18 Monate Haft wegen "Blasphemie" bestätigt

Landkarte von Indonesien

Landkarte von Indonesien

Nachdem die Rechtsbeistände von Meliana Rechtsmittel beim Hohen Gericht in Medan eingelegt hatten, hat dieses den Urteilsspruch von 18 Monaten Freiheitsentzug bestätigt. Meliana war der "Blasphemie" für schuldig befunden worden, weil sie sich über die Lautsprecherlautstärke einer Moschee in der Nähe ihres Hauses beschwert hatte. Ihre Rechtsbeistände werden Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof in Indonesien einlegen. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene, die umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss.

Appell an

Dr. Jaja Ahmad Jayus, SH, M.Hum.

Judicial Commission

Jalan Kramat Raya No. 57

Jakarta Pusat, DKI Jakarta       

INDONESIEN 10450

Sende eine Kopie an

Vorsitzender der Nationalen Menschenrechtskommission (Komnas HAM)

Ahmad Taufan Damanik

National Human Rights Commission

Jalan Latuharhary No. 4B

Jakarta Pusat, DKI Jakarta       

INDONESIEN 10310


E-Mail: info@komnasham.go.id

 

Botschaft der Republik Indonesien

S. E. Herrn Arif Havas Oegroseno


Lehrter Straße 16-17

10557 Berlin

Fax: 030-4473 7142

E-Mail: info@kbri-berlin.de oder

            info@botschaft-indonesien.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Meliana und auch alle anderen wegen "Blasphemie" verurteilten Personen umgehend und bedingungslos frei.
  • Bitte beobachten Sie den Rechtsmittel-Prozess vor dem Kassationsgericht und stellen Sie sicher, dass die Unabhängigkeit des Gerichts und das Recht auf ein faires Verfahren gewahrt werden.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle gesetzlichen Bestimmungen zu Blasphemie, die den Rechten auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuwiderlaufen, aufgehoben oder abgeändert werden.

Sachlage

Am 21. August wurde die Buddhistin Meliana vor dem Bezirksgericht Medan in der Provinz Nordsumatra wegen "Blasphemie" zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Hohe Gericht in Medan bestätigte den Urteilspruch am 25. Oktober. Trotz landesweiter Kritik an der Unterstützung der repressiven Anwendung des Blasphemiegesetzes durch das Hohe Gericht, begründen die Richter_innen die Entscheidung damit, dass dies dem Verständnis von Gerechtigkeit in der indonesischen Gesellschaft am Nächsten komme. In Zusammenarbeit mit nationalen Nichtregierungsorganisationen bereiten die Rechtsbeistände von Meliana sich darauf vor, so schnell wie möglich Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof in Indonesien einzulegen.

Der Buddhistin chinesischer Herkunft wird "Beleidigung des Islam" vorgeworfen, weil sie sich 2016 über die Lautstärke der Lautsprecher einer Moschee in der Nähe ihres Hauses in Tanjung Balai in der Provinz Nordsumatra beschwert hatte. Diese Aussage wurde später von einigen Anwohner_innen fälschlicherweise als grundsätzliche Beschwerde gegen den Gebetsruf (adzan) ausgelegt.

Die Blasphemiegesetze werden in Indonesien – dem Land mit dem höchsten Anteil muslimischer Bevölkerung weltweit – häufig angewendet, um die Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit zu unterdrücken. Meliana ist bereits die fünfte Person, die 2018 in Indonesien der "Blasphemie" schuldig gesprochen wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 29. Juli 2016 versammelten sich Dutzende Personen vor Melianas Haus und beschädigten es mutwillig. Dann zog die Menge durch die Straßen und zerstörte, u.a. durch Brandstiftung, mindestens acht buddhistische Gebäude, darunter Andachtsstätten, ärztliche Kliniken und Bürogebäude. In der Folge wurden acht Personen vor dem Bezirksgericht von Tanjung Balai wegen Verwüstung und Brandstiftung zu ein bis vier Monaten Haft verurteilt. Anlass für die Ausschreitungen war die Anschuldigung, Meliana  habe sich über den Gebetsruf (adzan) beschwert. Der Vorwurf führte zu einer Anklage von Meliana nach Paragraf 156(a) des Strafgesetzbuches.

