Nervenzusammenbruch in Haft

Eine Frau mit Kopftuch im Seitenprofil vor einer Wand mit chinesischer Flagge und chinesischen Schriftzeichen

Hankezi Zikeli wird in einem Umerziehungslager in Urumqi in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang festgehalten und soll dort einen Nervenzusammenbruch erlitten haben. Sie ist eine Tante der in Washington lebenden Journalistin Gulchehra Hoja und gehört zu den 25 Angehörigen der Journalistin, die seit Januar 2018 inhaftiert wurden. Da sie keinerlei Zugang zu einem Rechtsbeistand haben, ist die Sorge groß, dass sie gefoltert oder anderweitig misshandelt werden könnten.

Appell an

Party Secretary of the Xinjiang Uighur Autonomous Region

Chen Quanguo  

479 Zhongshan Lu

Wulumuqi Shi, Xinjiang

VOLKSREPUBLIK CHINA

Sende eine Kopie an

Botschaft der VolksRepublik China

Herrn Junhui Zhang

Geschäftsträger a.i

Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin

Fax: 030-27 58 82 21


E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com und de@mofcom.gov.cn

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Hankezi Zikeli und alle weiteren Familienangehörigen von Gulchehra Hoja bitte umgehend und bedingungslos frei, es sei denn es existieren glaubwürdige und zulässige Beweise dafür, dass sie eine international als Straftat anerkannte Handlung begangen haben, und sie erhalten ein Verfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Hankezi Zikeli und weiter Verwandte von Gulchehra Hoja nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden und regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl erhalten sowie mit Familienangehörigen – auch Verwandten im Ausland – kommunizieren können, ohne dabei Einschränkungen zu unterliegen, es sei denn internationale Menschenrechtsnormen erlauben diese Einschränkungen.

Sachlage

Die 64-jährige Hankezi Zikeli wird seit Februar 2018 in einem Umerziehungslager in Urumqi in der Autonomen Region Xinjiang festgehalten und soll dort einen Nervenzusammenbruch erlitten haben. Sie ist eine Tante von Gulchehra Hoja, einer in Washington lebenden Journalistin der uigurischen Abteilung von Radio Free Asia und eine ihrer 25 Angehörigen, die bereits seit über einem Jahr inhaftiert sind.

Ein Verwandter in der Autonomen Region Xinjiang soll von einem Angehörigen der örtlichen Polizei erfahren haben, dass Hankezi Zikeli seit mehreren Monaten nicht mehr gesprochen hat und den ganzen Tag an die Decke starrt.

Gulchehra Hoja hat Anfang 2018 erfahren, dass sich alle ihre Familienangehörigen in "Umerziehungslagern" in Urumqi und Yili in der Autonomen Region Xinjiang befinden, nachdem man sie über den Messengerdienst WeChat mit ihr in Verbindung gebracht hatte. Außer den besorgniserregenden Nachrichten über ihre Tante Hankezi Zikeli liegen Gulchehra Hoja keine Informationen über ihren Bruder Kaiser Keyum oder andere inhaftierte Verwandte vor.

Es besteht Anlass zu großer Sorge um Hankezi Zikeli und die übrigen Familienangehörigen von Gulchehra Hoja, da sie in den Hafteinrichtungen keinen Zugang zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl oder Verwandten haben und somit in Gefahr sind, gefoltert oder misshandelt zu werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den 1990er Jahren war Gulchehra Hoja Moderatorin eines Kinderfernsehprogramms in Xinjiang, wodurch sie eine der bekanntesten uigurischen Journalist_innen geworden ist. Später arbeitete sie für den Fernsehender Xinjiang TV.

Nachdem sie vor etwa 18 Jahren in die USA ausgewandert war, begann sie für den uigurischen Dienst des Radiosenders Radio Free Asia zu arbeiten. Radio Free Asia ist einer der wenigen Medienkanäle, die unabhängige Nachrichten über die Situation in Xinjiang bereitstellen.

Unabhängige Berichterstattung ist in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang sehr schwierig. Die Arbeit von Journalist_innen aus dem Ausland ist u. a. durch Schikanen seitens der Behörden enorm eingeschränkt.

Laut dem Jahresbericht 2017 des Foreign Correspondents' Club of China (FCCC) über die Arbeitsbedingungen in China wurde 73 % der befragten Auslandskorrespondent_innen, die nach Xinjiang reisten, von Regierungs- und Sicherheitsbeamt_innen gesagt, die Berichterstattung sei verboten oder nur eingeschränkt möglich. Im Jahresbericht 2016 gaben dies nur 42 % der Auslandskorrespondent_innen an.

Am 28. Februar 2018 berichtete die Washington Post, dass drei andere Journalist_innen des uigurischen Dienstes des Radiosenders Radio Free Asia (Sitz in Washington) in derselben Situation sind: Ihre Familienangehörigen in Xinjiang wurden offenbar aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit im Ausland inhaftiert. Auch die Eltern von Gulchehra Hoja gehörten zu ihren inhaftierten Familienangehörigen. Sie wurden zwar im März 2018 wieder freigelassen, befinden sich aber nach wie vor unter Überwachung.

Uigur_innen und andere vornehmlich muslimische ethnische Minderheiten in der Autonomen Region Xinjiang werden seit Langem in ihren Rechten auf Religions- und Vereinigungsfreiheit sowie auch in anderen Menschenrechten eingeschränkt. Seit ungefähr einem Jahr gehen die Behörden in bislang nicht gekannter Weise gegen diese Bevölkerungsgruppen vor. Zu den dabei eingesetzten Maßnahmen gehören willkürliche Inhaftierungen, technologische Überwachung, schwer bewaffnete Polizeipatrouillen auf den Straßen, Sicherheitscheckpoints sowie eine ganze Reihe weiterer Einschränkungen, die die Menschenrechte verletzen.

Zahlreichen Berichten zufolge umgehen die chinesischen Behörden in Xinjiang oft die Verfahrensrechte, die Angeklagten laut chinesischem Gesetz zustehen. Oft wird uigurischen Inhaftierten der Zugang zu Rechtsbeiständen versagt oder sie werden in Verwaltungshaft gehalten. Einigen Berichten zufolge hat die Polizei in manchen Gebieten die Kompetenz erhalten, Menschen ohne ein gerichtliches Verfahren direkt zu Haftstrafen zu verurteilen.

Amnesty International vorliegenden Zeugenaussagen und anderen Informationen sowie zahlreichen internationalen Medienberichten zufolge begannen die Behörden im Frühling 2017, eine große Anzahl Uigur_innen festzunehmen. Diese wurden entweder in Verwaltungshafteinrichtungen verbracht oder zu langen Haftstrafen verurteilt. Dieses scharfe Vorgehen richtete sich nicht nur gegen Uigur_innen, sondern auch gegen weitere, vorwiegend muslimische Bevölkerungsgruppen wie Kasach_innen oder Kirgis_innen.