Pakistan: Wo sind die verschwundenen Afghanen?
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Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 flohen Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas aus Afghanistan nach Pakistan. Nun sind sie verschwunden. Sie könnten Opfer des Verschwindenlassens oder einer willkürlichen Inhaftierung geworden sein.
Setzt euch für Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Inspector General of Police
Syed Ali Nasir Rizvi
Police Lines Headquarters, Sector H-11
Islamabad 44000
PAKISTAN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
I.E. Frau Saqlain Syedah
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Amnesty fordert:
- Klären Sie unverzüglich das Schicksal und den Verbleib von Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas.
- Untersuchen Sie bitte sofort ihr Verschwinden unabhängig, unparteiisch und transparent. Prüfen Sie auch eine mögliche Beteiligung von Staatsbediensteten oder Personen, die mit stillschweigender Duldung der staatlichen Stellen handeln. Mutmaßlich Verantwortliche müssen vor Gericht gestellt und – sofern ausreichende zulässige Beweise vorliegen – in fairen Verfahren strafrechtlich verfolgt werden.
- Gewähren Sie Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas sofort Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen ihrer Wahl und notwendiger medizinischer Versorgung, falls sie sich in staatlichem Gewahrsam befinden.
- Lassen Sie Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas sofort frei, sofern keine nach internationalem Recht anerkannte strafrechtliche Anklage gegen sie vorliegt.
Sachlage
Sayed Qasim Hashemi ist Journalist, Hamed Ehsas Künstler. Beide sind afghanische Staatsangehörige und leben seit ihrer Flucht aus Afghanistan im Jahr 2021 aus Angst vor den Taliban in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad. Seit dem Abend des 4. Juli werden die beiden vermisst. Nach Angaben ihrer Angehörigen waren sie gemeinsam im Stadtteil F-7 in Islamabad unterwegs und kurz darauf nicht mehr erreichbar. Ihre Mobiltelefone waren ausgeschaltet. Das von ihnen genutzte Fahrzeug wurde später im Stadtteil D-12 gefunden. Trotz wiederholter Versuche, bei Polizei und Gerichten Informationen zu erhalten, haben ihre Angehörigen bislang keine klaren und überprüfbaren Auskünfte über das Schicksal oder den Verbleib der beiden erhalten. Zudem soll sich die Polizei geweigert haben, überhaupt eine Vermisstenanzeige aufzunehmen.
Hintergrundinformation
Die Familien von Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas befürchten, dass die beiden von Angehörigen der Behörden verschleppt oder nach Afghanistan abgeschoben worden sein könnten. Dort drohen ihnen aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Journalist beziehungsweise Künstler erhebliche Gefahren durch die de facto herrschenden Taliban. Vor deren Machtergreifung 2021 hatten sich beide im Rahmen ihrer Arbeit mit den afghanischen Sicherheitskräften beschäftigt und Aufklärungsarbeit geleistet. Beide Männer leiden zudem unter gesundheitlichen Problemen.
Sayed Qasim Hashemi und Hamed Ehsas flohen nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 aus Afghanistan nach Pakistan, weil sie um ihre Sicherheit und ihr Leben fürchteten. Nach ihrer Ankunft in Islamabad beantragten sie die Registrierung beim UNHCR. Doch wegen der zunehmenden Repressionen Pakistans gegen Flüchtlinge ist die Gültigkeit aller vom UNHCR ausgestellten Registrierungsnachweise zum 30. Juni 2025 abgelaufen. Die pakistanischen Behörden weigern sich, diese zu verlängern – eine Maßnahme, von der fast 1,4 Millionen afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende betroffen sind.
Afghanische Staatsangehörige in Pakistan befinden sich in einer äußerst prekären Lage und sind seit der Einführung des "Rückführungsplans für illegale Ausländer" im Oktober 2023 besonders von Abschiebung bedroht. Zwischen September 2023 und August 2026 wurden insgesamt 2,4 Millionen afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt – trotz der Gefahren, denen sie bei ihrer Rückkehr ausgesetzt sind, und unter Verletzung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen. Der UNHCR kam 2025 zu dem Schluss, dass rund 110.000 afghanische Flüchtlinge in Pakistan besonders gefährdet sind und einen erhöhten Schutzbedarf haben. Aufgrund ihrer individuellen oder mehrfachen Schutzrisiken könnten sie für eine Neuansiedlung in einem Drittstaat infrage kommen. Seit Beginn der Abschiebungen sind afghanische Staatsangehörige, Flüchtlinge und Asylsuchende in ganz Pakistan Schikanen, willkürlichen Inhaftierungen und Zwangsräumungen ausgesetzt.
Da Pakistan kein nationales Flüchtlingsgesetz hat und nicht Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen) ist, verfügen viele Flüchtlinge und Asylsuchende nur über einen begrenzten rechtlichen Schutz. Daher sind sie den willkürlichen Schikanen durch die pakistanischen Behörden schutzlos ausgeliefert.