Norwegen: NGO-Mitarbeiter nicht an Griechenland ausliefern!

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Am 15. Mai lehnte ein Gericht in Norwegen den Antrag Griechenlands auf Auslieferung des Menschenrechtsverteidigers Tommy Olsen ab. Damit besteht keine unmittelbare Gefahr der Auslieferung mehr. Das Gericht bestätigte, dass die Handlungen, für die Tommy Olsen in Griechenland strafrechtlich verfolgt wird, nach norwegischem Recht nicht strafbar sind. Die Anklagepunkte stellten eine "echte Gefahr der Verletzung seiner Meinungsfreiheit dar". Tommy Olsen war im März 2026 festgenommen worden. Grund war ein von den griechischen Behörden ausgestellter europäischer Haftbefehl im Zusammenhang mit seiner Arbeit zur Dokumentation von Zurückweisungen und anderen Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Grenzen.

Porträtaufnahme von Tommy Olsen in einem Hafen. Er blickt ernst in die Kamera. Hinter ihm ist ein Schiff angetaut.

Der norwegische Aktivist Tommy Olsen ist Gründer der Nichtregierungsorgansation "Aegean Boat Report" (undatiertes Foto).

Am 16. März 2026 wurde Tommy Olsen, ein norwegischer Menschenrechtsaktivist und Gründer der NGO Aegean Boat Report, in Tromsø in Untersuchungshaft genommen. Grund war ein von den griechischen Behörden ausgestellter europäischer Haftbefehl. Der Haftbefehl geht auf griechische Ermittlungen aus dem Jahr 2022 zu seiner Tätigkeit mit Flüchtlingen und Migrant*innen zurück. Am 20. März wurde Tommy Olsen wieder freigelassen. Es droht ihm aber weiterhin die Auslieferung nach Griechenland. Dort könnte er bis zu 18 Monate in Untersuchungshaft genommen werden. Die Anschuldigungen gegen ihn stützen sich nicht auf Beweise und gehen auf einen Missbrauch der griechischen Anti-Schmuggel-Gesetze zurück. Amnesty International fordert die norwegischen Behörden auf, Tommy Olsen nicht auszuliefern, die internationalen Menschenrechtsnormen einzuhalten und Menschenrechtsarbeit zu schützen.

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Sehr geehrte Frau Ministerin,

Am 16. März 2026 wurde Tommy Olsen, ein norwegischer Menschenrechtsaktivist und Gründer der NGO Aegean Boat Report, in Tromsø in Untersuchungshaft genommen. Grund war ein von den griechischen Behörden ausgestellter europäischer Haftbefehl. Der Haftbefehl geht auf griechische Ermittlungen aus dem Jahr 2022 zu seiner Tätigkeit mit Flüchtlingen und Migrant*innen zurück. Am 20. März wurde Tommy Olsen wieder freigelassen. Es droht ihm aber weiterhin die Auslieferung nach Griechenland. Dort könnte er bis zu 18 Monate in Untersuchungshaft genommen werden. Die Anschuldigungen gegen ihn stützen sich nicht auf Beweise und gehen auf einen Missbrauch der griechischen Anti-Schmuggel-Gesetze zurück. Amnesty International fordert die norwegischen Behörden auf, Tommy Olsen nicht auszuliefern, die internationalen Menschenrechtsnormen einzuhalten und Menschenrechtsarbeit zu schützen.

NGOs und humanitäre Unterstützer*innen sollten geschützt und nicht durch den Missbrauch von Schmuggelgesetzen verfolgt werden. Norwegen sollte sich hier nicht mitschuldig machen. Ich fordere Sie auf, Tommy Olsen nicht an Griechenland auszuliefern und dafür zu sorgen, dass er für seine Menschenrechtsarbeit und seine Unterstützung von Menschen in Not nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Norwegens in diesem Fall ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Freiheiten der Zivilgesellschaft und für die Abwehr von Versuchen, diejenigen zu kriminalisieren, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Minister Astri Aas‑Hansen,

I am writing to express deep concern about the arrest and proposed extradition to Greece of Tommy Olsen, a Norwegian human rights worker and founder of the NGO Aegean Boat Report. Tommy has spent years assisting refugees and migrants arriving in Greece, documenting cases of distress at sea, and reporting serious human rights violations against them, including illegal pushbacks at sea and land borders. His work is legitimate, humanitarian, and vital for holding authorities accountable.

On 11 February 2026, Tommy was informed by Norwegian authorities that a European arrest warrant had been issued against him following a 2022 investigation in Greece, on charges of membership of a criminal organization. These charges are not backed by evidence and are a misuse of anti-smuggling legislation. While he has been released pending his appeal hearing, Tommy remains at risk of extradition to Greece, where he could face pre-trial detention for up to 18 months. 

The escalation in his case sends a concerning signal about the treatment of individuals carrying out essential human rights and humanitarian activities. It occurs as Greece intensifies its crackdown on civil society by explicitly targeting NGOs. 

NGOs and humanitarian workers should be protected, not prosecuted through the misuse of smuggling laws.  Norway should not be complicit in this. I call on you to refrain from extraditing Tommy Olsen to Greece, ensuring that he is not sent to be prosecuted for his human rights work and for helping people in need. Upholding Norway’s international human rights obligations in this case is critical to protecting civil society’s freedoms and opposing attempts to undermine those speaking out against human rights violations.

Yours sincerely,

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Appell an

Minister of Justice
Astri Aas‑Hansen
Ministry of Justice
Postboks 8005 Dep
0030 Oslo 
NORWEGEN

Sende eine Kopie an

Fax Justizministerin: (00 47) 22 24 60 40

Botschaft von NOrwegen
I.E. Frau Laila Hilde Stenseng
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Fax: 030 - 50 50 58 601
Tel: 030 - 30 50 50 58 600
E-Mail: emb.berlin@mfa.no


 

Amnesty fordert:

  • NGOs und humanitäre Unterstützer*innen sollten geschützt und nicht durch den Missbrauch von Schmuggelgesetzen verfolgt werden. Norwegen sollte sich hier nicht mitschuldig machen. Ich fordere Sie auf, Tommy Olsen nicht an Griechenland auszuliefern und dafür zu sorgen, dass er für seine Menschenrechtsarbeit und seine Unterstützung von Menschen in Not nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Norwegens in diesem Fall ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Freiheiten der Zivilgesellschaft und für die Abwehr von Versuchen, diejenigen zu kriminalisieren, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen aussprechen.