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Menschenrechtlerin unter Hausarrest

Russland
© policy.hu/proskuryakova // creative commons
Am 23. Januar wurde Anastasia Shevchenko, Koordinatorin der Bewegung Open Russia in Rostow am Don, unter Hausarrest gestellt. Die Menschenrechtlerin ist die erste Person, gegen die unter dem repressiven Gesetz über "unerwünschte Organisationen" ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu sechs Jahre Haft. Dies ist ein besorgniserregender Präzedenzfall, der die Strafverfolgung von Hunderten weiteren Mitgliedern von Open Russia im ganzen Land nach sich ziehen könnte. Anastasia Shevchenko ist eine gewaltlose politische Gefangene und muss sofort und bedingungslos freigelassen werden.
Setz dich jetzt für Anastasia Shevchenko ein!
Dein Appell
Sehr geehrter Herr Huade,
mit großer Sorge habe ich erfahren, dass Anastasia Shevchenko, Koordinatorin der Bewegung Open Russia in Rostow am Don, am 23. Januar unter Hausarrest gestellt wurde. Die Menschenrechtlerin ist die erste Person, gegen die unter dem repressiven Gesetz über "unerwünschte Organisationen" ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu sechs Jahre Haft. Dies ist ein besorgniserregender Präzedenzfall, der die Strafverfolgung von Hunderten weiteren Mitgliedern von Open Russia im ganzen Land nach sich ziehen könnte.
Ich bitte Sie eindringlich sicherzustellen, dass der gegen Anastasia Shevchenko verhängte Hausarrest sofort und bedingungslos aufgehoben und das gegen sie eingeleitete strafrechtliche Verfahren eingestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sende eine Kopie an
Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Sergei Nechaev
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 – 2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Appell an
Aslan Garunovich Huade
Rostov Oblast
13/2, Beregovaya Street
Rostov-on-Don, 344082
RUSSISCHE FÖDERATION
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie eindringlich sicherzustellen, dass der gegen Anastasia Shevchenko verhängte Hausarrest sofort und bedingungslos aufgehoben und das gegen sie eingeleitete strafrechtliche Verfahren eingestellt wird.
Sachlage
Anastasia Shevchenko ist die Koordinatorin der Bewegung Open Russia (Otkrytaya Rossiya) in Rostow am Don in Südrussland. Die Bewegung setzt sich landesweit für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und eine Rechenschaftspflicht der Regierung ein. Die Menschenrechtsverteidigerin wurde am 21. Januar festgenommen und unter Paragraf 284.1 des russischen Strafgesetzbuchs wegen "wiederholter Beteiligung an den Aktivitäten einer unerwünschten Organisation" angeklagt. Am 23. Januar wies das Leninski-Gericht in Rostow am Don einen Antrag auf Freilassung gegen Bewährung ab und stellte sie bis zu ihrem Verfahren unter Hausarrest.
Die strafrechtliche Verfolgung von Anastasia Shevchenko gründet ausschließlich auf ihrer Teilnahme an den friedlichen Aktivitäten einer öffentlichen Vereinigung. Damit verstoßen die russischen Behörden sowohl gegen ihre Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsnormen als auch gegen die russische Verfassung, welche die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit schützt.
Hintergrundinformation
Anastasia Shevchenko ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin und alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Neben ihrer Arbeit bei Open Russia unterstützt sie als ehrenamtliche Helferin noch weitere Gruppen, die sich für mehr Demokratie einsetzen, und andere Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International.
Am 21. Januar wurde Anastasia Shevchenko festgenommen und wegen "wiederholter Beteiligung an den Aktivitäten einer unerwünschten Organisation" unter Anklage gestellt. Gleichzeitig durchsuchten Angehörige der Polizei die Wohnungen von sieben weiteren Aktivist_innen von Open Russia in Rostow am Don (Südrussland), Kasan und Uljanowsk (Zentralrussland). Dies war nicht das erste Mal, dass Anastasia Shevchenko aufgrund ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit ins Visier der Behörden geraten ist. 2018 erhielt sie zahlreiche Geldstrafen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit bei Open Russia.
Das Gesetz über "unerwünschte Organisationen" kriminalisiert jede Beteiligung an den Aktivitäten einer ausländischen Organisation, die von der Generalstaatsanwaltschaft als "unerwünscht" eingestuft wurde, weil sie in ihren Augen eine Gefahr für die "verfassungsrechtliche Ordnung, das Verteidigungspotenzial oder die Staatssicherheit" des Landes darstellt. Wurde eine Organisation als "unerwünscht" eingestuft, sind in der Folge alle Aktivitäten dieser Organisation in Russland sowie auch jegliche Form der Zusammenarbeit mit dieser verboten. Das Gesetz wurde im Mai 2015 erlassen und ist Teil eines anhaltenden harten Vorgehens der russischen Behörden gegen die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/documents/eur46/2223/2015/en/. Mehreren ausländischen Organisationen ist unter diesem Gesetz bereits willkürlich die Erlaubnis entzogen worden, in Russland aktiv zu sein. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um Organisationen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren.