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Georgien: Keine Haftstrafe für Ohrfeige!

Die Polizei setzt Tränengas ein gegen Demonstrierende bei regierungskritischen Protesten in der georgischen Hauptstadt Tiflis (28. November 2024).
© GIORGI ARJEVANIDZE/AFP via Getty Images
Die bekannte Journalistin Mzia Amaghlobeli schloss sich am 11. Januar den friedlichen Protesten in Batumi an und wurde festgenommen. Sie befindet sich jetzt in Haft und steht vor Gericht, weil sie den Polizeichef von Batumi, Irakli Dgebuadze, geohrfeigt hat. Auf öffentlich zugänglichem Videomaterial sind zahlreiche Menschenrechtsverletzungen zu sehen, die die Polizei an diesem Tag an Demonstrant*innen begangen hat. Darunter ist auch eines, in dem Irakli Dgebuadze explizite und sexualisierte Drohungen gegen Mzia Amaghlobeli ausspricht. Mehrere ehemalige Häftlinge beschuldigten Irakli Dgebuadze der Gewaltausübung auf der Polizeiwache. Dennoch bleibt er der Polizeichef von Batumi, während Mzia Amaghlobeli eine lange Haftstrafe droht.
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Appell an
Koka Katsitadze
Head of the Special Investigation Service
N° 09 M. Asatiani St.
Tbilisi
GEORGIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft von Georgien
Frau Ana Abuladze
Geschäftsträgerin a.i.
Rauchstraße 11
10787 Berlin
Fax: 030–48 49 07 20
E-Mail: berlin.emb@mfa.gov.ge
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, dafür zu sorgen, dass Irakli Dgebuadze und alle Polizeibeamt*innen, die in willkürliche Festnahmen und mutmaßliche Misshandlungen friedlicher Demonstrant*innen verwickelt sind, unverzüglich vom Dienst suspendiert werden, bis alle gegen sie erhobenen Vorwürfe, auch die vom 11./12. Januar 2025, zügig, unparteiisch und wirksam untersucht wurden und gegebenenfalls die erforderlichen Disziplinar-, Verwaltungs- oder Strafverfahren unter Wahrung ihrer Rechte auf ein faires Verfahren eingeleitet worden sind.
- Ich fordere die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte von Mzia Amaghlobeli und allen georgischen Demonstrant*innen, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, auf freie Meinungsäußerung und auf die Freiheit, sich friedlich zu versammeln.
Sachlage
Amnesty International fordert Gerechtigkeit für die inhaftierte Journalistin Mzia Amaghlobeli. Außerdem müssen Polizeibeamt*innen für die Anwendung von rechtswidriger Gewalt und für andere Verstöße gegen friedliche Demonstrant*innen bei Protesten in Batumi am 11. und 12. Januar 2025 zur Rechenschaft gezogen werden, insbesondere der Polizeichef von Batumi, Irakli Dgebuadze. Dies betrifft auch Vorwürfe der Folter oder anderer Misshandlungen von Festgenommenen durch die Polizei.
Mzia Amaghlobeli steht wegen mutmaßlicher Gewaltanwendung gegen Irakli Dgebuadze vor Gericht und muss im Falle eines Schuldspruchs mit Gefängnis rechnen. Es gibt Videoaufnahmen, auf denen zu sehen ist, wie sie den Polizeichef ohrfeigt, und zwar vor dem Hintergrund des missbräuchlichen Vorgehens der Polizei gegen friedliche Demonstrant*innen in den Straßen von Batumi. Mzia Amaghlobeli war zuvor offensichtlich willkürlich festgenommen und dann wieder freigelassen worden. Es gibt auch Aufnahmen, auf denen Irakli Dgebuadze die Journalistin beschimpft und beleidigt, und es gibt zahlreiche Anschuldigungen, dass er auf der Wache Gewalt gegen festgenommene friedliche Demonstrant*innen, darunter Mzia Amaghlobeli, angewendet hat oder es versucht hat.
Mzia Amaghlobeli wurde nach einer zeitnahen Anhörung in Untersuchungshaft genommen. Der Richter hatte darin schnell die Behauptungen der Staatsanwaltschaft akzeptiert, dass sie untertauchen, erneut straffällig werden und die Ermittlungen beeinflussen könnte, wenn sie auf Kaution freigelassen würde. Eine angemessene medizinische Untersuchung und Behandlung der Verletzungen, die ihr die Polizei bei ihrer Festnahme zugefügt haben soll, wurde ihr verweigert. Während des gleich darauffolgenden Prozesses weigerte sich der Richter, auch nur eines der insgesamt rund 50 Argumente der Verteidigung zuzulassen. Nur drei Zeug*innen der Verteidigung wurden befragt, und das Gericht weigerte sich die Polizeibeamt*innen, deren Aussagen gegen Mzia Amaghlobeli es zuließ, zum Kreuzverhör vorzuladen. Das Berufungsgericht tat dasselbe, stimmte aber zu, die weithin angeschauten, öffentlich zugänglichen Videos zuzulassen, die sie während des Protests am 11. Januar 2025 zeigen.
