Schlechte Haftbedingungen
© Amnesty International
Emil Astrauko und Vasily Sauchanka werden in einer belarussischen Jugendstrafanstalt unter völkerrechtswidrigen Bedingungen festgehalten. Zudem werden sie von den Gefängnisbehörden schikaniert und diskriminiert. Die beiden jungen Männer wurden 2018 wegen Drogendelikten in unfairen Gerichtsverfahren zu je zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung waren sie 17 Jahre alt.
Setzt euch für bessere Haftbedingung in Belarus ein!
Appell an
Head of Corrective Colony
Syarhei Maslyukou
Corrective Colony No.2
vul. Batava 4
Babruisk 213807
BELARUS
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Belarus
S. E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Amnesty fordert:
- Bitte stellen Sie sicher, dass Emil Astrauko die für ihn wichtigen Medikamente jederzeit bei sich haben darf.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Emil Astrauko, Vasily Sauchanka und alle weiteren Gefangenen regelmäßig ärztlich untersucht werden und angemessen mit Lebensmitteln und Kleidung versorgt sind. Zudem muss ihnen bei der Arbeit die nötige Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
- Gewähren Sie den beiden jungen Männern bitte angemessene Ruhezeiten und Zugang zu den Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten der Hafteinrichtung. Statten Sie sie zudem mit derselben Kleidung aus wie andere Insassen und sehen Sie von weiterer Schikane und Diskriminierung ab.
Sachlage
Emil Astrauko und Vasily Sauchanka werden in der Strafkolonie Nr. 2 in Babrujsk unter Bedingungen festgehalten, die gegen die Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) verstoßen. Zudem werden sie im Gefängnis diskriminiert.
Im Jahr 2018 wurden Emil Astrauko und Vasily Sauchanka in separaten Fällen wegen geringfügiger Drogendelikte zu je zehn Jahren Haft verurteilt. Ihre Gerichtsverfahren entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme waren sie 17 Jahre alt. Seit im Januar 2015 einige Änderungen am Strafgesetzbuch vorgenommen wurden, herrscht in Belarus eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Drogen, die mithilfe von repressiven Gesetzen mit Strafcharakter durchgesetzt wird.
Emil Astrauko leidet an chronischem Bronchialasthma. Allerdings darf er die Medikamente nicht bei sich behalten, auf die er eigentlich rund um die Uhr Zugriff haben müsste. Damit ist er ernsten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Darüber hinaus erhält er im Gefängnis nicht die nötigen regelmäßigen Gesundheitskontrollen.
Das Schuhwerk und die Kleidung, die den Gefangenen zur Verfügung gestellt wird, passt nicht, ist den Jahreszeiten nicht angemessen und wegen unzureichender Aufbewahrung häufig klamm. Emil Astrauko und Vasily Sauchanka waren erst 17 Jahre alt, als sie inhaftiert wurden. Sie haben im Gefängnis keinen Zugang zu Bildung und müssen stattdessen hart körperlich arbeiten, ohne angemessene Pausen und Schutzkleidung. Aufgrund der schlechten Qualität und unzureichenden Versorgung mit Lebensmitteln haben beide stark an Gewicht verloren.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge werden die beiden jungen Männer zudem diskriminiert und von den Gefängnisbehörden gezielt schikaniert. So erhalten sie beispielsweise nicht die gleiche Kleidung wie andere Insassen und dürfen die Freizeitanlagen der Strafkolonie nicht nutzen. Auch wurde offenbar der Inhalt von Paketen, die für Emil Astrauko und Vasily Sauchanka abgegeben worden waren, an andere Gefangene verteilt. Es wird befürchtet, dass diese Diskriminierung auf ihrer Verurteilung wegen Drogendelikten basiert.
Hintergrundinformation
Der Fall von Emil Astrauko und Vasily Sauchanka veranschaulicht ein zunehmendes Problem in Belarus, denn Schätzungen zufolge wurden in jüngster Zeit bis zu 15.000 Minderjährige und junge Leute (unter 29 Jahren) wegen geringfügiger Drogendelikte zu relativ langen Haftstrafen verurteilt.
In manchen Fällen geht man davon aus, dass die Betroffenen keine Straftat begangen haben, sondern dass die Anklagen gegen sie konstruiert wurden, weil sie nicht mit den Behörden zusammengearbeitet haben. Die Behörden versuchen so, Informationen über andere mutmaßliche Straftäter_innen zu erhalten.
Bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren werden regelmäßig die Menschenrechte der Betroffenen verletzt. Nach ihrer Verurteilung werden sie häufig entgegen internationalen Menschenrechtsstandards unter haarsträubenden Bedingungen in Haft gehalten. Personen, die Haftstrafen wegen Drogendelikten verbüßen, sollen dies laut Präsident Aljaksandr Lukaschenka unter so schlechten Bedingungen tun, dass sie "um den Tod beten".
Wenn Staaten sich verstärkt auf Strafrechte, repressive Maßnahmen und andere Mechanismen zur Drogenbekämpfung stützen, sind großflächige Menschenrechtsverletzungen und -verstöße die Folge. Amnesty International appelliert an Staaten, gemäß internationaler Menschenrechtsnormen und -standards einen sensibleren Ansatz zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Menschen durch Maßnahmen zur Drogenkontrolle geschützt und nicht gefährdet werden. Insbesondere fordert Amnesty, die Nutzung und den Besitz von Drogen für den Eigengebrauch zu entkriminalisieren und Alternativen zur Kriminalisierung von geringfügigen und gewaltfreien Drogendelikten einzuführen.