300 Wanderarbeiter_innen in Haft
Bangladesch
© Amnesty International
Erneut wurden 81 bangladeschische Wanderarbeiter_innen willkürlich festgenommen und inhaftiert, nachdem sie aus Vietnam nach Bangladesch zurückgekehrt waren. Damit stieg die Anzahl der bei ihrer Rückkehr aus verschiedenen Ländern festgenommenen Arbeiter_innen auf über 300 Personen an. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, dass sie sich im Ausland an kriminellen Aktivitäten beteiligt und so "den Ruf des Landes befleckt" hätten. Doch bisher wurden in keinem Fall glaubwürdige Beweise für diese Behauptung vorgelegt. Bangladesch verstößt damit gegen seine Verpflichtungen gemäß internationalen Menschenrechtsnormen. Die Inhaftierten müssen sofort freigelassen werden, sofern sie nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.
Setzt euch für die Freilassung der Wanderarbeiter_innen ein!
Appell an
Minister
Mr. Asaduzzaman Khan, MP
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Dhaka-1000
BANGLADESCH
Sende eine Kopie an
Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
S. E. Herrn Imtiaz Ahmed
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
Fax: 030–39 89 75 10
E-Mail: info.berlin@mofa.gov.bd
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen sie dafür, dass die Arbeiter_innen gemäß den Verpflichtungen Ihrer Regierung nach internationalen Menschenrechtsnormen freigelassen werden, sofern sie nicht umgehend einer nach internationalem und bangladeschischem Recht als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden. In diesem Fall müssen die Verfahrensrechte der Angeklagten strikt eingehalten werden.
Sachlage
Zwischen Juli und September 2020 sind rund 300 bangladeschische Wanderarbeiter_innen willkürlich festgenommen und inhaftiert worden. Sie alle waren zwischen Mai und August in ihre Heimat zurückgekehrt. Unter ihnen sind auch Mohammad Shahin Alam und Taijuddin. Mit ihrer Festnahme und Inhaftierung – ohne glaubwürdige Beweise für kriminelle Aktivitäten auf bangladeschischem Territorium – verstößt das Land gegen seine Verpflichtung zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen, einschließlich Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen verbietet und das Recht aller auf Freiheit schützt.
Mohammad Shahin Alam war vor seiner Rückkehr bereits in Bahrain inhaftiert, weil er kein gültiges Arbeitsvisum vorweisen konnte. Damit gehört er zu den mindestens 219 derzeit in Bangladesch inhaftierten Wanderarbeiter_innen, die zuvor bereits in Kuwait, Katar und Bahrain wegen solcher Vergehen im Gefängnis waren. Die jeweiligen Regierungen hatten ihre Haftstrafen umgewandelt und die Arbeiter_innen abgeschoben. Taijuddin war dagegen festgenommen worden, nachdem er gemeinsam mit 80 weiteren bangladeschischen Migrant_innen aus Vietnam zurückgekehrt war. Seine Frau erwartete ihn nach einem zweiwöchigen Quarantäneaufenthalt am 1. September zu Hause. Stattdessen wurde er noch am selben Tag in das Zentralgefängnis von Dhaka überstellt.
Das zuständige Gericht von Dhaka hat dem Antrag der Polizei stattgegeben, die Arbeiter_innen so lange in Haft zu nehmen, bis die Polizei ihre Vergehen feststellen könne. Und das, obwohl keine konkrete Anklage oder Beweise gegen sie vorliegen. Dieses Vorgehen stellt eine klare Menschenrechtsverletzung dar. Darüber hinaus wird verkannt, dass Wanderarbeiter_innen das Lebenselixier der bangladeschischen Wirtschaft sind: im Finanzjahr 2019/20 überwiesen sie rund 18,2 Milliarden US-Dollar (etwa 15,4 Milliarden Euro) in das Land.
Hintergrundinformation
Die bangladeschischen Behörden inhaftierten seit Juli mehr als 300 zurückgekehrte Migrant_innen nach Paragraf 54 der Strafprozessordnung. Dieser erlaubt der Polizei die Festnahme einer Person, sofern ein "begründeter Verdacht" besteht, dass diese an einer Straftat im Ausland beteiligt gewesen sein könnte.
Am 5. Juli 2020 inhaftierte die Polizei 219 bangladeschische Wanderarbeiter_innen, die seit Mai aus Kuwait, Katar und Bahrain zurückgekehrt waren. Laut dem Polizeiantrag, der am 4. Juli bei einem Gericht in Dhaka eingereicht wurde, waren die Rückkehrer_innen – 141 Menschen aus Kuwait, 39 aus Bahrain und 39 aus Katar – in diesen Ländern in Haft, weil sie "verschiedene Straftaten" begangen hätten. Diese "Straftaten" wurden jedoch nicht näher benannt. Die Arbeiter_innen waren nach Bangladesch abgeschoben worden, nachdem die Behörden im Ausland ihre Haftstrafen umgewandelt hatten.
