Gewaltlose politische Gefangene misshandelt

Die iranische gewaltlose politische Gefangene Maryam Akbari Monfared
Die gewaltlose politische Gefangene Maryam Akbari Monfared wird seit März 2021 unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen in einem weit von ihrer Familie entfernten Gefängnis in der Provinz Semnan festgehalten. Dies ist eine Repressalie für ihre offenen Briefe. Darin prangerte sie die Menschenrechtsverletzungen der iranischen Behörden an und fordert Wahrheit und Gerechtigkeit für ihre Geschwister, die 1988 verschwanden und außergerichtlich hingerichtet wurden. Sie ist seit fast zwölf Jahren zu Unrecht inhaftiert.
Setzt euch für Maryam Akbari Monfared ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Appell an
Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Brüssel
BELGIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030 83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Maryam Akbari Monfared unverzüglich und bedingungslos frei, da ihre Verurteilung ausschließlich auf ihrer friedlichen Korrespondenz mit ihrer Familie beruht.
- Bis zu ihrer Freilassung fordere ich Sie nachdrücklich auf, ihre unsichere Strafunterbringung im Gefängnis von Semnan umgehend zu beenden und dafür zu sorgen, dass sie regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie erhält.
- Ferner fordere ich Sie auf, sich dringend um die Probleme rund um die Hygiene und die medizinische Versorgung im Semnan-Gefängnis zu kümmern und sicherzustellen, dass alle Gefangenen im Einklang mit dem Völkerrecht und den internationalen Standards, einschließlich der Nelson-Mandela-Regeln, human behandelt werden. Gewähren Sie internationalen Beobachter_innen, einschließlich des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran, die Durchführung unabhängiger, unangekündigter Inspektionen des Semnan-Gefängnisses im Einklang mit den internationalen Standards.
Sachlage
Die gewaltlose politische Gefangene Maryam Akbari Monfared ist inhaftiert, nur weil sie mit ihren Verwandten im Ausland, die Mitglieder der Volksmudschaheddin des Iran sind, in Verbindung steht und mit ihnen korrespondiert. Am 10. März 2021 wurde sie plötzlich vom Evin-Gefängnis in Teheran in ein 200 km von ihrer Familie entferntes Gefängnis in der Provinz Semnan verlegt, was sowohl gegen internationales als auch iranisches Recht verstößt, wonach Gefangene soweit möglich in Gefängnissen in der Nähe ihres Wohnorts untergebracht werden müssen. Die Staatsanwaltschaft und die Gefängnisleitung haben sich geweigert, ihrer Familie gegenüber eine Begründung dafür abzugeben oder zu erklären, wer die Verlegung angeordnet hat. Um Maryam Akbari Monfared weiter zu bestrafen, haben die Behörden ihr seit Juni 2021 Besuche ihrer Familie verweigert und ihr nur erlaubt, täglich einige Minuten in Anwesenheit einer Geheimdienstbeamtin mit ihrer Familie zu telefonieren.
Ihre Verlegung erfolgte nach offenen Briefen aus dem Gefängnis, in denen sie Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer des massenhaften Verschwindenlassens und der geheimen außergerichtlichen Hinrichtungen von 1988 forderte, zu denen auch ihre Geschwister gehören. Seit Jahren drohen Beamt_innen des Geheimdienstministeriums ihr mit interner "Verbannung" oder einer zusätzlichen Gefängnisstrafe, wenn sie sich weiterhin gegen die Verbrechen der Behörden gegen das Völkerrecht und die Menschenrechtsverletzungen ausspricht, wie sie es im Juli 2021 in einem offenen Brief getan hat, in dem sie die rechtswidrigen Tötungen von Demonstrant_innen im November 2019 und Juli 2021 ansprach.
Die Bedingungen im Gefängnis von Semnan sind grausam und unmenschlich. Die Gefangenen haben berichtet, dass die Toilettenspülung seit einigen Monaten nicht mehr funktioniert, was zu schmutzigen Böden und üblem Geruch führt und die Gefangenen in die Gefahr von Krankheiten bringt. Die Gefangenen berichteten auch, dass der eingeschränkte Zugang zu Duschen, die unzureichende Bereitstellung von Shampoo und Hygieneartikeln sowie die Verwendung gemeinsamer Hausschuhe zur Verbreitung von Infektionen und Läusebefall führen. Den Infizierten wird eine angemessene medizinische Behandlung verweigert. Auch die Ausbreitung von Covid-19 ist nach wie vor besorgniserregend, da die Behörden Neuankömmlinge nicht isolieren und Gefangene nicht mit Desinfektionsmitteln und Masken ausstatten.