Die Blasphemiebestimmungen des Paragrafen 156(a) des Strafgesetzbuchs kriminalisieren "jede Person, die in der Öffentlichkeit absichtlich Gefühle ausdrückt bzw. an Aktivitäten beteiligt ist, die einer in Indonesien praktizierten Religion prinzipiell feindlich gegenüberstehen und als Beleidigung oder Diffamierung dieser Religion betrachtet werden". Diese gesetzlichen Bestimmungen werden zur strafrechtlichen Verfolgung und zur Verhängung von Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren gegen Personen genutzt, die lediglich friedlich ihre Rechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind in internationalen Menschenrechtsverträgen verbrieft, deren Vertragsstaat Indonesien ist.

Das Blasphemiegesetz (Präsidialdekret Nr. 1/PNPS/1965) und der Paragraf 156(a) des Strafgesetzes wurden 1965 verabschiedet. Zwischen 1965 und 1998 wurden lediglich etwa zehn Personen gemäß diesen Bestimmungen angeklagt. In diese Zeitspanne fällt die Amtszeit von Präsident Suharto, in der das Recht auf freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt war. Für den Zeitraum von 2005 bis 2014 hat Amnesty International mindestens 106 Fälle dokumentiert, in denen Personen unter den Blasphemiegesetzen angeklagt und verurteilt wurden.

Amnesty International hat die indonesischen Behörden in der Vergangenheit aufgefordert, alle gesetzlichen Blasphemiebestimmungen, die die Rechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit über Gebühr (also entgegen der internationalen Menschenrechtsnormen und -standards) einschränken, entweder aufzuheben oder so abzuändern, dass sie den menschenrechtlichen Verpflichtungen Indonesiens gerecht werden. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Amnesty-Bericht Indonesia: Prosecuting beliefs: Indonesia's blasphemy laws, online unter https://www.amnesty.org/en/documents/asa21/018/2014/en/.

Basuki Tjahaja Purnama, der ehemalige Gouverneur von Jakarta, besser bekannt unter dem Namen "Ahok", wurde am 9. Mai 2017 vor dem Bezirksgericht von Nord-Jakarta wegen "Blasphemie" zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dem christlichen Gouverneur wurde vorgeworfen, in einem Online-Video "den Islam beleidigt" zu haben. Die Vorwürfe wurden laut, nachdem Ahok angekündigt hatte, 2017 erneut als Gouverneur von Jakarta zu kandidieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der UA-106/2017, online unter: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-106-2017/gouverneur-haft. Ein weiterer gewaltloser politischer Gefangener, Alnoldy Bahari, ist wegen Facebook-Posts zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil diese als Beleidigung des Islams erachtet wurden, und weil er gemäß dem repressiven Gesetz über Elektronische Informationen und Transaktionen "Hass" geschürt haben soll. Am 30. April 2018 wurde er vor dem Bezirksgericht Pandeglang in der Provinz Banten im Westen der Insel Java der "Blasphemie" für schuldig befunden und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 100 Millionen indonesischen Rupiah zahlen, das entspricht knapp 6.000 Euro. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der UA-086/2018, online unter: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/5-jahre-haft-fuer-facebo….

Laut internationalen Menschenrechtsnormen ist es Staaten zwar gestattet, bestimmte Einschränkungen über die Ausübung der Meinungsfreiheit zu verhängen, wenn dies nachweislich nötig ist, um die Rechte anderer zu schützen. Allerdings darf dieses Recht in keinem Fall dazu verwendet werden, um bestimmte Religions- und Glaubenssysteme vor Kritik zu schützen. Das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit schützt die Rechte von Personen und Gruppen, nicht aber Religionen an sich oder die religiösen Gefühle von Anhänger_innen einer bestimmten Glaubensrichtung. Es besteht kein Recht darauf, einer Religion oder Glaubensrichtung anzugehören, die nicht von anderen kritisiert oder verspottet werden darf. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist auf jegliches Gedankengut anwendbar und gilt damit auch für Äußerungen, die als beleidigend ausgelegt werden könnten. Dementsprechend sind Gesetze, die die freie Meinungsäußerung auf dieser Grundlage einschränken, wie z. B. Gesetze über "Blasphemie" oder die Beleidigung von Religionen, mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar und sollten daher aufgehoben werden.