Anklagen gegen Journalisten fallengelassen
Diese Urgent Action ist beendet.
Die Anklagen gegen die Journalisten Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing wurden nach einer entsprechenden Ankündigung der myanmarischen Armee vom 1. September 2017 fallengelassen. Die Männer waren lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden und hätten von vornherein nicht angeklagt werden dürfen.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben!
© Amnesty International
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Sachlage
Am 1. September gab die myanmarische Armee schriftlich bekannt, dass sie die Anklagen gegen eine Reihe von Journalist_innen und Aktivist_innen, unter ihnen auch den Chefredakteur Kyaw Min Swe und den Journalisten Kyaw Zwar Naing, beide von The Voice, fallengelassen haben. In der Stellungnahme heißt es: "um gemeinsam für das nationale Interesse des Landes und seiner Menschen weiterzuarbeiten, hat Tatmadaw entschieden, den Medien und ihren Mitarbeiter_innen zu vergeben und die Anklagen fallenzulassen".
Beide Männer waren am 2. Juni 2017 wegen eines von Kyaw Zwar Naing verfassten satirischen Artikels festgenommen worden, in dem er sich über einen Propagandafilm des Militärs lustig macht. Später wurden sie unter Berufung auf Paragraf 25(b) des Mediengesetzes von 2014 angeklagt, einen Schreibstil benutzt zu haben, "der vorsätzlich das Ansehen einer bestimmten Person und/oder Institution schädigt". Gegen Kyaw Min Swe wurde zudem ein Verfahren wegen "Verleumdung im Internet" nach Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 eingeleitet. Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing wurden jeweils am 4. August und 16. Juni gegen Kaution aus der Haft entlassen.
Die Anklage nach Paragraf 25(b) des Mediengesetzes von 2014 wurde am 14. September offiziell vom Gericht fallengelassen. Die Anklage nach Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 muss erst noch das offizielle Einstellungsverfahren durchlaufen.
Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing waren lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden und hätten von vornherein nicht angeklagt werden dürfen. Amnesty International wird sich auch weiterhin für die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen in Myanmar einsetzen.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich.