Gewerkschaftsmitglieder angeklagt
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 2. Oktober wurde das Verfahren gegen fünf Aktivist_innen, die wegen "nicht genehmigter Versammlung" angeklagt waren, von einem Gericht in Ipoh eingestellt. Sie wurden entlastet, aber nicht freigesprochen. Die fünf waren angeklagt, weil sie im Juni 2020 an der friedlichen Protestveranstaltung einer Gewerkschaft von Krankenhausreinigungskräften gegen ein Reinigungsunternehmen teilgenommen hatten. Der Protest richtete sich gegen die unfaire Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und die unzureichende Versorgung mit Schutzausrüstung für Reinigungskräfte im Krankenhaus.

Demonstration der Organisation "Bersih 2.0" in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur am 9. Juli 2011
© Mohd Fazrul Hasnor/Demotix
Am 2. Juni 2020 löste die malaysische Polizei eine friedliche Protestveranstaltung von Krankenhausreinigungskräften auf, die die unfaire Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und eine unzureichende Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung anprangerten. Fünf Protestierende wurden inhaftiert und wegen "nicht genehmigter Versammlung" angeklagt, was gegen ihre Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstößt. Die nächste gerichtliche Anhörung findet am 9. Juli statt.
Appell an
Innenminister
Dato’ Seri Hamzah Zainudin
Kementerian Pertanian dan Industri Makanan, Aras 17
Wisma Tani, No.28, Persiaran Perdana, Presint 4
62624 Putrajaya
MALAYSIA
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
I. E. Frau Sarah Nava Rani
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50
E-Mail: mwberlin@kln.gov.my oder info@malemb.de oder consular@malemb.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie alle Anklagen gegen M. Sarasvathy, L. Danaletchumy V. Santhiran, P. Jothi und C Subramaniam Raja fallen, da die Anklagen entweder dem Völkerrecht widersprechen oder Strafen nach sich ziehen, die für die Betroffenen unverhältnismäßig sind.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Krankenhausarbeiter_innen angemessen mit der nötigen persönlichen Schutzausrüstung versorgt werden und dass sie Informationen, Training und psychosoziale Unterstützung erhalten.
- Untersuchen Sie die Vorwürfe gegen das Subunternehmen und sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsrechte geschützt und umgesetzt werden.
Sachlage
Am 2. Juni nahmen M. Sarasvathy, L. Danaletchumy V. Santhiran, P. Jothi und C Subramaniam Raja an einer friedlichen Protestveranstaltung vor dem Raja-Permaisuri-Bainun-Krankenhaus in Ipoh teil, woraufhin sie festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden. Die Teilnehmenden machten auf schlechte Arbeitsbedingungen für Angestellte eines Subunternehmens aufmerksam, das Reinigungskräfte für das Krankenhaus bereitstellt. Bei den angeprangerten Missständen handelt es sich um: unzureichende Versorgung mit der für COVID-19 benötigten Schutzausrüstung, Einschüchterung von Gewerkschaftsmitgliedern, Aufhebung eines mit einem früheren Subunternehmer ausgehandelten Tarifvertrags, Verweigerung einer jährlichen Lohnerhöhung sowie mangelnde bezahlte Kranken- und Urlaubszeit. Das Unternehmen streitet die Anschuldigungen ab.
Die COVID-19-Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, um die Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit auf unnötige und unverhältnismäßige Weise einzuschränken. Beschäftigte des Gesundheitswesens sind das Rückgrat der Gesellschaft, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, wo sie trotz aller Risiken weiterhin wichtige Dienstleistungen bereitstellen. Die Regierung sollte die Rechte von Krankenhausarbeiter_innen schützen anstatt diese Menschen strafrechtlich zu verfolgen.
Hintergrundinformation
Die Reinigungskräfte in malaysischen Krankenhäusern sind bei privaten Subunternehmen angestellt, die wiederum von einer mit staatlichen Geldern ausgestatteten Agentur mit der Bereitstellung von Arbeitskräften betraut werden. Als Vertragsarbeiter_innen erhalten Reinigungskräfte oft nur den Mindestlohn von 1.100 Malaysischen Ringgit (rund 227 Euro) und haben keinen Anspruch auf jährliche Gehaltserhöhungen und andere Leistungen wie z. B. eine Festanstellung, 15 bezahlte Feiertage, Jahresurlaub, Zuschüsse oder Entschädigung bei Personalkürzungen.
Im Jahr 2016 brachte eine Gruppe Krankenhausreinigungskräfte im Norden des Landes die Gewerkschaft für Krankenhausarbeiter_innen NUWHSAS zurück an den Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag auszuhandeln, der 43 Forderungen enthielt, darunter auch höhere Einstiegsgehälter und eine jährliche Gehaltserhöhung. NUWHSAS berichtet, im Oktober 2019 einen neuen Tarifvertrag mit 38 Forderungen abgeschlossen zu haben, in dem die Arbeitsbedingungen für vertragliche Reinigungskräfte festgelegt waren. Doch bevor der Vertrag im Januar 2020 in Kraft treten konnte, wurde ein anderes Subunternehmen mit der Bereitstellung von Reinigungskräften betraut. Das Unternehmen ist börsennotiert, steht der Regierung nahe und befindet sich im Besitz des malaysischen Staatsfonds. Medienberichten zufolge weigert sich dieses Unternehmen, die Gewerkschaft anzuerkennen, was den Tarifvertrag ungültig macht. Das Unternehmen hat sich bisher lediglich dahingehend geäußert, dass derzeit ein Arbeitskonflikt unter dem Gesetz über Arbeitsbeziehungen (Paragraf 18) geführt wird. Die entsprechenden Gerichtsverfahren sind jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie vertagt worden.