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Pakistan: 1,4 Mio. Geflüchteten droht Abschiebung

Von pakistanischen Behörden vertriebene afghanische Geflüchtete suchen Zuflucht in einem provisorischen Camp in der Nähe des Torkham-Grenzübergangs zu Afghanistan (2. November 2023).
© IMAGO / ABACAPRESS
Seit die pakistanische Regierung im Oktober 2023 ihren "Plan zur Rückführung illegaler Ausländer" (Illegal Foreigners' Repatriation Plan) verkündete, wurden mindestens 1.080.312 afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende gezwungen, nach Afghanistan zurückzukehren. Dies ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). In den drei Phasen, die der Plan vorsieht, sollen nach und nach nicht registrierte Geflüchtete, Inhaber*innen der afghanischen Bürgerkarte und Inhaber*innen einer POR-Karte (Proof of Registration) abgeschoben werden. Am 30. Juni laufen die POR-Karten von mindestens 1,4 Millionen Afghan*innen aus. Pakistan muss die Rechte Geflüchteter respektieren, alle Abschiebungen unverzüglich einstellen und die POR-Karten vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängern.
Setzt euch für Geflüchtete aus Afghanistan ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Appell an
Syed Mohsin Raza Naqvi
4th Floor, R Block, Pak Secretariat
Constitution Ave
G-5/1 Islamabad
PAKISTAN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
I.E. Frau Saqlain Syedah
Schaperstraße 29
10719 Berlin
Fax: 030 – 21 24 42 10
E-Mail: mail@pakemb.de
Amnesty fordert:
- Hiermit fordere ich Sie auf, die Gültigkeit der POR-Karten unverzüglich zu verlängern, den "Illegal Foreigners' Repatriation Plan" offiziell zurückzunehmen und alle Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.
- Außerdem fordere ich Sie auf, dem scharfen Vorgehen gegen Afghan*innen in Pakistan unverzüglich ein Ende zu setzen.
Sachlage
Am 30. Juni 2025 laufen die vom UN-Hochkommissar (UNHCR) ausgestellten POR-Karten von mehr als 1,4 Millionen Afghan*innen in Pakistan aus. Diese Karten dienen dem Nachweis ihrer Registrierung. Die pakistanischen Behörden müssen die POR-Karten verlängern, um sicherzustellen, dass die 1,4 Millionen Inhaber*innen nicht von den Behörden schikaniert, willkürlich inhaftiert und abgeschoben werden. Bei einer erzwungenen Rückkehr nach Afghanistan drohen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen und Folter sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie geschlechtsspezifische Verfolgung. Bei einer Abschiebung nach Afghanistan würden insbesondere gefährdeten Gruppen wie Journalist*innen, Menschenrechtler*innen, Aktivist*innen, Künstler*innen und ehemaligen Regierungsbediensteten Verfolgung und Repression durch die Taliban drohen. Während Frauen und Mädchen bei einer erzwungenen Rückkehr um ihre Bildung, Arbeit und Teilhabe am öffentlichen Leben gebracht würden, wären viele Afghan*innen auch mit der Trennung von ihren Familien, dem Verlust des Lebensunterhalts und Obdachlosigkeit konfrontiert.
Im Oktober 2023 verkündete die pakistanische Regierung den "Plan zur Rückführung illegaler Ausländer" (Illegal Foreigners' Repatriation Plan), eine Initiative, die darauf abzielt, afghanische Staatsangehörige willkürlich und gewaltsam aus Pakistan abzuschieben. Seither sind die Behörden hart gegen nicht registrierte afghanische Flüchtlinge vorgegangen, haben Häuser von Flüchtlingen abgerissen, ihr Eigentum beschlagnahmt und Haftanstalten eingerichtet, wobei den Inhaftierten der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt wurde.
Die Abschiebungen und das Vorgehen der Behörden gegen afghanische Geflüchtete verstoßen gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Pakistans, insbesondere gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip).