Weder der Polizeikommandant Irakli Dgebuadze noch andere Polizeibeamt*innen wurden vom Dienst suspendiert, obwohl gegen sie die Videobeweise und andere glaubwürdige Anschuldigungen über schwere Straftaten vorliegen. Die Untersuchung, die der Sonderermittlungsdienst zu diesen Vorwürfen eingeleitet hat, hat bisher weder Verdächtige identifiziert oder irgendeine*n der Beschwerdeführer*innen offiziell als Opfer anerkannt, noch in diesem langen Zeitraum öffentlich über Fortschritte berichtet. Dies verzögert oder verhindert nicht nur, dass die beteiligten Polizeikräfte für ihre mutmaßlichen Übergriffe zur Rechenschaft gezogen werden, sondern steht auch in großem Gegensatz zu der sehr zügigen Strafverfolgung von Mzia Amaghlobeli. Diese ist offenbar politisch motiviert und zielt darauf ab, sie für ihren Widerstand gegen die Übergriffe der Polizei zu bestrafen und ein Signal an andere Demonstrant*innen zu senden.
Hintergrundinformation
Mzia Amaghlobeli, eine bekannte georgische Journalistin und Mitbegründerin der Medien Batumelebi und Netgazeti, wurde am 11. Januar 2025 bei friedlichen Protesten in der Stadt Batumi im Südwesten Georgiens zweimal festgenommen. Ihre erste Festnahme war willkürlich und stand im Zusammenhang mit dem Versuch, einen Aufkleber an einem Gebäude anzubringen, der zu einem landesweiten Protest aufrief. Neben Mzia Amaghlobeli wurden auch zahlreiche andere friedliche Demonstrant*innen willkürlich festgenommen. Nach ihrer Freilassung schloss sie sich den noch andauernden Protesten wieder an und inmitten der anhaltenden willkürlichen Festnahmen friedlicher Demonstrant*innen führte die verbale Auseinandersetzung mit Polizeichef Irakli Dgebuadze zu der Ohrfeige. Sie wurde sofort festgenommen. Auf öffentlich zugänglichem Videomaterial ist zu hören, wie Irakli Dgebuadze und andere Beamt*innen sie bedrohen und beschimpfen, während sie abgeführt wird. Mzia Amaghlobeli erzählte später ihrem Rechtsbeistand, dass Irakli Dgebuadze und andere Beamt*innen sie im Gewahrsam weiter beschimpften und dass er versuchte, sie tätlich anzugreifen, aber von seinen Kolleg*innen zurückgehalten wurde. Drei Stunden lang wurde ihr der Zugang zu ihrem Rechtsbeistand, zu Wasser und zu einer Toilette verweigert.
Mzia Amaghlobeli wurde wegen "Angriffs auf einen Polizeibeamten" laut Paragraf 351, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs in Untersuchungshaft genommen. Am 14. Januar lehnte der Richter in einer rasch durchgeführten Anhörung ihren Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab. Mzia Amaghlobeli trat aus Protest gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte 38 Tage lang in den Hungerstreik.
Der Sonderermittlungsdienst (SIS), eine eigenständige Behörde, die für die Untersuchung mutmaßlicher Straftaten von Vollzugsbeamt*innen zuständig ist, wurde am 12. Januar über den Vorfall informiert, und am 15. Januar legte Mzia Amaghlobeli einen detaillierten Bericht über ihre Misshandlung durch die Polizei vor. Es gibt widersprüchliche Berichte darüber, wann der SIS formell eine Untersuchung der Ereignisse vom 11. und 12. Januar in Batumi einleitete. Die Verteidigung von Mzia Amaghlobeli gibt an, der SIS habe dies erst am 17. und 18. Januar getan und seine Aufzeichnungen auf den 13. Januar zurückdatiert, als er von einer lokalen Menschenrechtsorganisation unter Druck gesetzt wurde. Mindestens drei weitere am 11. Januar in Batumi festgenommene Demonstranten, Malkhaz Iremadze, Temur Katamadze und Genri Dolidze, berichteten über Schläge und andere Misshandlungen durch Irakli Dgebuadze und andere Vollzugsbeamt*innen während ihrer Haft. Bisher hat der SIS weder über Fortschritte bei seinen Ermittlungen berichtet noch Mzia Amaghlobeli oder andere Beschwerdeführer*innen als Opfer der mutmaßlichen Verbrechen der Polizei anerkannt.
Die Einzelheiten der Festnahme von Mzia Amaghlobeli, ihrer mutmaßlichen Misshandlung in Haft und des Prozesses geben Anlass zu großer Sorge über die wahrscheinlichen Gründe für ihre strafrechtliche Verfolgung und zeigen im Gegensatz zur offensichtlichen Straffreiheit der Polizei die diskriminierende Behandlung von Mzia Amaghlobeli und anderen Demonstrant*innen durch die georgischen Strafverfolgungsbehörden. Ihr Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die Sorge über politisch motivierte Strafverfolgungen, die Unterdrückung abweichender Meinungen und geschlechtsspezifische Repressalien gegen Personen, die ihr Recht auf Protest in Georgien wahrnehmen. Die Beleidigungen und Beschimpfungen, die ihr von hochrangigen Polizeibeamt*innen, insbesondere von Irakli Dgebuadze, entgegengebracht wurden, sind ein klarer Versuch, sie als Frau zu erniedrigen und einzuschüchtern. Ihre Behandlung ist kein Einzelfall, sondern spiegelt ein breiteres Muster wider, bei dem Frauen in Georgien, die die Autorität in Frage stellen, insbesondere in politischen und Protestzusammenhängen, zusätzlichen Anfeindungen und Misshandlungen ausgesetzt sind.