-Seite getätigt haben soll. Darin kritisierte er den Präsidenten. Bei seiner Anhörung vor Gericht am 2. Oktober erklärte die Staatsanwaltschaft, sie warte auf die erforderliche Zustimmung des Leiters der Staatsanwaltschaft, bevor die Anklage verlesen und er dazu Stellung nehmen konnte. Die Verhandlung wurde auf den 15. Oktober vertagt. An diesem Tag gewährte das Gericht Katele Kalumba die Freilassung gegen Kaution.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist durch Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschen- und Völkerrechte sowie durch Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte geschützt, der das Recht auf Information sowie auf die Äußerung und Verbreitung von Meinungen gewährleistet. In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 zu Artikel 19 wird bekräftigt, dass dieses Recht die Äußerung und den Empfang von Mitteilungen jeder Art von Ideen und Meinungen umfasst, die an andere weitergegeben werden können. Der Geltungsbereich von Absatz 2 umfasst sogar Äußerungen, die als zutiefst beleidigend angesehen werden können.

Die Festnahme von Katele Kalumba fand vor dem Hintergrund eines scharfen Vorgehens gegen Oppositionsmitglieder vor, während und nach den Parlamentswahlen 2026 in Sambia statt. Zwischen Ende Juli und Mitte August wurden mehrere Oppositionspolitiker und ihre Anhänger*innen, darunter Kennedy Kamba, Harry (Valden) Findlay, Moses Ng'andwe, Felix Mangani Phiri, Winston Ngosa, Sebastian Kopulande, George Chisanga, Brian Mundubile und Makebi Zulu im Rahmen verschiedener Einsätze in Lusaka festgenommen. Die Polizei hat erklärt, dass gegen einige Verdächtige bereits seit Jahren ermittelt wurde. Die Festnahmen erfolgten jedoch während der Wahlperiode, obwohl die Ermittlungen noch andauern sollen. Das lässt Bedenken über mögliche Willkür bei den Inhaftierungen, hinsichtlich der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren sowie mögliche Verstöße gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren aufkommen.