"Verschwundener" Menschenrechtsaktivist in akuter Gefahr

Ein Mann trägt ein rotes T-shirt und einen blauen Turban um den Kopf gewickelt.

Der pakistanische Menschenrechtsverteidiger Seengar Noonari

Es wird befürchtet, dass der Journalist Deedar Ali Shabrani aus der pakistanischen Provinz Sindh dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen ist und er in großer Gefahr schwebt, gefoltert und getötet zu werden. Seit er von bewaffneten Unbekannten am 16. Dezember 2017 aus seinem Haus geholt wurde, fehlt jede Spur von ihm.

Appell an

Leiter der Pakistan Rangers (Sindh)

Major General Muhammad Saeed

Muslim Jinnah Courts Buildings

Dr. Ziauddin Ahmed Road, Karachi, Sindh, PAKISTAN

Sende eine Kopie an

Generalinspektor der Polizei in Sindh

Allah Dino Khoja, PSP

Sindh Police Head Office

I.I. Chundrigar Road

Karachi, Sindh, PAKISTAN

Fax: (00 92) 21 99212051

E-Mail: aigcomplaints.cpo@sindhpolice.gov.pk

Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

S. E. Herrn Jauhar Saleem

Schaperstr. 29

10719 Berlin


Fax: 030-2124 4210

E-Mail: mail@pakemb.de

Amnesty fordert:

  • Bitte ordnen Sie umgehend eine Untersuchung über das Schicksal und den Verbleib von Deedar Ali Shabrani an und informieren Sie die Familie kontinuierlich und umfassend über deren Stand.
  • Beenden Sie die Praxis des Verschwindenlassens und ratifizieren Sie das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Aktivist_innen, Menschenrechtler_innen, Journalist_innen, Akademiker_innen und Oppositionsmitglieder in der Lage sind, friedlich ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen.

Sachlage

Seit dem 16. Dezember, als er zuhause abgeholt wurde, fehlt von dem für den Fernsehsender Dharti TV arbeitenden pakistanischen Autor, Dichter und Journalisten Deedar Ali Shabrani jede Spur. Amnesty International befürchtet, dass er dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen ist. Deedar Ali Shabrani ist bekannt für seine Kritik an der Regierungspolitik in seiner Herkunftsprovinz Sindh und weil er das Problem des Verschwindenlassens in Sindh thematisiert.

Amnesty International befürchtet, dass Deedar Ali Shabrani in großer Gefahr schwebt, gefoltert und anderweitig misshandelt oder sogar getötet zu werden – ein Schicksal, dass in Pakistan schon andere Betroffene des Verschwindenlassens erlitten haben.

Zu den "Verschwundenen" zählen Blogger_innen, Journalist_innen und andere Menschenrechtsverteidiger_innen. Die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen liegen mehr als 700 Fälle aus Pakistan vor, während die pakistanische Untersuchungskommission zurzeit mehr als doppelt so viele Fälle bearbeitet. Lokale Menschenrechtsgruppen gehen davon aus, dass diese Fälle nur einen Bruchteil der tatsächlich Betroffenen ausmachen.

Es gibt wenige Strafen, die grausamer und vorsätzlicher sind als das Verschwindenlassen. Die Menschen werden ihren Angehörigen durch die Hand staatlicher Vertreter_innen oder anderer, die für sie arbeiten, entrissen. Die Behörden behaupten, die gesuchte Person befinde sich nicht in ihrem Gewahrsam und weigern sich, den Aufenthaltsort zu nennen. Die betroffenen Familien werden in einen Zustand großer Sorge versetzt, in dem sie einerseits versuchen, die Hoffnung nicht zu verlieren, ihre Angehörigen lebend wiederzusehen, und andererseits mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Dieser Schwebezustand kann Jahre andauern.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Deedar Ali Shabrani befand sich zuhause in dem Dorf Shahnawaz Shar in Karatschi, der Hauptstadt der südöstlichen Provinz Sindh, als ihn eine Gruppe bewaffneter Männer, die aller Wahrscheinlichkeit nach zu den pakistanischen Sicherheitskräften gehören, in den frühen Morgenstunden des 16. Dezember 2017 mitnahmen. Seine Familienangehörigen, darunter auch kleine Kinder, fordern seither seine Freilassung und haben sich den anderen Familien von Verschwundenen angeschlossen. Beim Hohen Gericht in Sindh wurde außerdem eine Petition eingereicht, doch auch dies hat keine Bewegung in seinen Fall gebracht.

Pakistan ist gewähltes Mitglied im UN-Menschenrechtsrat und daher wird erwartet, dass das Land höchste Menschenrechtsstandards einhält. Das Land hat sich wiederholt verpflichtet, das Verschwindenlassen zu kriminalisieren, hat dies jedoch bislang nicht getan. Bei der jüngsten Überprüfung seiner Menschenrechtsbilanz im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung hat Pakistan die Empfehlung – die auch von Ländern mit einer traumatischen Geschichte des Verschwindenlassens wie Chile und Argentinien ausgesprochen wurde – abgelehnt, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren.

Bis heute ist in Pakistan keine einzige mutmaßlich für Fälle des Verschwindenlassens verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen worden. Die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen bemerkte nach ihrem letzten Pakistanbesuch 2012, dass "in Pakistan hinsichtlich des Verschwindenlassens ein Klima der Straflosigkeit" herrsche, und dass den "Behörden der Wille fehlt, Fälle von Verschwindenlassen zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen". Nach Ansicht von Amnesty International hat sich diese Situation in den vergangenen fünf Jahren nicht verbessert.

Die pakistanischen Behörden müssen Fälle des Verschwindenlassens öffentlich verurteilen und diese Praxis als eigenständigen Straftatbestand anerkennen. Zudem sollten sie ein Ende dieser grausamen und unmenschlichen Praxis fordern. Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht, sprach mit Blick auf die hohe Rate des Verschwindenlassens in Pakistan die folgenden Empfehlungen aus: Pakistan solle "das Verschwindenlassen kriminalisieren und der Praxis des Verschwindenlassens und der geheimen Haft ein Ende setzen". Außerdem solle das Land "dafür sorgen, dass alle Vorwürfe von Verschwindenlassen und außergerichtlichen Hinrichtungen umgehend gründlich untersucht und alle Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt und entsprechend der Schwere der Verbrechen bestraft werden".

Am 16. Oktober 2017 wählte die UN-Generalversammlung Pakistan für den Zeitraum von Januar 2018 bis Dezember 2020 als eines von 15 Mitgliedern in den UN-Menschenrechtsrat. Pakistan untermauerte seine Kandidatur mit der Beteuerung, dass das Land "fest entschlossen sei, die allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen zu schützen, zu fördern und zu garantieren".

Die Praxis des Verschwindenlassens, die sich früher auf die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan sowie die Stammesgebiete unter Bundesverwaltung beschränkte, hat in den vergangenen Jahren auch auf andere Landesteile übergegriffen, so z. B. große städtische Zentren. Anfang Januar 2017 wurden in der Hauptstadt Islamabad und in der Provinz Punjab fünf Menschenrechtsverteidiger_innen entführt. Vier von ihnen tauchten zwischen dem 27. und 29. Januar wieder auf. Zwei von ihnen haben mittlerweile angegeben, von mutmaßlichen Angehörigen des Militärgeheimdienstes bedroht, eingeschüchtert und gefoltert worden zu sein.