Bangladesch: Studentin seit einem Jahr in Haft

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Eine Frau steht in einer Menschenmenge. Sie hält ein Plakat in ihren Händen und betrachtet ist. Auf dem Plakat ist ein Porträtfoto von Khadijatul abgedruckt, auf dem sie ein Kopftuch trägt. Unter dem Foto steht unter anderem: "Free Khadiza".

Protestaktion für die Freilassung der inhaftierten Studentin Khadijatul Kubra in Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch (16. Juli 2023).

Khadijatul Kubra war 17 Jahre alt und studierte in Dhaka, als sie das Webinar einer Online-Talkshow namens "Humanity for Bangladesh" moderierte. Ein Gastredner, ein ehemaliger bangladeschischer Armeeoffizier, der jetzt in Kanada lebt, kritisierte im Webinar die Regierung. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz über die digitale Sicherheit (DSA) ein Strafverfahren gegen Khadijatul Kubra und den Gastredner . Khadijatul Kubra wurde am 27. August 2022 festgenommen und wird trotz ihrer angegriffenen Gesundheit bis heute ohne Anklage festgehalten. Sie muss umgehend freigelassen werden.

Setzt euch für die Freilassung von Khadijatul Kubra ein!

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Dein Appell

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Sehr geehrte Premierministerin,

Khadijatul Kubra war 17 Jahre alt und studierte in Dhaka, als sie das Webinar einer Online-Talkshow namens "Humanity for Bangladesh" moderierte. Ein Gastredner, ein ehemaliger bangladeschischer Armeeoffizier, der jetzt in Kanada lebt, kritisierte im Webinar die Regierung. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz über die digitale Sicherheit (DSA) ein Strafverfahren gegen Khadijatul Kubra und den Gastredner . Khadijatul Kubra wurde am 27. August 2022 festgenommen und wird trotz ihrer angegriffenen Gesundheit bis heute ohne Anklage festgehalten. Sie muss umgehend freigelassen werden.

Stellen Sie das Verfahren gegen Khadijatul Kubra ein und lassen Sie sie unverzüglich und bedingungslos frei. Lassen Sie bitte alle Personen frei, die im Rahmen des DSA nur deshalb angeklagt und inhaftiert sind, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben. Stellen Sie bitte sicher, dass Khadijatul Kubra für den willkürlichen einjährigen Freiheitsentzug eine angemessene Entschädigung erhält. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält und ihre Haftbedingungen den internationalen Standards entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Honourable Prime Minister Sheikh Hasina,

I am writing about the egregious situation of Khadijatul Kubra, a second-year student at Jagannath University in Dhaka, who has been in custody for a year without charges. Two cases were filed against her in 2020, under the Digital Security Act (DSA), over a webinar she hosted where a Canada-based panellist made some critical comments about the government. Though 17 years old at the time, she was prosecuted as an adult, under Section 25(2), 29(2), 31(2) and 35(2) of the DSA. She was arrested on 27 August 2022.

I am further troubled by reports that earlier this year, while in jail, she was put in a cell with death row convicts for almost a week. She has also been suffering from kidney issues and other medical problems. Her bail applications were rejected by Dhaka courts several times.

On 16 Feb 2023, the High Court granted bail for Khadija, but the bail was stayed due to an appeal by the state. On 10 July, the Appellate Division of the Supreme Court adjourned her bail hearing for four months, stating she should be able to take responsibility for the views expressed on her talk show. Khadija simply exercised her right to freedom of speech. She should be in university, studying for her degree, not in jail waiting for her fate to be decided under a draconian law. Despite your government’s decision to repeal the draconian Digital Security Act, cases filed under it, such as Khadija’s, continue to violate human rights.

I therefore urge your government to: • Drop the case against Khadijatul Kubra and immediately and unconditionally release her; • Release all those charged and detained under the DSA solely for exercising their right to freedom of expression; • Ensure that Khadija receives compensation for the harm caused to her by the arbitrary deprivation of her liberty for one year; • Pending her release, ensure that she has regular access to adequate healthcare and is held in conditions that meet international standards.

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 10.11.2023

Appell an

Premierministerin
Sheikh Hasina

Prime Minister's Office
Old Sangsad Bhaban
Tejgaon
Dhaka-1215
BANGLADESCH

Sende eine Kopie an

Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
S.E. Herrn Mosharraf Hossain Bhuiyan
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
E-Mail: info.berlin@mofa.gov.bd

 

Amnesty fordert:

  • Stellen Sie das Verfahren gegen Khadijatul Kubra ein und lassen Sie sie unverzüglich und bedingungslos frei.
  • Lassen Sie bitte alle Personen frei, die im Rahmen des DSA nur deshalb angeklagt und inhaftiert sind, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Khadijatul Kubra für den willkürlichen einjährigen Freiheitsentzug eine angemessene Entschädigung erhält.
  • Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält und ihre Haftbedingungen den internationalen Standards entsprechen.

Sachlage

Khadijatul Kubra studiert im zweiten Jahr an der Jagannath-Universität, erbringt dort gute Leistungen und ist nun schon seit einem Jahr ohne Anklage inhaftiert. Gegen sie wurden 2020 zwei Verfahren nach dem Digital Security Act (DSA) wegen eines von ihr veranstalteten Webinars eingeleitet, in dem sich ein in Kanada ansässiger Diskussionsteilnehmer kritisch über die Regierung äußerte. Obwohl sie damals erst 17 Jahre alt war, wurde gegen sie als Erwachsene gemäß § 25 (2), § 29 (2), § 31 (2) und § 35 (2) des Strafgesetzbuches ermittelt. Am 27. August 2022 wurde sie festgenommen.

