Journalisten unter Anklage
Diese Urgent Action ist beendet.
Die Anklagen gegen die Journalisten Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing wurden nach einer entsprechenden Ankündigung der myanmarischen Armee vom 1. September 2017 fallengelassen. Die Männer waren lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden und hätten von vornherein nicht angeklagt werden dürfen.
Pagoden Bagan, Myanmar
© Amnesty
Zwei Journalisten sind festgenommen und im Zusammenhang mit einem Satire-Artikel zur myanmarischen Armee wegen "Verleumdung im Internet" angeklagt worden. Beiden drohen bis zu drei Jahre Haft.
Fordert die sofortige Freilassung von Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing
Appell an
Innenminister
Lt. Gen. Kyaw Swe
Ministry of Home Affairs
Office No. 10, ay Pyi Taw
MYANMAR
Sende eine Kopie an
Botschaft der Union Myanmar
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing und alle anderen gewaltlosen politischen Gefangenen in Myanmar umgehend und bedingungslos freizulassen, da ihre Festnahme lediglich auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit beruht.
- Stellen Sie sicher, dass Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing bis zu ihrer Freilassung eine angemessene medizinische Versorgung, sowie umgehend Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen ihrer Wahl erhalten und dass sie während ihrer Haft vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden.
- Stellen Sie zudem sicher, dass das Telekommunikationsgesetz von 2013 in einem transparenten und partizipatorischen Prozess dahingehend abgeändert wird, dass es internationalen Menschenrechtsnormen und
-standards entspricht. Hierzu zählt auch, dass Verleumdung bzw. Diffamierung nicht mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet wird.
Sachlage
Zwei Journalisten sind festgenommen und im Zusammenhang mit einem Satire-Artikel zur myanmarischen Armee wegen "Verleumdung im Internet" angeklagt worden. Beiden drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Sie sind gewaltlose politische Gefangene, die umgehend und bedingungslos freigelassen werden müssen.
Kyaw Min Swe, Chefredakteur der Zeitung The Voice Daily, und einer seiner regelmäßigen Mitarbeiter, Kyaw Zwar Naing, sind am 2. Juni 2017 in der größten Stadt Myanmars Yangon (Rangun) festgenommen worden. Am frühen Nachmittag holte die Polizei die beiden Männer aus der Redaktion von The Voice Daily und brachte sie zur Polizeiwache. Beide befinden sich seitdem in Haft. Am 3. Juni eröffnete das Gericht des Stadtteils Bahan in Yangon ein Strafverfahren gegen die beiden. Der Vorwurf lautet auf "Verleumdung im Internet" nach Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013. Die Vorwürfe könnten bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen.
Das Strafverfahren bezieht sich auf einen satirischen Artikel von Kyaw Zwar Naing, der am 26. März 2017 in The Voice Daily und später auch auf der Facebook-Seite der Zeitung veröffentlicht wurde. Der Artikel trägt den Titel "Der Eid der Gewehrkugel-Nation" und macht sich über einen Propagandafilm des Militärs lustig, der unter Bezug auf den offiziellen Landesnamen "Republik der Union von Myanmar" auf Deutsch etwa "Der Eid der Union" heißt. Im April beschwerten sich Angehörige des myanmarischen Militärs beim Presserat Myanmars über den Artikel und führten an, dass er Konflikte zwischen ranghöheren und rangniedrigeren Soldat_innen auslösen könne. Berichten zufolge veröffentlichte The Voice Daily am 14. Mai eine Entschuldigung.
Nach Ablehnung des Antrags auf Freilassung gegen Kaution durch das Gericht des Stadtteils Bahan am 8. Juni wurden Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing ins Insein-Gefängnis in Yangon gebracht. Kyaw Min Swe leidet an einem gesundheitlichen Problem, das die tägliche Einnahme von Medikamenten erfordert. Die nächste Anhörung vor Gericht ist für den 16. Juni angesetzt.
Hintergrundinformation
Die myanmarischen Behörden nehmen weiterhin Personen fest und halten sie in Haft, die lediglich friedlichen Gebrauch von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit gemacht haben. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Zahl der Strafverfolgungen von Aktivist_innen und anderen Personen dramatisch erhöht, die unter Berufung auf Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 wegen "diffamierender Facebook-Beiträge" strafrechtlich verfolgt werden.
Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 sieht bis zu drei Jahre Haft für Personen vor, denen "Erpressung, Nötigung, unrechtmäßige Einschränkung, Verleumdung, Beeinträchtigung, unzulässige Beeinflussung und Bedrohung von Personen im Rahmen der Nutzung eines Telekommunikationsnetzwerks" vorgeworfen wird. Die myanmarische Regierung nimmt gerade eine Überprüfung des Telekommunikationsgesetzes von 2013 vor.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Gemäß internationalen Menschenrechtsnormen findet das Recht auf freie Meinungsäußerung auf "alle Formen audiovisueller, elektronischer und internetbasierter Ausdrucksweisen" Anwendung. Amnesty International wendet sich gegen Gesetze, die Verleumdung bzw. Diffamierung kriminalisieren, egal ob es sich um Personen des öffentlichen Lebens oder Privatpersonen handelt. Verleumdung bzw. Diffamierung sollte immer zivilrechtlich und nicht strafrechtlich behandelt werden.
Außerdem ist das Recht auf freie Meinungsäußerung auf jegliches Gedankengut anwendbar und gilt damit auch für Äußerungen, die als beleidigend ausgelegt werden könnten. Die Tatsache, dass Meinungsäußerungen von Personen des öffentlichen Lebens oder Institutionen — die sich öffentlicher Kritik stellen müssen — als beleidigend empfunden werden, reicht nicht aus, um Strafen zu verhängen. Insbesondere sollte kein Staat Kritik an seinen Institutionen, wie z.B. der Armee, untersagen.
In Myanmar wird das Recht auf Meinungsfreiheit mit einigen repressiven Gesetzen auf willkürliche und verallgemeinernde Weise eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Menschenrechtsverteidiger_innen, friedliche Aktivist_innen und andere Personen jederzeit wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen und inhaftiert werden können.