Hintergrundinformation
Im Oktober 2023 verkündete die Regierung den "Plan zur Rückführung illegaler Ausländer", einen dreistufigen Plan zur Abschiebung von Afghan*innen aus Pakistan. In der ersten Phase erhielten nicht registrierte afghanische Staatsangehörige eine Frist von 30 Tagen, um das Land zu verlassen. Andernfalls sollten sie abgeschoben werden. In den Monaten Oktober, November und Dezember 2023 kehrten mehr als 468.000 Afghan*innen nach Afghanistan zurück. Auf die Ankündigung der Regierung folgte eine Welle von Schikanierungen und willkürlichen Inhaftierungen im ganzen Land. Seither leben afghanische Staatsangehörige in Furcht und Angst.
Die zweite Phase des Plans wurde am 1. April 2025 eingeleitet, als die Regierung bekanntgab, rund 800.000 Inhaber*innen der afghanischen Bürgerkarte abschieben zu wollen. Diese Karte wurde von der pakistanischen Regierung zwischen 2017 und 2019 vergeben. Darüber hinaus gab die Regierung ihre Absicht bekannt, alle afghanischen Staatsangehörigen aus den Städten Islamabad und Rawalpindi auszuweisen. Sie forderte afghanische Staatsangehörige, die auf ihre Umsiedlung in Drittländer oder die Erteilung eines Visums warteten, auf, das Land bis Ende April 2025 zu verlassen. Jetzt haben die Behörden im Zusammenhang mit den auslaufenden POR-Karten vor "intensiven" Maßnahmen gewarnt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration sind zwischen September 2023 und 7. Juni 2025 insgesamt 1.088.133 Afghan*innen aus Pakistan nach Afghanistan zurückgekehrt. Die dritte und letzte Phase des Plans zur Rückführung illegaler Ausländer*innen sieht die Abschiebung von Inhaber*innen vom UNHCR ausgegebener POR-Karten mit deren Auslaufen am 30. Juni 2025 vor.
Laut UNHCR haben mehr als 1,4 Millionen Afghan*innen eine POR-Karte erhalten. Ursprünglich sollten die POR-Karten Ende Juni 2024 auslaufen. Die pakistanische Regierung verkündete jedoch eine einjährige Verlängerung der Frist bis zum 30. Juni 2025. Sollten die pakistanischen Behörden ihre Gültigkeit nicht verlängern, ist der Status der POR-Karteninhaber*innen von da an unklar.
Amnesty International hat unter der De-facto-Regierung der Taliban eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Festnahmen, Folter und das gewaltsame Verschwindenlassen von Andersdenkenden, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Demonstrierenden, Künstler*innen und ehemaligen Regierungsmitarbeiter*innen. Bei einer erzwungenen Rückkehr drohen afghanischen Flüchtlingen und Asylsuchenden Repressionen und andere Menschenrechtsverletzungen durch die De-facto-Behörden der Taliban. Allein seit dem 1. April 2025 wurden 51.309 Frauen und 64.010 Mädchen gezwungen, nach Afghanistan zurückzukehren. Dort werden ihnen die Rechte auf Bildung und auf Arbeit verwehrt. Die Taliban haben mehr als 70 drakonische Gesetze erlassen, um die Einschränkungen für Frauen und Mädchen zu verschärfen und sie aus dem öffentlichen Leben zu verbannen.
Im Januar 2025 beantragte die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle gegen den Obersten Führer der Taliban, Haibatullah Akhundzada, und den Obersten Richter der Taliban, Abdul Hakim Haqqani, wegen ihrer Verantwortung für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung in Afghanistan. Im April 2025 forderten UN-Sachverständige Pakistan auf, die Abschiebung von Afghan*innen zu beenden. Zu ihnen gehörten der Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Afghanistan, die Sonderberichterstatterin über den Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern, die Arbeitsgruppe gegen die Diskriminierung von Frauen und Mädchen, der Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie die Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, deren Ursachen und Folgen. Als Grundsatz des Völkergewohnheitsrechts gilt das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) für alle Länder. Außerdem hat Pakistan den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen gegen Folter von 1984 unterzeichnet, die ebenfalls den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung beinhalten.