Ein Journalist weiter in Haft
Diese Urgent Action ist beendet.
Die Anklagen gegen die Journalisten Kyaw Min Swe und Kyaw Zwar Naing wurden nach einer entsprechenden Ankündigung der myanmarischen Armee vom 1. September 2017 fallengelassen. Die Männer waren lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden und hätten von vornherein nicht angeklagt werden dürfen.
© Amnesty International
Der Chefredakteur Kyaw Min Swe befindet sich weiterhin in Haft, nachdem ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution erneut gerichtlich abgelehnt wurde. Die Anklage gegen seinen Kollegen Kyaw Zwar Naing ist fallengelassen worden, doch sein Verfahren wegen "Verleumdung im Internet" wegen eines Satire‑Artikels zur myanmarischen Armee wird aufrechterhalten. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss.
Setzt euch für den weiterhin Inhaftierten ein!
Appell an
Lt. Gen. Kyaw Swe
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw
MYANMAR
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik der Union Myanmar
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, Kyaw Min Swe und alle anderen gewaltlosen politischen Gefangenen in Myanmar umgehend und bedingungslos freizulassen, da ihre Festnahme lediglich auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit beruht.
- Stellen Sie sicher, dass Kyaw Min Swe bis zu seiner Freilassung eine angemessene medizinische Versorgung, sowie umgehend Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl erhält und dass er während seiner Haft vor Folter und anderer Misshandlung geschützt wird.
- Stellen Sie zudem sicher, dass das Telekommunikationsgesetz von 2013 dahingehend abgeändert wird, dass es internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entspricht. Hierzu zählt auch, dass Verleumdung bzw. Diffamierung nicht mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet wird.
Sachlage
Der Chefredakteur Kyaw Min Swe befindet sich weiterhin in Haft, nachdem ein Gericht in Yangon (Rangun) einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution erneut abgelehnt hat. Die Anklage gegen seinen Kollegen Kyaw Zwar Naing ist fallengelassen worden, doch das Verfahren gegen Kyaw Min Swe wegen "Verleumdung im Internet" im Zusammenhang mit einem Satire‑Artikel zur myanmarische Armee wird aufrechterhalten. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss.
Der Antrag auf Freilassung gegen Kaution für Kyaw Min Swe, der unter Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 angeklagt wird, ist am 30. Juni 2017 vom Gericht des Stadtteils Bahan in Myanmars größter Stadt Yangon abgelehnt worden. Er war am 2. Juni 2017 zusammen mit dem Autor und regelmäßigen Mitarbeiter Kyaw Zwar Naing für die Zeitung The Voice Daily festgenommen worden. Der Vorwurf gegen die beiden Männer lautet "Verleumdung im Internet" und steht in Zusammenhang mit einem satirischen Artikel von Kyaw Zwar Naing, der am 26. März 2017 in The Voice Daily und später auch auf der Facebook-Seite der Zeitung veröffentlicht wurde.
Am 16. Juni ließ das Gericht die Anklage gegen Kyaw Zwar Naing fallen und ordnete seine Freilassung an, weil er den Artikel für ein gedrucktes Medium verfasst und nicht im Internet veröffentlicht hatte. Trotzdem gibt es Anlass zur Sorge, dass weitere Schritte gegen sie eingeleitet werden, denn beide Männer waren für den 25. Juni 2017 zur Polizeiwache des Stadtteils Bahan vorgeladen worden.
Der betreffende Zeitungsartikel trägt den Titel "Der Eid der Gewehrkugel-Nation" und macht sich über einen Propagandafilm des Militärs lustig, der unter Bezug auf den offiziellen Landesnamen "Republik der Union von Myanmar" auf Deutsch etwa "Der Eid der Union" heißt. Im April beschwerten sich Angehörige des myanmarischen Militärs beim Presserat Myanmars über den Artikel und führten an, dass er Konflikte zwischen ranghöheren und rangniedrigeren Soldat_innen auslösen könne. Berichten zufolge veröffentlichte The Voice Daily am 14. Mai 2017 eine Entschuldigung.
Kyaw Min Swe leidet an einer Erkrankung, welche die tägliche Einnahme von Medikamenten erfordert. Er ist weiterhin im Insein-Gefängnis in Yangon inhaftiert. Die nächste Anhörung vor Gericht ist für den 7. Juli 2017 angesetzt.
Hintergrundinformation
Die myanmarischen Behörden nehmen nach wie vor Personen fest und halten sie in Haft, die lediglich friedlichen Gebrauch von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit gemacht haben. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Zahl der Strafverfolgungen von Aktivist_innen und anderen Personen dramatisch erhöht, die unter Berufung auf Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 wegen "diffamierender Facebook-Beiträge" strafrechtlich verfolgt werden. Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 sieht bis zu drei Jahre Haft für Personen vor, denen "Erpressung, Nötigung, unrechtmäßige Einschränkung, Verleumdung, Beeinträchtigung, unzulässige Beeinflussung und Bedrohung von Personen im Rahmen der Nutzung eines Telekommunikationsnetzwerks" vorgeworfen wird. Es kommt zu Festnahmen von Personen, die auf Facebook Beiträge veröffentlichen, welche Kritik an der myanmarischen Armee, der ehemaligen Regierung oder an Mitgliedern der Regierungspartei Nationale Liga für Demokratie (National League for Democracy – NDL) üben.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Gemäß internationalen Menschenrechtsnormen findet das Recht auf freie Meinungsäußerung auf "alle Formen audiovisueller, elektronischer und internetbasierter Ausdrucksweisen" Anwendung. Außerdem ist das Recht auf freie Meinungsäußerung auf jegliches Gedankengut anwendbar und gilt damit auch für Äußerungen, die als beleidigend ausgelegt werden könnten. Die Tatsache, dass Meinungsäußerungen von Personen des öffentlichen Lebens oder Institutionen — die sich öffentlicher Kritik stellen müssen — als beleidigend empfunden werden, reicht nicht aus, um Strafen zu verhängen. Insbesondere sollte kein Staat Kritik an seinen Institutionen, wie z.B. der Armee, untersagen. Amnesty International wendet sich gegen Gesetze, die Verleumdung bzw. Diffamierung kriminalisieren, egal ob es sich um Personen des öffentlichen Lebens oder Privatpersonen handelt. Verleumdung bzw. Diffamierung sollte immer zivilrechtlich und nicht strafrechtlich behandelt werden.
In Myanmar wird das Recht auf Meinungsfreiheit mit zahlreichen repressiven Gesetzen auf willkürliche und verallgemeinernde Weise eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Menschenrechtsverteidiger_innen, friedliche Aktivist_innen und andere Personen jederzeit wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen und inhaftiert werden können.