Berichte zufolge war sie Anfang des Jahres fast eine Woche lang mit zum Tode Verurteilten in einer Zelle untergebracht. Zudem leidet sie Nierenproblemen und weiteren gesundheitlichen Problemen. Ihre Kautionsanträge wurden von den Gerichten in Dhaka mehrmals abgelehnt. Am 16. Februar 2023 bewilligte das Oberste Gericht eine Kaution für Khadijatul Kubra, die jedoch aufgrund eines Rechtsmittels des Staates wieder ausgesetzt wurde. Am 10. Juli vertagte die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs ihre Kautionsanhörung um vier Monate mit der Begründung, dass sie in der Lage sein sollte, die Verantwortung für in ihrer Talkshow geäußerte Ansichten zu übernehmen.

Khadijatul Kubra hat lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Sie sollte an der Universität studieren und ihren Abschluss machen, nicht im Gefängnis darauf warten, dass ein drakonisches Gesetz über ihr Schicksal entscheidet.

Trotz der Entscheidung der bangladeschischen Regierung, das Gesetz zur digitalen Sicherheit aufzuheben, werden in Fällen wie dem von Khadijatul Kubra weiterhin Menschenrechte verletzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die beiden Fälle, die gegen Khadijatul Kubra angestrengt wurden, waren sprachlich fast identisch und wurden im Abstand von einigen Tagen, am 11. und 19. Oktober 2020, von zwei verschiedenen Polizeibeamt*innen, die sich das Webinar im Live-Stream auf YouTube ansahen, auf unterschiedlichen Polizeistationen eingereicht. Sie beschuldigten Khadijatul Kubra, "die bestehende politische Situation zu verschleiern", "die Öffentlichkeit in regierungsfeindliche Aktivitäten zu verwickeln", "das Ansehen Bangladeschs in der internationalen Welt zu beeinträchtigen", "die rechtmäßige Regierung Bangladeschs zu stürzen" und "den Premierminister, die Regierungsbehörden und wichtige Persönlichkeiten des Staates zu beleidigen".

Nach Angaben von Khadija Kubras Familie wusste sie mehrere Monate lang von den beiden gegen sie eingeleiteten Verfahren, erzählte dies aber nicht ihrer Familie. Ihr Vater arbeitet als Haushaltsangestellter in Kuwait und ist seit der Coronapandemie verschuldet. Khadijatul Kubra wusste, dass ihre Familie die hohen Kosten und Geldstrafen, die die nach dem DSA angeklagten Personen zu tragen haben, nicht aufbringen kann. Ihre Eltern erfuhren erst von den gegen ihre Tochter erhobenen Vorwürfe, als die Polizei vor ihrer Haustür stand, um sie festzunehmen.

Khadijatul Kubra ist nicht die einzige Minderjährige, die unter dem Gesetz über digitale Sicherheit als Erwachsene angeklagt ist. Dipti Rani Das, ein 17-jähriges Mädchen, das der hinduistischen Minderheit in Bangladesch angehört, wurde am 28. Oktober 2020 festgenommen und mehr als ein Jahr lang in einer Justizvollzugsanstalt festgehalten, weil sie "religiöse Gefühle verletzte" und "zur Verschlechterung von Recht und Ordnung beitrug". Ihr wurde am 17. Februar 2022 die Freilassung gegen Kaution bewilligt und am 15. März 2022 kam sie aus der Untersuchungshaft frei. Poritosh Sarkar, ein Hindu, wurde als Zehntklässler beschuldigt, mit einem abfälligen Beitrag in den sozialen Medien "die religiösen Gefühle" von Muslim*innen verletzt zu haben. Poritosh wurde festgenommen und acht Monate lang in Einzelhaft gehalten, bevor er schließlich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, obwohl die Ermittlungen keine schlüssigen Beweise gegen ihn erbracht hatten. Mohammed Emon, ein 15-jähriger Gymnasiast, der im Rahmen des DSA angeklagt war, verbrachte 16 Tage in einer Jugendstrafanstalt in Gazipur, Bangladesch, bevor er gegen Kaution freigelassen wurde und in der Folge fast jeden Monat vor Gericht erscheinen musste, um sich registrieren zu lassen. Er hatte einen Facebook-Post geteilt, in dem er sich kritisch über einen hochrangigen Politiker Bangladeschs äußerte.

Am 7. August 2023 kündigte die Regierung von Bangladesch an, dass das Gesetz über die digitale Sicherheit aufgehoben und stattdessen ein neues Gesetz, das Cybersicherheitsgesetz, eingeführt werden soll. Die Verfahren nach dem Gesetz über die digitale Sicherheit werden jedoch fortgesetzt, obwohl Rechtsorganisationen seit Jahren immer wieder fordern, alle Personen freizulassen, die nur wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert sind. Es muss sichergestellt werden, dass neue Gesetze wie das Cybersicherheitsgesetz mit den internationalen Standards übereinstimmen, doch dürfen auch Fälle unter dem abgelösten DSA, die noch vor Gericht anhängig sind, nicht länger die Grundrechte der Menschen verletzen, die allein wegen der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor Gericht stehen, wie z.B. Shahnewaz Chowdhury.