Vier Jugendliche unter Auflagen frei

Child detainees in Bahrain

Child detainees in Bahrain

Sachlage

Die vier Minderjährigen Husain Abdulrasool Salman Abdulla Husain , Sayed Hasan Ameen Jawad Abdulla, Faris Husain Habib Ahmed Salman und Mohammed Jaafar Jasim Ali Abdulla nahmen in der Abteilung Vier des Strafgerichts an der Urteilsverkündung im Gerichtssaal teil. Das Gericht sprach sie schuldig, am 14. Februar 2020 in dem Dorf Karrana nordwestlich der Hauptstadt Manama Brandstiftung begangen und Molotowcocktails verwendet zu haben und verurteilte sie zu sechs Monaten Haft. Doch unter Berücksichtigung des erst im August 2021 in Kraft tretenden Jugendstrafgesetzes Nr. 4/2021 ordnete das Gericht die Freilassung der vier Jugendlichen und ihre Teilnahme an einem sechsmonatigen Rehabilitationsprogramm an. Sie kehrten noch am selben Tag zu ihren Familien zurück.

Die Ombudsperson des Innenministeriums kündigte entsprechend den Empfehlungen von Amnesty International die sofortige Aufnahme einer Untersuchung des Falls der vier Jugendlichen an. Die Erklärung nahm auch auf den am Vortag von Human Rights Watch veröffentlichten Bericht zu Minderjährigen Bezug.

Am 14. März veröffentlichte die Ombudsperson eine Erklärung, in der die Erkenntnisse von Amnesty International angefochten wurden und die weder einen Mangel an rechtsstaatlichem Vorgehen in mindestens zwei Fällen noch die Tatsache anerkannte, dass die Jugendlichen unter 18 Jahre minderjährig sind und gemäß der Grundsätze eines Jugendstrafrechts hätten behandelt werden müssen.

Amnesty International geht davon aus, dass die Familien der vier Jugendlichen keine Beschwerde bei der Ombudsperson einlegen möchten, auch nicht die Familie von Husain Abdulrasool Salman Abdulla Husain der im Februar 2020 in der Abteilung für strafrechtliches Ermittlungsverfahren ins Gesicht geschlagen worden sein soll.

Am 14. Februar 2021 ratifizierte der König das Gesetz Nr. 4/2021 über die Strafjustiz für Kinder und deren Schutz vor Misshandlung. Laut dem neuen Gesetz gilt jede Person unter 18 Jahren rechtlich als minderjährig. Für Straftaten, die vor dem 18. Geburtstag einer Person begangen wurden, sollen dementsprechend nun Jugendgerichte zuständig sein. Bis zuletzt galt im bahrainischen Strafrecht jede Person bereits ab dem Alter von 15 Jahren als Erwachsene_r, obwohl Bahrain Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist. Laut dem UN-Ausschuss für Kinderrechte sollten Minderjährige immer im Rahmen von spezialisierten Kinderjustizsystemen und in einer Art und Weise behandelt werden, die mit der Förderung des Gefühls der Würde und des Wertes des Kindes im Einklang steht.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.