Zu ihnen gehört auch der 25-jährige Mohammad Shahin Alam, dessen Visum drei Monate nach seiner Ankunft in Bahrain im Jahr 2016 ablief. Trotzdem arbeitete er dort als Schlosser weiter, um die Schulden zurückzahlen zu können, die sein Vater für seine Vermittlung nach Bahrain aufgenommen hatte. 2020 begann Mohammad Shahin Alam, die Möglichkeiten für eine Visumsverlängerung zu prüfen, da er damit auf eine besser bezahlte Arbeit hoffte. Als den Behörden bekannt wurde, dass er sich ohne gültiges Visum im Land aufhielt und arbeitete, wurde er inhaftiert. Nach 21 Tagen in Haft wurde er am 25. Juni nach Bangladesch abgeschoben. Am 5. Juli teilte er seinem Vater telefonisch mit, dass er aus einer Quarantäneeinrichtung entlassen werde. Fünf Minuten später rief er jedoch erneut an und berichtete, dass eine Menge Polizist_innen vor dem Gebäude seien. Nach etwa acht Tagen konnte er seinem Vater Bescheid geben, dass er sich im Kashimpur-Gefängnis in Gazipur befindet. Eine Begründung ist dem Vater nicht bekannt.
Die Polizei von Bangladesch teilte dem Gericht mit, dass die 219 Wanderarbeiter_innen durch ihre kriminellen Aktivitäten im Ausland "den Ruf von Bangladesch geschädigt" hätten. Sie beantragte, dass sie so lange in Haft bleiben sollten, bis ihre Straftaten untersucht worden seien. Obwohl die Polizei keine konkreten Beweise und Gründe für ihre Festnahme und anhaltende Inhaftierung vorlegen konnte, gab das Gericht von Dhaka dem Ersuchen statt.
In einem weiteren Fall inhaftierten die Behörden am 1. September 2020 rund 81 bangladeschische Wanderarbeiter_innen, die am 18. August aus Vietnam zurückgekehrt waren, nachdem sie von einer Vermittlungsagentur ausgebeutet worden waren. Sie hatten pro Person umgerechnet etwa 4000 bis 5000 Euro an die Vermittler_innen gezahlt, die ihnen Arbeitsplätze in einer Fabrik versprachen, berichtete Md. Alamgir, einer der Rückkehrenden, einer Lokalzeitung. Doch statt in der Fabrik die versprochene Arbeitsstelle zu finden, fanden sich die Arbeiter_innen in befristeten Jobs wieder, die für einige von ihnen nicht mal einen Monat dauerten und deren Bezahlung weniger als 70 Euro pro Monat betrug.
Der 35-jährige Taijuddin ging am 25. Dezember 2019 nach Vietnam. Ihm war ein Arbeitsplatz in einer Möbelfabrik mit einem monatlichen Gehalt von etwa 250 Euro versprochen worden. Nachdem er monatelang weder genügend Nahrung noch Geld bekam und klar wurde, dass er keine Überweisungen nach Hause schicken konnte, kehrte er am 18. August nach Bangladesch zurück. Seine Frau gibt an, dass er sich mit den folgenden Worten bei ihr gemeldet habe: "Wir sind angekommen, müssen aber 14 Tage lang in Quarantäne. Dann werden sie uns gehen lassen." Doch statt nach Hause zurückzukehren, wurde Taijuddin am 1. September in das Zentralgefängnis von Dhaka in Keraniganj überstellt. Seine Frau ist zunehmend verschuldet, da sie sowohl für den Lebensunterhalt ihrer Familie als auch für die Schulkosten ihres Sohnes aufkommen muss.
Die Zahl derer, die in Bangladesch zu Opfern von Menschenhandel werden, ist hoch. Viele hoffen auf gut bezahlte Jobs im Ausland, insbesondere in den Golfstaaten. Doch stattdessen werden sie von Menschenhändler_innen ausgebeutet, die ihnen feste Arbeitsplätze und gutes Geld versprechen. Vor Ort ist die Bezahlung jedoch miserabel und das Arbeitspensum hoch. Oft wird den Arbeiter_innen auch mit Gefängnisstrafen gedroht, da sie sich ohne Visum im Zielland befinden. (Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem englischsprachigen Bericht COVID-19 makes Gulf countries’ abuse of migrant workers impossible to ignore vom 30. April 2020, https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2020/04/covid19-makes-gulf-…).
Menschenrechtsaktivist_innen in Bangladesch halten der Regierung entgegen, dass diese selbst den Ruf des Landes beschädige, indem sie die Arbeiter_innen festhalte. Diese hätten zuvor im Ausland traumatische Erfahrungen gemacht und bereits dort eine Haftstrafe verbüßt.