Künstler in Gefahr

Zeichnung eines Fotoapparates, eines Pinsels und Viertelnoten

Yulier Rodriguez Perez ist in Gefahr, erneut inhaftiert zu werden. Der Graffitikünstler ist dafür bekannt, dass er Wände heruntergekommener Häuser in Havanna bemalt und war bereits am 17. August willkürlich inhaftiert worden. Er wurde monatelang von den Behörden eingeschüchtert und schikaniert.

Appell an

Dr. Darío Delgado Cura

Fiscal General de la República

Fiscalía General de la República

Amistad 552 e/ Monte y Estrella

Centro Habana, La Habana

KUBA

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER Republik Kuba

S. E. Herrn René Juan Mujica Cantelar

Stavanger Str. 20


10439 Berlin

Fax: 030-916 4553

E-Mail: embacuba-berlin@botschaft-kuba.de

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Yulier Rodriguez Perez nicht willkürlich von Sicherheitskräften festgenommen wird, um ihn an der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit zu hindern.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass die künstlerische Freiheit angemessen geschützt ist und heben sie jegliche Gesetzgebung auf, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt.
  • Ändern Sie bitte jene Teile des Strafgesetzbuches, die wie der Vorwurf der "Gefährlichkeit" so vage sind, dass sie Missbrauch durch Sicherheitskräfte Vorschub leisten, die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Sachlage

Angehörige der Behörden haben Yulier Rodriguez Perez (auch bekannt unter dem Namen Yulier P.), der für seine Straßenkunst auf Wänden heruntergekommener Häuser in Havanna bekannt ist, am 17. August im Zentrum von Havanna willkürlich festgenommen. Amnesty International gegenüber sagte er, dass er am Abend des 18. August unter der Auflage wieder freigelassen wurde, dass er bis zum 25. August seine gesamten Kunstwerke von den Wänden in Havanna entfernen müsse.

Der Fall von Yulier Rodriguez Perez wird seit Anfang 2017 von Amnesty International verfolgt. Damals teilte er der Organisation mit, dass er aus seinem Atelier vertrieben wurde. Sein Bekanntheitsgrad ist seitdem international gestiegen. Im Jahr 2016 sagte er gegenüber der kubanischen Tageszeitung 14ymedio: "Meine Bilder sind wie Fabeln, sie porträtieren die Erlebnisse von Menschen ... Sie sind wie Seelen, denn zu irgendeinem Zeitpunkt hören wir auf, Menschen zu sein und sind Seelen in einem Fegefeuer namens Kuba." Im April wurde er von der Polizei vorgeladen und zu seinen Interviews mit internationalen Medien und seiner Meinung zu seiner Kunst befragt. Laut Yulier Rodriguez Perez haben Angehörige der Behörden ihm gedroht, ihn wegen "Gefährlichkeit" oder anderer Straftatbestände anzuklagen. Im Juli reiste er in die USA, um an einer Kunstausstellung teilzunehmen. Bei seiner Rückkehr wurde er erneut von der Polizei vorgeladen. Anschließend überbrachte er dem Außenminister und dem Minister für Kultur persönlich Briefe, in denen er sie bat, gegen die häufigen Schikanierungen durch die Polizei einzugreifen.

Das Dekret Nr. 272 vom 20. Februar 2001 legt fest, dass für das Zerstören oder Beschmieren von öffentlichen Verzierungen oder Denkmälern Verwaltungsstrafen verhängt werden können. Zudem besagt es, dass das Verändern von Wänden oder außenliegenden Teilen eines Gebäudes mit Geldstrafe geahndet wird. Das Strafgesetzbuch sieht eine solche Strafe nicht vor. Yulier Rodriguez Perez droht eine Anklage wegen "Gefährlichkeit", lediglich weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Bereits in der Vergangenheit haben die kubanischen Behörden häufig von diesen vage formulierten Bestimmungen Gebrauch gemacht, um gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und jene, die scheinbar nicht den "Normen der sozialistischen Moral" entsprechen, vorzugehen. Bestimmungen und Gesetze, welche dazu dienen, Personen nicht aufgrund ihrer Taten oder ihres Verhaltens, sondern aufgrund der Wahrscheinlichkeit möglicher künftiger Taten zu bestrafen, verstoßen gegen das Legalitätsprinzip.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Jahrzehnten dokumentiert Amnesty International Drangsalierungen, Einschüchterungen und willkürliche Festnahmen von Künstler_innen auf Kuba. Gegen Ende der 1980er Jahre wurden Mitglieder von Künstlerorganisationen zuhause festgenommen und wegen "unrechtmäßiger Vereinigung" angeklagt.

Die kubanischen Behörden haben früher bereits Graffitikünstler_innen willkürlich inhaftiert, die lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben. Im Jahr 2015 wurde Danilo Maldonado Machado (auch bekannt unter dem Namen 'El Sexto’) zehn Monate lang ohne Gerichtsverfahren im Gefängnis festgehalten. Er war am 25. Dezember 2014 wegen "schwerwiegender Missachtung" festgenommen worden, weil er zwei Schweine transportierte, die die Namen "Raúl" und "Fidel" aufgemalt hatten. Er plante, die Schweine während einer Kunstaktion im Zentralpark von Havanna laufen zu lassen. Während seiner zehnmonatigen Haft wurde nie Anklage gegen ihn erhoben und er wurde nicht vor Gericht gestellt. Am Morgen des 26. November 2016 wurde Danilo Maldonado Machado erneut in seinem Zuhause in Havanna festgenommen. Nur Stunden, nachdem der Tod von Fidel Castro bekannt gegeben worden war. Am selben Tag meldete die kubanische Tageszeitung 14ymedio, Danilo Maldonado Machado habe ein Graffiti mit dem Text "Se fue" (Er ist gegangen.) an eine Wand in Havanna gesprüht. Laut Angaben seiner Familie wurde er fast zwei Monate lang ohne Anklage festgehalten.

Nach Artikel 75.1 des kubanischen Strafgesetzbuches darf jede_r Polizist_in eine Verwarnung (acta de advertencia) wegen "Gefährlichkeit" ausstellen. Eine solche Verwarnung kann auch ausgestellt werden, wenn man Umgang mit einer "gefährlichen Person" pflegt. Städtische Gerichte haben die Befugnis, jemanden zu einer Person zu erklären, die sich in einem "gefährlichen prä-kriminellen Zustand" befindet. Sie können dies formlos und mit so kurzen Fristen tun, so dass sie den Beschuldigten effektiv die Möglichkeit nehmen, eine angemessene Verteidigung vorzubereiten. Es können weniger als elf Tage zwischen Anklage und Verurteilung liegen.

Falls entschieden wurde, dass Personen "eine gefährliche Gesinnung" haben, werden diese vom städtischen Gericht mit Sicherheitsmaßnahmen wie Therapie, Polizeiüberwachung oder "Umerziehung" belegt. Diese "Umerziehung" kann durch Einweisung in spezielle Arbeits- oder Lerneinrichtungen für einen Zeitraum zwischen ein und vier Jahren erfolgen. In den meisten Fällen wird diese Einweisung zu Haft umgewandelt, obwohl "Gefährlichkeit" nach dem kubanischen Strafgesetzbuch nicht mit einer Haftstrafe geahndet werden darf.