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Vertreibung stoppen!

Bewohnerin einer Gemeinde in Chocó, Kolumbien
© Amnesty International
In Kolumbien droht 7.000 Personen in Bojayá im Departamento Chocó die Vertreibung durch Guerillagruppen und Paramilitärs. Betroffen sind Angehörige der afro-kolumbianischen und indigenen Gemeinschaften in den Gemeinden Unión Baquiaza, Unión Cuití, Carrillo, Playita, Mesopotamia und Egoróquera. Die Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional und die paramilitärische Gruppe Autodefensas Gaitanistas de Colombia weiten ihre Präsenz und Kampfhandlungen in diesen Gegenden aus.
Appell an
Iván Duque
Presidente de la República
Palacio de Nariño
Carrera 8 No.7-26
Bogotá, KOLUMBIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Kolumbien
S.E. Herrn Hans-Peter Knudsen
Taubenstr. 23
10117 Berlin
Fax: 030-2639 6125
E-Mail: ealemania@cancilleria.gov.co
Amnesty fordert:
- Bitte erarbeiten Sie umgehend und in aktiver Zusammenarbeit mit den Betroffenen eine umfassende Strategie zum Schutz der Gemeinschaften in Unión Baquiaza, Egoróquera, Unión Cuití, Playita, Mesopotamia und Carrillo.
- Leiten Sie bitte eine Untersuchung aller rechtswidrigen Aktivitäten seitens der bewaffneten Gruppen ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
- Sorgen Sie zudem dafür, dass die Betroffenen Zugang zur Justiz und Entschädigung erhalten. Garantieren Sie bitte, dass diese Gemeinschaften vor weiteren Menschenrechtsverstößen geschützt werden.
Sachlage
In Bojayá im Departamento Chocó befinden sich 7.000 Angehörige afro-kolumbianischer und indigener Gemeinschaften in Unión Baquiaza, Egoróquera, Unión Cuití, Playita, Mesopotamia und Carrillo im Kreuzfeuer der Kampfhandlungen zwischen bewaffneten Gruppen. Amnesty International betrachtet die Lage mit Sorge und ist der Ansicht, dass die Gefahr massenhafter Tötungen und Vertreibungen besteht. Im Departamento Chocó wurden in jüngster Zeit mehrere Gemeindesprecher_innen ermordet, und die Präsenz bewaffneter Gruppen stellt eine ständige Bedrohung für die dortigen Gemeinschaften dar. Die kolumbianischen Behörden haben bisher nichts unternommen, um diese Menschen zu schützen.
Die meisten der betroffenen Personen können sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewegen, da sie versuchen, sich vor den Aktivitäten der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (Nationale Befreiungsarmee) und der paramilitärischen Gruppe Autodefensas Gaitanistas de Colombia zu schützen. Diese haben im vergangenen Jahr Antipersonenminen in der Gegend gelegt, Kinder rekrutiert, Gemeindesprecher_innen getötet und ganze Gemeinschaften belagert. Es gab einige Fälle, in denen Angehörige der Gemeinschaften die Zusammenarbeit der bewaffneten Gruppen mit Angehörigen der kolumbianischen Armee angeprangert haben.
Amnesty International warnte in einem 2017 veröffentlichten Bericht, dass die kolumbianische Regierung in dieser Gegend von Chocó ein Klima der Ausgrenzung und Vernachlässigung geschaffen hat, was die Schutzbedürftigkeit der dortigen Gemeinschaften noch weiter verstärkt. Die Reaktion der Behörden auf die dortige Lage war bisher alles andere als umfassend und konzentriert sich lediglich auf militärische Maßnahmen.
Hintergrundinformation
Die Angehörigen der indigenen und afro-kolumbianischen Gemeinschaften im gesamten Departamento Chocó sind bereits seit einiger Zeit schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Für diese Menschenrechtsverstöße sind Guerillagruppen, Paramilitärs und das Militär verantwortlich, die in der Gegend Menschen vertreiben und töten.
Im Jahr 2002 kam es zu dem sogenannten "Bojayá-Massaker", mit dem Kolumbien ein neues gewaltsames Kapitel aufschlug. Bei Kämpfen zwischen den Revolutionären Streitkräften von Kolumbien (FARC) und paramilitärischen Gruppen wurden dort Tausende Menschen getötet. Die kolumbianische Regierung hat damals nicht reagiert, was Menschenrechtsverstößen an Menschen in Konfliktzonen vermutlich Vorschub geleistet hat. Das Büro der Ombudsperson hat 2002 mehrere Male gemahnt, dass es an angemessenen Schutzmaßnahmen für afro-kolumbianische und indigene Gemeinschaften in Bojayá mangelt, und die unzulängliche Reaktion der Behörden kritisiert. Die Ombudsperson kam zu dem Schluss, dass dies die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gemeinschaften noch erhöht habe.