Hintergrundinformation
Die Strafverlegung von Maryam Akbari Monfared in das Gefängnis von Semnan ist Teil eines umfassenderen beunruhigenden Trends, den der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran dokumentiert hat und der darin besteht, dass "Menschenrechtsverteidiger_innen zur Bestrafung in weit entfernte Gefängnisse verlegt werden, weit weg von ihren Familien". In seinem Bericht vom 16. Juli 2021 stellte der Sonderberichterstatter mit Besorgnis fest, dass die Menschenrechtsverteidigerinnen "Sepideh Qoliyan und Atena Daemi am 10. bzw. 16. März 2020 von der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses in abgelegene Gefängnisse in den Provinzen Bushehr und Gilan verlegt wurden ... Golrokh Iraee wurde am 24. Januar 2021 vom Qarchak-Gefängnis in das Amol-Gefängnis verlegt."
Maryam Akbari Monfared ist seit Dezember 2009 inhaftiert und hat inzwischen zwölf ihrer 15 Jahre Haft wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) verbüßt, die nur deshalb verhängt wurde, weil sie mit ihren Angehörigen, die Mitglieder der Volksmudschaheddin des Iran (PMOI) sind, telefoniert und sie einmal im Irak besucht hatte. Die PMOI ist eine im Iran verbotene Oppositionsgruppe, die für den Sturz der Islamischen Republik eintritt. Ihr Schuldspruch und das Strafmaß wurden im Mai 2010 von der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran nach einem grob unfairen Prozess verkündet, der nach Angaben einer informierten Quelle weniger als 15 Minuten dauerte. Nach ihrer willkürlichen Festnahme am 19. Dezember 2009 wurde sie 43 Tage lang in Isolationshaft gehalten und fiel anschließend fünf Monate lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Während der Ermittlungen wurde ihr der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert, und bei ihrem Prozess traf sie zum ersten Mal auf ihren vom Staat bestellten Rechtsbeistand. Ihr Ehemann sagte, der Richter habe ihr während der Verhandlung gesagt, sie würde für die Aktivitäten ihrer Verwandten bei der PMOI "bezahlen". Die Abteilung 33 des Obersten Gerichtshofs bestätigte den Schuldspruch und das Strafmaß im August 2010. Maryam Akbari Monfareds anschließende Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurden abgelehnt.
Maryam Akbari Monfared reichte am 14. Oktober 2016 aus dem Gefängnis heraus eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft in Teheran ein. Die Beschwerde betrifft die außergerichtliche Hinrichtung und das Verschwindenlassen ihrer Schwester Roghayeh Akbari Monfared und ihres Bruders Abdolreza Akbari Monfared im Jahr 1988, der zum Zeitpunkt seiner Festnahme im Jahr 1980 erst 17 Jahre alt war. In ihrer Beschwerde forderte sie "eine offizielle Untersuchung der außergerichtlichen Hinrichtung ihrer Geschwister" und bat um "detaillierte Informationen über die Hinrichtungen, einschließlich des Standorts der Massengräber und der Identität der Täter". Bis heute haben die Behörden ihre Beschwerde nicht bearbeitet. Stattdessen haben sie sie Repressalien ausgesetzt.
In seinem 2018 veröffentlichten Bericht Blood-soaked secrets: Why Iran’s 1988 prison massacres are ongoing crimes against humanity kam Amnesty International zu dem Schluss, dass die iranischen Behörden 1988 nicht nur Morde und damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, indem sie Tausende von politischen Dissident_innen außergerichtlich und im Geheimen hinrichteten, sondern auch fortgesetzte Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, nämlich das Verschwindenlassen, die Verfolgung, die Folter und andere unmenschliche Handlungen, unter anderem durch die systematische Verschleierung des Schicksals der Opfer und des Verbleibs ihrer sterblichen Überreste. Eine Gruppe von UN-Expert_innen stellte in einer Mitteilung vom September 2020 fest, dass vergangene und andauernde Verstöße im Zusammenhang mit den Massakern in den Gefängnissen im Jahr 1988 "möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen", und erklärte, dass, sollte sich der Iran "weiterhin weigern, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, wir die internationale Gemeinschaft auffordern, Maßnahmen zu ergreifen ... durch die Einleitung einer internationalen Untersuchung."
Der Aufstieg von Ebrahim Raisi zum Präsidenten ist ein düsterer Ausdruck der systemischen Straflosigkeit, die in dem Land herrscht. Denn gegen ihn muss wegen vergangener und andauernder Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem massenhaften Verschwindenlassen von Personen und außergerichtlichen Hinrichtungen im Jahr 1988 ermittelt werden. Amnesty International hat den UN-Menschenrechtsrat aufgefordert, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Krise der Straflosigkeit im Iran anzugehen, u.a. durch die Einrichtung eines unparteiischen und unabhängigen Mechanismus, der die Arbeit des Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte im Iran ergänzt, um Beweise für die schwersten im Iran begangenen völkerrechtlichen Verbrechen zu sammeln und zu analysieren, und zwar in einer Weise, die den allgemeinen Standards für die Zulässigkeit in Strafverfahren entspricht, um in Zukunft faire und unabhängige Strafverfahren zu haben.