Präsident unterzeichnet Gesetz
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Am 8. Dezember verabschiedete das polnische Parlament zwei Gesetzentwürfe, um die Kontrolle der Justiz durch die Regierung auszuweiten. Die Gesetze bedrohen die Unabhängigkeit der Justiz, die Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung der Menschenrechte. Am 20. Dezember setzte Präsident Andrzej Duda die Gesetze durch seine Unterschrift in Kraft.
Trotz vieler Proteste, wie hier im Juli 2017 in Warschau, hat der polnische Präsident das Justizgesetz unterzeichnet
© Amnesty International, Foto: Grzegorz Zukowski
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Sachlage
Am 8. Dezember nahm der Sejm, die zweite Kammer des polnischen Parlaments, Änderungen an den Gesetzen über den Nationalen Justizrat und den Obersten Gerichtshof an. Der Senat – die erste Kammer – verabschiedete die Gesetzesvorlagen am 15. Dezember. Präsident Andrzej Duda legte kein Veto gegen die Gesetzesänderungen ein, sondern unterzeichnete sie am 20. Dezember.
Die Gesetzesänderungen ermöglichen es dem Parlament, das mehrheitlich mit Abgeordneten der Regierungspartei besetzt ist, Richter_innen für den bislang unabhängigen Nationalen Justizrat zu benennen. Das Parlament kann nun zudem das Pensionsalter von Richter_innen des Obersten Gerichtshofs von 70 auf 65 Jahre herabsetzen und damit 40% der derzeitigen Richter_innen in den Ruhestand zu versetzen. Wer dennoch die Arbeit als Richter_in am Obersten Gerichtshofs fortsetzen möchte, unterliegt einer Überprüfung durch den Präsidenten. Mit den beiden Gesetzesänderungen wird die Kontrolle der Justiz durch die Regierung erheblich ausgeweitet.
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